Akkaretz Geschrieben 21. Januar 2020 Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 Hallo zusammen, ich steige noch nicht ganz durch und wollte deshalb mal nachfragen. Verstanden habe ich, dass ab 2020 keine anderen Dimensionen, als im Fahrzeugschein ausgewiesen sind, gefahren werden dürfen, selbst wenn dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung existiert - außer der TÜV gibt den Reifen frei. Dafür darf ich aber nun alle Reifen mit den korrekten Dimensionen fahren, auch, wenn es für diese keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, Hauptsache die Reifen haben die E-Kennung. Siehe hier: https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGRÖSSE-MEHR-AB-2020-!!!.html?id=41 und hier: https://www.motorradonline.de/ratgeber/abweichende-reifengroessen-herstellerfreigaben-nicht-mehr-ausreichend/ und hier: https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf Korrekt? "Darf" ich jetzt den Conti Sport Attack 4 auf meine Z900 packen, ob sinnvoll oder nicht muss ja hier nicht diskutiert werden, wenn das Gummi frühestens DOT 2001 aufweist? Viele grüße Akka Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kurvenkratzer Geschrieben 21. Januar 2020 Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 Dimension ist das Stichwort, nicht Hersteller 😏 Wenn ich‘s richtig auf die Reihe kriege, ist Michelin so ein Fall, da sind z.B. beim PowerRS hinten /50 und /55 im Gutachten freigegeben, da haben viele den /55 gewählt, da aber nur /50 im Schein steht..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 21. Januar 2020 Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 Lies mal https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf 2.1 und 2.2 genauer. Dort findest du die Besonderheiten für Deutschland und dürftest dir deine Frage damit beantworten können. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Akkaretz Geschrieben 21. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 @Underdog Merci, das beantwortet die Frage gut! Das hab ich irgendwie überlesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Willion51 Geschrieben 21. Januar 2020 Teilen Geschrieben 21. Januar 2020 (bearbeitet) @Underdog Jetzt habe ich mal in den ADAC-Link geschaut. Auf Seite 5 finde ich die Empfehlungen der Fahrzeughersteller. Bei Kawasaki Z900/2017 aufgerufen und nach Alternativbereifung zum Dunlop D214z und dann nach meinem gefahrenen Michelin Road 5 gesucht - Fehlanzeige. Der letzte Road ist der Pilot Road 4. Ist die Liste eventuell nicht aktuell? http://www.kawasaki.info/downloads/download.php?key=MHVnrWfn Vom Reifenhersteller Michelin habe ich eine Bereifungsempfehlung für die Z900/2017. Bearbeitet 21. Januar 2020 von Willion51 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 (bearbeitet) @Willion51 Ich bin zwar kein Reifgenguru, aber des Lesens mächtig. Kawasaki schreibt in der Mitte auf Seite 1: "Sollten einige der aufgeführten Reifen nicht mehr verfügbar sein oder Sie eine aktuellere Reifenpaarung bevorzugen, bitten wir Sie, sich direkt auf den Internetseiten der Reifenhersteller über Alternativen zu informieren. " Also gehe ich davon aus, dass die Liste nicht unbedingt aktuell sein muss. Bearbeitet 22. Januar 2020 von Underdog Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ride on Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 Am 21.1.2020 um 10:07 schrieb Akkaretz: Verstanden habe ich, dass ab 2020 keine anderen Dimensionen, als im Fahrzeugschein ausgewiesen sind, gefahren werden dürfen, selbst wenn dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung existiert - außer der TÜV gibt den Reifen frei. Dafür darf ich aber nun alle Reifen mit den korrekten Dimensionen fahren, auch, wenn es für diese keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, Hauptsache die Reifen haben die E-Kennung. Das ist und war schon immer so und es ändert sich im Prinzip gar nichts. Nach wie vor gibt es so gut wie keine Reifenfreigabe mit einer anderen Dimension (Größe), sei es auch nur der Querschnitt und eine solche Änderung muss nach wie vor per Einzelabnahme Eingetragen werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Akkaretz Geschrieben 22. