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IGNORED

Reifenfreigaben ab 01.01.2020


Akkaretz

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen, 

 

ich steige noch nicht ganz durch und wollte deshalb mal nachfragen. 

 

Verstanden habe ich, dass ab 2020 keine anderen Dimensionen, als im Fahrzeugschein ausgewiesen sind, gefahren werden dürfen, selbst wenn dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung existiert - außer der TÜV gibt den Reifen frei. 

Dafür darf ich aber nun alle Reifen mit den korrekten Dimensionen fahren, auch, wenn es für diese keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, Hauptsache die Reifen haben die E-Kennung. 

 

Siehe hier: https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGRÖSSE-MEHR-AB-2020-!!!.html?id=41 

und hier: https://www.motorradonline.de/ratgeber/abweichende-reifengroessen-herstellerfreigaben-nicht-mehr-ausreichend/ 

und hier: https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf 

 

Korrekt? 

"Darf" ich jetzt den Conti Sport Attack 4 auf meine Z900 packen, ob sinnvoll oder nicht muss ja hier nicht diskutiert werden, wenn das Gummi frühestens DOT 2001 aufweist? 

 

Viele grüße

Akka 

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Dimension ist das Stichwort, nicht Hersteller 😏

Wenn ich‘s richtig auf die Reihe kriege, ist Michelin so ein Fall, da sind z.B. beim PowerRS hinten /50 und /55 im Gutachten freigegeben, da haben viele den /55 gewählt, da aber nur /50 im Schein steht.....

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@Underdog Jetzt habe ich mal in den ADAC-Link geschaut. Auf Seite 5 finde ich die Empfehlungen der Fahrzeughersteller. Bei Kawasaki Z900/2017  aufgerufen und nach Alternativbereifung zum Dunlop D214z  und dann nach meinem gefahrenen Michelin Road 5 gesucht - Fehlanzeige. Der letzte Road ist der Pilot Road 4. Ist die Liste eventuell nicht aktuell?

http://www.kawasaki.info/downloads/download.php?key=MHVnrWfn

                       Vom Reifenhersteller Michelin habe ich eine Bereifungsempfehlung für die Z900/2017.

                      

 

Bearbeitet von Willion51
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@Willion51  Ich bin zwar kein Reifgenguru, aber des Lesens mächtig.
Kawasaki schreibt in der Mitte auf Seite 1:
"Sollten einige der aufgeführten Reifen nicht mehr verfügbar sein oder Sie eine aktuellere  Reifenpaarung bevorzugen, bitten wir Sie, sich direkt auf den Internetseiten der Reifenhersteller über Alternativen zu informieren. "
Also gehe ich davon aus, dass die Liste nicht unbedingt aktuell sein muss.
 

Bearbeitet von Underdog
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Am 21.1.2020 um 10:07 schrieb Akkaretz:

Verstanden habe ich, dass ab 2020 keine anderen Dimensionen, als im Fahrzeugschein ausgewiesen sind, gefahren werden dürfen, selbst wenn dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung existiert - außer der TÜV gibt den Reifen frei. 

Dafür darf ich aber nun alle Reifen mit den korrekten Dimensionen fahren, auch, wenn es für diese keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, Hauptsache die Reifen haben die E-Kennung.

 

Das ist und war schon immer so und es ändert sich im Prinzip gar nichts.

Nach wie vor gibt es so gut wie keine Reifenfreigabe mit einer anderen Dimension (Größe), sei es auch nur der Querschnitt

und eine solche Änderung muss nach wie vor per Einzelabnahme Eingetragen werden.

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  • schorsch hat Thema angepinnt

Reine Abzocke und Schikane der Motorradfahrer. Wenn jemand behauptet, dass das unserer Sicherheit dient, kann ich nur Lachen.  Die Reifenhersteller haben die Arbeit gemacht und getestet und TÜV und Co. halten die Hand auf. 
 

Trifft vor allem Fahrer von Youngtimern recht hart, die nur über Freigaben an moderne Dimensionen kommen. 

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vor 19 Stunden schrieb ride on:

Nach wie vor gibt es so gut wie keine Reifenfreigabe mit einer anderen Dimension (Größe), sei es auch nur der Querschnitt

und eine solche Änderung muss nach wie vor per Einzelabnahme Eingetragen werden.

Das ist nicht ganz richtig, ich kenne einige Mopeds bei denen das per Freigabe vom Hersteller geregelt wurde. z.B. bei einer Honda VF 750 C , ab Werke 150/90 VB 15 74V mit Freigabe von Avon  160/80 - 15 74V jeweils hinten, Diese Fahrer sind jetzt echt gekniffen da diese Kombi ab demnächst eingetragen werden muss, bisher hat die Bescheinigung von AVON ausgereicht.
Oder die alte 
KAWASAKI Z 1000 Z1F-A (1976- )

Bearbeitet von bmwbademen
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vor 2 Stunden schrieb Frank:

Reine Abzocke und Schikane der Motorradfahrer. Wenn jemand behauptet, dass das unserer Sicherheit dient, kann ich nur Lachen.  Die Reifenhersteller haben die Arbeit gemacht und getestet und TÜV und Co. halten die Hand auf. 
 

Trifft vor allem Fahrer von Youngtimern recht hart, die nur über Freigaben an moderne Dimensionen kommen. 

 

So isses jetzt bei meiner Honda NTV, die ich mal hatte. Die hat vorne 110/80 und mit Freigabe von Bridgestone oder Conti durfte man bis jetzt 110/70 fahren... und jetzt auf einmal nicht mehr und muss das einzeln abnehmen lassen.

bekomm mal einen 110/80 Reifen... da gibst nur Avon und BT45... yeah, wieder voriges Jahrhundert der Reifenentwicklung.

  • Danke 1
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Das ist nicht ganz richtig, ich kenne einige Mopeds bei denen das per Freigabe vom Hersteller geregelt wurde. z.B. bei einer Honda VF 750 C , ab Werke 150/90 VB 15 74V mit Freigabe von Avon  160/80 - 15 74V jeweils hinten, Diese Fahrer sind jetzt echt gekniffen da diese Kombi ab demnächst eingetragen werden muss, bisher hat die Bescheinigung von AVON ausgereicht.
Oder die alte 
KAWASAKI Z 1000 Z1F-A (1976- )
Ja, auch die NSU von 1938 ist betroffen.
Hier geht es um Z-Modelle ab 2003.
Meines Wissen gab es bei keinem Modell
und bei andern Kawasaki der Neuzeit bis 2017 eine Freigabe mit anderem Reifendimensionen.
Es schwirrt mal eine 55er Freigabe rum, die aber schnell wieder verschwand.

Also von dem her ändert sich genau, nix.
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Die Z1000 03-06 hat(te) eine Freigabe für den Power RS in 190/55. Dann noch die unsinnigen Michelin 180/55 Freigaben für einige Z1000 Modelle.

Viele nicht mal so alte Supersportler haben auch Freigaben für 190/55 statt 190/50. 

  • Danke 1
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