Michl 182 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 Die 130 kommen zu 100%, ist nur noch eine Frage der Zeit. Viel schlimmer find ich was zur Zeit auf den Landstraßen passiert. Immer mehr 50/60/70 Zonen und die große Seuche, die gerade bei uns abläuft, das nahezu jede Ortsdurchgangsstraße auf 30 km/h gesetzt wird. Passend dazu der neu Bußgeldkatalog. Spass auf Straßen soll definitiv nicht mehr stattfinden. Grüße Michl 1 Link to post Share on other sites
greencafe 181 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 vor 35 Minuten schrieb baZt1: Wieso eigentlich gleich auf 130 reduzieren? Mit 150 könnte ich mich ja noch "anfreunden". Aber das stand leider nie zur Debatte. Dann würde man Nichts in den Staatssäckel bekommen, wegen der 0,nix % die dann doch schneller fahren 😎 Link to post Share on other sites
ride on 2,106 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 vor 10 Minuten schrieb Michl: Viel schlimmer find ich was zur Zeit auf den Landstraßen passiert. Hier auf den beliebeten Strecken der Mopedler sind leider auch die Zweiradler verstärkt unterwegs. Was ich hier schon beobachtet habe, mit der neuen Abstandsregelung beim Überholen von 2mtr. wird es denke ich, mehr Unfälle durch in den Gegenverkehr fahren und Auffahrunfälle geben, als es bisher durch zu wenig Abstand beim Überholen der Radfahrer gegeben hat. Du kommst um ne Kurve und da stehen die dann hinter Radler an, weil keiner sich traut vorbei zu fahren, extrem gefährlich. Eine durchzogene Linie hat nun quasi keinerlei Wirkung mehr. 1 Link to post Share on other sites
Frank 4,086 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 Ob sich in der Praxis mit dem Überholen so viel ändert, weiß ich nicht. Wer kann die Abstände tatsächlich abschätzen und kontrollieren? Link to post Share on other sites
Munich_Z17 1,163 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/coronavirus-covid-19-kawasaki-kinder-1.4904335 1 1 Link to post Share on other sites
greencafe 181 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 vor 42 Minuten schrieb ride on: Du kommst um ne Kurve und da stehen die dann hinter Radler an, weil keiner sich traut vorbei zu fahren, extrem gefährlich. ... diese Begründung entzieht sich meinem Verständnis da es eigentlich schon immer die Regelung gab, innerhalb der Sichtweite anhalten zu können. In bestimmten Situationen sogar innerhalb der halben Sichtweite. Und ICH bilde mir ein, Radler schon immer mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt zu haben. Hängt vielleicht damit zusammen, weil ich selber Rad fahre und weiß, wie oft man da ins Wackeln kommen kann ;-) Link to post Share on other sites
Kurvenkratzer 1,547 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 vor einer Stunde schrieb Frank: Ob sich in der Praxis mit dem Überholen so viel ändert, weiß ich nicht. Wer kann die Abstände tatsächlich abschätzen und kontrollieren? Im Grunde wie beim Rotlicht, da kannst du 1000x behaupten, es war noch gelb...leider vor 48 Minuten schrieb greencafe: Und ICH bilde mir ein, Radler schon immer mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt zu haben. Und ICH bilde mir ein, daß die Gesäßöffnungen seit Einführung der neuen Regeln extra in der Mitte fahren...odernauch vermehrt nebeneinander, 2 Link to post Share on other sites
Munich_Z17 1,163 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 Die Radler nutzen die neue gesetzeslage ganz genau aus, wie am WE, Radelweg vorhanden auf der Landstraße, ca 2,50 breit und dann wird nebeneinander auf der Straße geradelt und wenn man vorbei fährt halten sie sich ein Ohr zu.. Link to post Share on other sites
greencafe 181 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 vor 31 Minuten schrieb Kurvenkratzer: Gesäßöffnungen 😂😂😂 Link to post Share on other sites
Neander 1,977 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 vor 3 Stunden schrieb Michl: .......... Spass auf Straßen soll definitiv nicht mehr stattfinden. Damit hast Du den Nagel höchstwahrscheinlich auf den Kopf getroffen. Link to post Share on other sites
Monty 118 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 vor 2 Stunden schrieb Munich_Z17: Die Radler nutzen die neue gesetzeslage ganz genau aus, wie am WE, Radeweg vorhanden auf der Landstraße, ca 2,50 breit und dann wird nebeneinander auf der Straße geradelt und wenn man vorbei fährt halten sie sich ein Ohr zu.. Die StVO besagt, dass wenn ein geeigneter Radweg vorhanden ist, dieser auch von der Radlern befahren werden muss. Das nebeneinander Fahren von Radlern ist auch nur dann gestattet, wenn sie keinen anderen Verkehrsteilnehmen behindern. Somit hast du die Möglichkeit diese Radler anzuzeigen. Da die Radler in der Rege sich nicht für eine Anzeige ausweisen können, hast du das Recht, Diese bis zum Eintreffen der Polizei fest zu nehmen. Das Recht geht soweit, dass wenn sie sich der Festnahmen wiedersetzen, mann geeignete Maßnahmen zur Festnahmen einleiten darf. Zur Beweissicherung sollte man das Ganze filmen, da das ansonsten nicht nachvollziehbar beweisbar ist. 1 Link to post Share on other sites
Humpen 136 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 (edited) vor 7 Minuten schrieb Monty: hast du das Recht, Diese bis zum Eintreffen der Polizei fest zu nehmen. Dann wäre ich aber jeden Tag mit mehreren Festnahmen beschäftigt. Edited May 12, 2020 by Humpen Link to post Share on other sites
Monty 118 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 Wenn man von seinem Recht nicht Gebrauch macht, darf man sich auch nicht, über die nicht Einhaltung der Gesetzgebung anderer Verkehrsteilnehmer, beschweren. Ich habe schon des Öfteren, bei gefährlichen Fahrmanövern Anderer, Anzeigen erstattet. Link to post Share on other sites
waldo 129 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 Was mir die letzten Jahre aufgefallen ist, der Umgangston (Autof.,Radf., Fussgänger )wird immer rauer. Immer mehr spielen sich zum Hilfssheriff / Richter auf. Das ganze wird durch die Rot-Grüne-Linke Politik noch befördert. 1 Link to post Share on other sites
CarlS 136 Posted May 12, 2020 Share Posted May 12, 2020 Monty, es stimmt zwar, dass mit der Änderung der StVO 1998 Radfahrer offiziell die Straße benutzen durften, soweit nicht parallel ein ausgeschilderter (also geeignet ausgebauter) Radweg verläuft - der dann aber verpflichtend zu benutzen wäre. Sollte heute noch so die Rechtslage sein. Aber du bist als Privatperson NICHT berechtigt, Personalien festzustellen oder sogar Personen festzunehmen (don't try this at home). Das ist den zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden vorbehalten. Link to post Share on other sites
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