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 (bearbeitet) Hier stand Blösinn. Bearbeitet 22. Januar 2020 von Akkaretz Wer lesen kann.. :) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast no name Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 alles wieder nur zu unserem Besten ,hat ja Jahrelang problemlos funktioniert . Interessanter Artikel zu dem Thema ... https://www.motorradonline.de/news/reifenfreigabe-ungueltig-hu-tuev-dekra-unbedenklichkeitsbescheinigung/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Willion51 Geschrieben 22. Januar 2020 Teilen Geschrieben 22. Januar 2020 @Underdog Die Augen werden einfach nicht besser Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 23. Januar 2020 Teilen Geschrieben 23. Januar 2020 Reine Abzocke und Schikane der Motorradfahrer. Wenn jemand behauptet, dass das unserer Sicherheit dient, kann ich nur Lachen. Die Reifenhersteller haben die Arbeit gemacht und getestet und TÜV und Co. halten die Hand auf. Trifft vor allem Fahrer von Youngtimern recht hart, die nur über Freigaben an moderne Dimensionen kommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bmwbademen Geschrieben 23. Januar 2020 Teilen Geschrieben 23. Januar 2020 (bearbeitet) vor 19 Stunden schrieb ride on: Nach wie vor gibt es so gut wie keine Reifenfreigabe mit einer anderen Dimension (Größe), sei es auch nur der Querschnitt und eine solche Änderung muss nach wie vor per Einzelabnahme Eingetragen werden. Das ist nicht ganz richtig, ich kenne einige Mopeds bei denen das per Freigabe vom Hersteller geregelt wurde. z.B. bei einer Honda VF 750 C , ab Werke 150/90 VB 15 74V mit Freigabe von Avon 160/80 - 15 74V jeweils hinten, Diese Fahrer sind jetzt echt gekniffen da diese Kombi ab demnächst eingetragen werden muss, bisher hat die Bescheinigung von AVON ausgereicht. Oder die alte KAWASAKI Z 1000 Z1F-A (1976- ) Bearbeitet 23. Januar 2020 von bmwbademen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wortex Geschrieben 23. Januar 2020 Teilen Geschrieben 23. Januar 2020 vor 2 Stunden schrieb Frank: Reine Abzocke und Schikane der Motorradfahrer. Wenn jemand behauptet, dass das unserer Sicherheit dient, kann ich nur Lachen. Die Reifenhersteller haben die Arbeit gemacht und getestet und TÜV und Co. halten die Hand auf. Trifft vor allem Fahrer von Youngtimern recht hart, die nur über Freigaben an moderne Dimensionen kommen. So isses jetzt bei meiner Honda NTV, die ich mal hatte. Die hat vorne 110/80 und mit Freigabe von Bridgestone oder Conti durfte man bis jetzt 110/70 fahren... und jetzt auf einmal nicht mehr und muss das einzeln abnehmen lassen. bekomm mal einen 110/80 Reifen... da gibst nur Avon und BT45... yeah, wieder voriges Jahrhundert der Reifenentwicklung. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ride on Geschrieben 23. Januar 2020 Teilen Geschrieben 23. Januar 2020 Das ist nicht ganz richtig, ich kenne einige Mopeds bei denen das per Freigabe vom Hersteller geregelt wurde. z.B. bei einer Honda VF 750 C , ab Werke 150/90 VB 15 74V mit Freigabe von Avon 160/80 - 15 74V jeweils hinten, Diese Fahrer sind jetzt echt gekniffen da diese Kombi ab demnächst eingetragen werden muss, bisher hat die Bescheinigung von AVON ausgereicht. Oder die alte KAWASAKI Z 1000 Z1F-A (1976- )Ja, auch die NSU von 1938 ist betroffen.Hier geht es um Z-Modelle ab 2003.Meines Wissen gab es bei keinem Modellund bei andern Kawasaki der Neuzeit bis 2017 eine Freigabe mit anderem Reifendimensionen.Es schwirrt mal eine 55er Freigabe rum, die aber schnell wieder verschwand.Also von dem her ändert sich genau, nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 23. Januar 2020 Teilen Geschrieben 23. Januar 2020 Die Z1000 03-06 hat(te) eine Freigabe für den Power RS in 190/55. Dann noch die unsinnigen Michelin 180/55 Freigaben für einige Z1000 Modelle. Viele nicht mal so alte Supersportler haben auch Freigaben für 190/55 statt 190/50. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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