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Ob sich in der Praxis mit dem Überholen so viel ändert, weiß ich nicht. Wer kann die Abstände tatsächlich abschätzen und kontrollieren?

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Gast greencafe
vor 42 Minuten schrieb ride on:

Du kommst um ne Kurve und da stehen die dann hinter Radler an, weil keiner sich traut vorbei zu fahren, extrem gefährlich.

 

... diese Begründung entzieht sich meinem Verständnis da es eigentlich schon immer die Regelung gab, innerhalb der Sichtweite anhalten zu können. In bestimmten Situationen sogar innerhalb der halben Sichtweite.

 

Und ICH bilde mir ein, Radler schon immer mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt zu haben.

 

Hängt vielleicht damit zusammen, weil ich selber Rad fahre und weiß, wie oft man da ins Wackeln kommen kann ;-)

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Kurvenkratzer
vor einer Stunde schrieb Frank:

Ob sich in der Praxis mit dem Überholen so viel ändert, weiß ich nicht. Wer kann die Abstände tatsächlich abschätzen und kontrollieren?

Im Grunde wie beim Rotlicht, da kannst du 1000x behaupten, es war noch gelb...leider

vor 48 Minuten schrieb greencafe:

Und ICH bilde mir ein, Radler schon immer mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt zu haben.

Und ICH bilde mir ein, daß die Gesäßöffnungen seit Einführung der neuen Regeln extra in der Mitte fahren...odernauch vermehrt nebeneinander, 

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Die Radler nutzen die neue gesetzeslage ganz genau aus, wie am WE, Radelweg vorhanden auf der Landstraße, ca 2,50 breit und dann wird nebeneinander auf der Straße geradelt und wenn man vorbei fährt halten sie sich ein Ohr zu.. :D

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vor 3 Stunden schrieb Michl:

..........

Spass auf Straßen soll definitiv nicht mehr stattfinden.

 

 

Damit hast Du den Nagel höchstwahrscheinlich auf den Kopf getroffen.

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vor 2 Stunden schrieb Munich_Z17:

Die Radler nutzen die neue gesetzeslage ganz genau aus, wie am WE, Radeweg vorhanden auf der Landstraße, ca 2,50 breit und dann wird nebeneinander auf der Straße geradelt und wenn man vorbei fährt halten sie sich ein Ohr zu.. :D

 

Die StVO besagt, dass wenn ein geeigneter Radweg vorhanden ist, dieser auch von der Radlern befahren  werden muss.

Das nebeneinander Fahren von Radlern ist auch nur dann gestattet, wenn sie keinen  anderen Verkehrsteilnehmen behindern.

Somit hast du die Möglichkeit diese Radler anzuzeigen.

Da die Radler in der Rege sich nicht für eine Anzeige ausweisen können, hast du das Recht, Diese bis zum Eintreffen der Polizei fest zu nehmen.

Das Recht geht soweit, dass wenn sie sich der Festnahmen wiedersetzen, mann geeignete Maßnahmen zur Festnahmen einleiten darf.

Zur Beweissicherung sollte man das Ganze  filmen, da das ansonsten nicht nachvollziehbar beweisbar ist.

 

  • Danke 1
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vor 7 Minuten schrieb Monty:

hast du das Recht, Diese bis zum Eintreffen der Polizei fest zu nehmen.

Dann wäre ich aber jeden Tag mit  mehreren  Festnahmen beschäftigt.

Bearbeitet von Humpen
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Wenn man von seinem Recht nicht Gebrauch macht, darf man sich auch nicht, über die nicht Einhaltung der Gesetzgebung anderer Verkehrsteilnehmer, beschweren.

Ich habe schon des Öfteren, bei gefährlichen Fahrmanövern Anderer, Anzeigen erstattet. 

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Was mir die letzten Jahre aufgefallen ist, der Umgangston (Autof.,Radf., Fussgänger )wird immer rauer. Immer mehr spielen sich zum Hilfssheriff / Richter auf. Das ganze wird durch die Rot-Grüne-Linke Politik noch befördert.

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Monty, es stimmt zwar, dass mit der Änderung der StVO 1998 Radfahrer offiziell die Straße benutzen durften, soweit nicht parallel ein ausgeschilderter (also geeignet ausgebauter) Radweg verläuft - der dann aber verpflichtend zu benutzen wäre. Sollte heute noch so die Rechtslage sein.

 

Aber du bist als Privatperson NICHT berechtigt, Personalien festzustellen oder sogar Personen festzunehmen (don't try this at home).

 

Das ist den zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden vorbehalten.

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vor 28 Minuten schrieb CarlS:

 

Aber du bist als Privatperson NICHT berechtigt, Personalien festzustellen oder sogar Personen festzunehmen (don't try this at home).

 

Das ist den zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden vorbehalten.

 

Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.

Das ist deutsches Recht :pfeif:

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Das versuch mal bei einem Radfahrer, der sich nicht an die StVO hält :D
Solltest du das versuchen, handelst du dir eine ganze Menge Ärger ein.
§127 StPO bezieht sich auf Straftaten. Eine Ordnungswidrigkeit ist noch lange keine Straftat.
Solltest du in dem Fall versuchen § 127 StPO anzuwenden, wirst du vermutlich wegen Nötigung und Freiheitsberaubung angezeigt.
 

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vor 6 Stunden schrieb waldo:

Was mir die letzten Jahre aufgefallen ist, der Umgangston (Autof.,Radf., Fussgänger )wird immer rauer. Immer mehr spielen sich zum Hilfssheriff / Richter auf. Das ganze wird durch die Rot-Grüne-Linke Politik noch befördert.

Das fällt mir insbesondere bei Herren ab 50 auf. 

Hab auch schon des öfteren, wenn der Verkehr es zulässt (z.B. Ampel; Stopschild) ganz ruhig gefragt: " Haben wir zwei etwas zu besprechen?". Dann war schnell Ruhe. Ich würde das nicht unbedingt an der Politik fest machen. Ich hab eher den Eindruck, dass sich mit dem Alter das Selbstbewusstsein außerhalb von Konfliktsituationen sehr stärkt und dann bei friedlicher, sachlicher Konfrontation schnell wieder auf ein normales Level zurückfällt.  Wahre Wunder wirkt auch das "Siezen" in solchen Situationen. Das zeigt irgendwie schon die Distanz und der Gegenüber merkt, dass er sich zu Unrecht einmischt und keine hoheitlichen Befugnisse hat.

 

Was ich aber auch erschreckend finde, sind die ganzen Roadrage Videos, bei der auch viele junge Motorradkollegen aggressives Verhalten im Straßenverkehr gegenüber anderen ohne Reflektion des eigenen Verhaltens als gerechtfertigt ansehen. 

Wenn ich fahre wie Sau ( was ich gar nicht verurteilen will ;-) ) muss ich mich auch nicht beschweren, wenn das anderen Verkehrsteilnehmern sauer aufstößt.

 

Das einzige mal, dass ich einen anderen Verkehrsteilnehmer richtig zur Sau gemacht habe war, als er mir eine Kippe ans offene Visier geschnippt hat. Ist zum Glück glimpflich ausgegangen, da der Herr auch sehr einsichtig war und sich entschuldigt hat. 

 

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