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IGNORED

Aufbewahrung der ABE's


Toastyy

Empfohlene Beiträge

Das sollten die :cop:  eigentlich selber wissen.

 

Das man zB. bei einem Auspuff mit E-Prüfnummer keine Papiere mitführen muß, ist bereits seit 1994 so!

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Ja, schon so weiß ich es ja eigentlich auch. Aber wie ich von hier im Forum und auch wo anders im Internet so mitbekomme, möchten die immer sowas sehen. Das hat mich verwirrt.

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Wenn ich dran denke post ich hier daheim nen offiziellen Schrieb, wo klipp und klar drinsteht, dass bei ner E Nummer keine ABE mitzuführen ist.

KawaKay hat ihn irgendwo hier schon mal reingestellt, evtl. findest ihn ja.

 

Wenn der Herr von der Straßenreinigung einen auf blöd macht, ziehst aber vorort immer den kürzeren.

 

Wir mußten schon mal zwecks Blinkerabstände bei ner EU Zulassung streiten.........da muß man durch, egal wie sorgfältig man selbst ist.

Am besten vor jedem Umbau und wenns nur die Blinker sind, vorher alle relevanten §§ anschauen ggf. als Pdf speichen und aufs Handy/ Dropbox ziehen.

Traurig aber wahr.

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Hier zB. was zum Auspuff:

 

Wurde aber schonmal gepostet.

 

 

97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis (Hersteller der Auspuffanlage) eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Bearbeitet von Z1000-Fuzzi
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Genau das meine ich ja, selbst wenn man Beweisen kann, dass man keine ABE benötigt zieht man trotzdem den kürzeren.

 

Ich such mal das von KawaKay, vllt finde ich es ja schneller. Poste es dann ggf. auch hiernochmal, falls nicht ein anderer schneller ist.

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Genau das meine ich ja, selbst wenn man Beweisen kann, dass man keine ABE benötigt zieht man trotzdem den kürzeren.

 

Ich such mal das von KawaKay, vllt finde ich es ja schneller. Poste es dann ggf. auch hiernochmal, falls nicht ein anderer schneller ist.

 

Inhaltlich wars es der von Fuzzi zitierte Text.

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Ah ok, dort geht es aber nur um Auspuffanlagen. Dachte da gibt es noch eine Verallgemeinerung bezogen auf alle Teile mit E-Nummer.

 

Wenn du 1000%ig sicher sein willst, lass die geänderten Teile Eintragen.

Stimmt Auch eine Möglichkeit. SOgar eine sehr gute!

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Nun gut, zum Thema Blinker:

 

Die ECE-Homologation ist ein überstaatliches System für die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Die ECE-Regelungen bilden einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Fahrzeuge, Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen. Diesem "Übereinkommen“ gehören zur Zeit 47 Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft als Vertragsparteien an. Die Signaturstaaten gehen dabei weit über den Bereich der Europäischen Union (EU) hinaus. Mit diesem Übereinkommen wird auf internationaler Ebene der Erlass einheitlicher technischer Vorschriften sowie die gegenseitige Anerkennung und Zulassung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens möglich. Die meisten dieser ECE-Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert. Alle Signaturstaaten – so sie die jeweilige Regel anerkannt haben – sind verpflichtet, die gewährte Zulassung ebenfalls anzuerkennen. Ein Fahrrichtungsanzeiger, der beispielsweise von der Zulassungsbehörde Luxemburgs bewilligt und mit E13 gekennzeichnet wurde, kann legal überall in Europa und in allen anderen Ländern eingesetzt werden, die die ECE-Regelung R50 für Fahrrichtungsanzeiger anerkannt haben. Nationale Zulassungen sind in diesem Fall nicht mehr notwendig. Dies ist in Deutschland durch §21a STVZO geregelt. An jedem Fahrzeug, Bauteil bzw. Ausrüstungsgegenstand, für das eine ECE-Genehmigung erteilt wurde, ist ein internationales Genehmigungszeichen (ECE-Prüfzeichen) anzubringen.

Mit diesem Prüfzeichen entfällt die Mitführungspflicht der schriftlichen Unterlagen.

Das ECE-Prüfzeichen besteht bei Fahrtrichtungsanzeigern für Motorräder aus folgenden Merkmalen:
•    Der Länderkennzeichnung: ein Kreis in dem sich der Großbuchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befindet
1 steht z.B. für Deutschland, 13 z.B. für Luxemburg
•    Der Regelung-Nr.: R 50 steht für Beleuchtung Krafträder
•    Eine 5/6-stellige Prüfnummer
•    Und einer Kennzeichnung „11/12“.  steht für vorderer (11) und hinterer (12) Fahrtrichtungsanzeiger
Viele Länder, selbst wenn sie nicht offizielle Vertragsparteien sind, erkennen die ECE Regeln an und erlauben den Gebrauch und Import von ECE-typgeprüften Fahrzeugen und Teilen.

Während sich das EG-System auf Europa beschränkt (gekennzeichnet mit einem kleinen „e“), sieht das ECE-Regelwerk seit 1997 vor, dass auch nicht-europäische Länder dem Abkommen beitreten können. Leider findet immer häufiger Missbrauch statt im Bereich der ECE- Prüfzeichen.

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Wenn du schon so schön kopierst, dann gib doch bitte noch die Quelle und RGL an. Darüber lassen sich dann sicher für den TE noch weitere interessante Dinge finden.

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  • 3 Jahre später...

Hallo, alle zusammen,

 

erstmal eine Frage, ich erstelle zum ersten Mal in einem Forum überhaupt ein Thema, bzw. neuen Eintrag, natürlich erst nachdem ich ziemlich viele vermeintliche Treffer in der Forumsuche durchgesehen habe, alle 600nochwas Seiten sind dann doch ein bisschen viel.

Alles richtig so?

Sollte die Frage von mir woanders besser aufgehoben sein, bitte verschieben.

 

Nun zum eigentlichen Thema:

Wisst ihr, ob  ABE's als Original-PDF oder als Photo des PDF's auf dem Handy zulässig sind?

Eine ABE als PDF vom Reifenhersteller z. B. ist doch ein offizielles Dokument, steht irgendwo, oder hat jemand Erfahrungen, ob dieses Dokument in Papierform mitzuführen ist?

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Reifenfreigabe und Hebel habe ich als PDF auf dem Schlaumannhandy! Fehlt nur noch, daß man mit Anhänger und Aktenschrank unterwegs ist. Wenn‘s dem Herrn Rennleitung nicht passt, kostet es halt 10€😏

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