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IGNORED

Z900 Lenker Schief nach Umfaller / Unfall


marcel.t

Empfohlene Beiträge

Hi,

Leider ist es doch schneller Passiert als gedacht.

Meine holde ist mir an ner Kreuzung hinten draufgefahren.

Es war nicht so schnell hat aber gereicht das es mir das Moped untern hintern Weckgezogen hat und Ich auf der Straße lag.

Mein Moped hats dann so nen halben Meter auf der Seite auf dem Asphalt geschliffen.

Uns ist zu glück nichts Passiert nur Seitdem ist mein Lenker minimalst schief.

Ich habe schon versucht die Gabel von Verspannungen zu befreien dies hat aber nix gebracht.

Kann mir Jemand Tipps geben was noch sein könnte?

 

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Ab in die Werkstatt und begutachten lassen. Dann die Versicherung des Unfallverursachers zahlen lassen. 

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Wenn es seine Holde war die hinten aufgefahren ist, könnte der Verursacher derselbe Versicherte sein wie der Geschädigte. 

Dann sitzt man am Ende doch selber auf dem Schaden. 

 

 

P. S. Zeitgleich gepostet

 

 

Zum Schaden selber:

Ich würde die Front komplett zerlegen und wieder zusammensetzen. Bei der Gelegenheit den ausgebauten Lenker auf Verformung prüfen. 

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Danke Schorsch.

Mangels Eigener Werkstatt und Schrägen Stellplatz werde ich wohl dann doch in die Werkstatt fahren Müssen.

Reifenwechsel steht eh an.

 

Bearbeitet von marcel.t
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Kein ding Stephan

 

hab halt gehoft das ich das mit wennig aufwendigen Mitteln selbst machen kann.

Habe halt keinen Scherheber oder sonstiges und Mein Stelplatz in der TG hat eine Schräge.

 

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vor 4 Stunden schrieb schorsch:

Wenn es seine Holde war die hinten aufgefahren ist, könnte der Verursacher derselbe Versicherte sein wie der Geschädigte. 

Dann sitzt man am Ende doch selber auf dem Schaden. 

 

 

P. S. Zeitgleich gepostet

 

 

Zum Schaden selber:

Ich würde die Front komplett zerlegen und wieder zusammensetzen. Bei der Gelegenheit den ausgebauten Lenker auf Verformung prüfen. 

Woher habt ihr den die Weisheit 🤔

Jedes Fahrzeug hat seine eigene Versicherung egal wer der Halter oder der Versicherungsnehmer ist. Alles andere wäre ja auch Schwachsinn und würde dem Namen HAFTPFLICHTVERSICHERUNG widersprechen.

Ich habe jeden Tag mit Schäden zu tun.

Ich kann dir nur den Rat geben geh in eine Werkstatt lass ein richtiges Gutachten machen und dann reparieren...

Ich habe 3 Fahrzeuge auf mich laufen und alle haben sie ihre eigene Versicherung also auch wenn die 3 zusammen rumpeln zahlt die Versicherung des verursachenden Fahrzeugs die anderen zwei. Zumal alle drei bei der gleichen Versicherung sind...

Bearbeitet von Disappear
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Rein von der Logik her kann der Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig der Geschädigte sein. Du würdest als Geschädigter einen Anspruch gegen Dich selber haben. Macht irgendwie keinen Sinn.

So finde ich es auch durch die Google Suche. https://www.kfzversicherungsvergleich.net/schaden-zwischen-eigenen-fahrzeugen-wer-zahlt.html

 

Wenn Du andere Quellen hast, dann bitte her mit den Informationen.

 

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vor 19 Minuten schrieb schorsch:

Rein von der Logik her kann der Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig der Geschädigte sein. Du würdest als Geschädigter einen Anspruch gegen Dich selber haben. Macht irgendwie keinen Sinn.

So finde ich es auch durch die Google Suche. https://www.kfzversicherungsvergleich.net/schaden-zwischen-eigenen-fahrzeugen-wer-zahlt.html

 

Wenn Du andere Quellen hast, dann bitte her mit den 

 

Natürlich kommt es auch immer auf die Versicherung an was genau im Vertrag steht aber man kann es eben nicht pauschal sagen.

 

Zumal er nicht den Anspruch gegen sich selber sondern gegen seine Holde hat, die war schließlich Fahrerin.

 

Im schlimmsten Fall kann man auch die PH der Verursacherin in die Haftung nehmen wenn diese es nicht ausschließt.

Zumal es auch noch drauf ankommt wer Halter und wer Versicherungsnehmer ist...

Und um die Sache richtig kompliziert zu machen könnte man nun noch die Eigentumsrechte mit einbeziehen. Wenn zum Beispiel seine Frau das Motorrad alleine unterhält und es "ihr" Eigentum ist haben wir einen abweichenden Versicherungsnehmer.

Oder andersrum wenn das Motorrad auf seine Frau angemeldet ist ist es abweichender Halter

Bearbeitet von Disappear
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Nochmal, wenn Du andere Quellen hast, dann bitte her damit.

Der Fahrer ist unerheblich. Versicherungsnehmer und Geschädigter können nicht dieselbe Person sein.

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Aus dem Link kann man doch nur entnehmen das die Versicherung nicht bezahlt wenn beide Fahrzeuge auf den Namen des Geschädigten laufen.

marcel.t schreibt aber nur das sie beide bei der gleichen Versicherung sind und nicht das beide Fahrzeuge auf seinen , oder den Namen seiner Frau, laufen.

Wenn beide Maschinen auf den Namen des jeweiligen Halters versichert wären , sind dann nicht Geschädigter und Verursacher zwei unterschiedliche Versicherungsnehmer, sprich die Versicherung muss löhnen? Gleicher Haushalt hin oder her? So weit mein laienhaftes Verständnis.

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Natürlich, so wird das eine ganz andere Nummer.

Meistens läuft der Familienfuhrpark wegen den Rabatten aber auf einen Versicherungsnehmer.

 

by the way, die private Haftpflichtversicherung ist hier komplett raus. Stichwort: Benzinklausel.

Alles was Fahrzeugschäden anbelangt, wird sofort abgelehnt.

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vor 2 Minuten schrieb schorsch:

Nochmal, wenn Du andere Quellen hast, dann bitte her damit.

Der Fahrer ist unerheblich. Versicherungsnehmer und Geschädigter können nicht dieselbe Person sein.

Nein der Fahrer ist eben nicht unerheblich.

Bei einem verursachten Unfall durch ein Fahrzeug hast du immer die gleichen Schuldner. Versicherung (klar Pflichtversicherung), Halter (Besitzer des Fahrzeugs, Verantwortlich für die Verkehrsicherheit und den Versicherungsschutz), Fahrer (wenn abweichend vom Halter/Besitzer des Fahrzeugs, Firmenwagen zum Beispiel)

Und ja du kannst auch einen Anspruch gegen deinen Ehepartner haben und auch gegen seine Versicherung wenn es getrennte Versicherungen sind.

vor 6 Minuten schrieb tualek:

Aus dem Link kann man doch nur entnehmen das die Versicherung nicht bezahlt wenn beide Fahrzeuge auf den Namen des Geschädigten laufen.

marcel.t schreibt aber nur das sie beide bei der gleichen Versicherung sind und nicht das beide Fahrzeuge auf seinen , oder den Namen seiner Frau, laufen.

Wenn beide Maschinen auf den Namen des jeweiligen Halters versichert wären , sind dann nicht Geschädigter und Verursacher zwei unterschiedliche Versicherungsnehmer, sprich die Versicherung muss löhnen? Gleicher Haushalt hin oder her? So weit mein laienhaftes Verständnis.

Gebau das meine ich die ganze Zeit. Und hier spielt es auch keine Rolle wenn beide Fahrzeuge bei der Versicherung versichert sind solange der Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind.

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