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IGNORED

Reifenfreigaben ab 01.01.2020


Akkaretz

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Bedeutet im Klartext : Wenn ich z.B. nach wie vor, hinten einen 190/50/17  aufziehe, ( der auch original in den Papieren steht ) ist das Rechtens.

Auch wenn in den Papieren Dunlop steht , darf ich durch die Freigabe auch einen Michelin aufziehen, da der sich in der Dimension NICHT unterscheidet !!!

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Es geht um geänderte Größen zu denen die im FzG.Schein stehen. z.B. du hast wie ich in deiner B einen Dunlop Qualifier in 190/50 17 stehen und möchtest jetzt mit Freigabe den Michelin Poer RS fahren in gleicher Größe der sogar noch eine freigabe hat währe das völlig in ornung. Hätte der RS was er nicht hat jetzt aber auch ein freigabe für die B in 190/55 17 (hat es bei einigen modellen manchmal gegeben) währe das jetzt nicht mehr zulässig , selbst wenn es eine freigabe gäbe. Ab herstellungsdatum DoT 2020 ist die Freigabe nicht mehr zulässig. Du kannst diesen aber eintragen lassen um die 50er bindung zu umgehen. Alles ander bleibt wie gehabt.

Bei uns ZRT00B fahrern ReifenDiva gab es niemals reifenfreigaben für unser modell, dieses ist ab dem neuen Dot 2020 nun aber hinfällig sollang wir in der Größe in den Papieren 190/50 17 bleiben. Selbst mischbereifun g isz erlaubt ich sage mal vorne einen Bridgestone S21 und hinten einen Michelin Pwer RS währe in der richtigen größe erlaubt. Ob das sinnvoll ist muß jeder für sich entscheiden.

 

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Also isch lese das so, dass generell die Reifenfreigaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) der Reifenhersteller

ab DOT 31.12.2019, spätestens aber ab 01.01.2025 für alle Pellen nicht mehr gültig sind.

 

Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn du eine Pelle gleicher Dimension mit abweichendem Hersteller

und DOT ab 31.12.2019 aufziehst, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aber ungültig

zw. nicht mehr notwendig?

 

Dann dürfte man, gleiche Spezifikation voraus gesetzt, auch auf Mopeds mit Markenbindung alles drauf packen.

 

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vor 15 Minuten schrieb ride on:

Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn du eine Pelle gleicher Dimension mit abweichendem Hersteller

und DOT ab 31.12.2019 aufziehst, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aber ungültig

zw. nicht mehr notwendig?

 

Dann dürfte man, gleiche Spezifikation voraus gesetzt, auch auf Mopeds mit Markenbindung alles drauf packen.

 

Genau so schaut es aus.

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Na dann versteh ich den ganzen Aufriss nicht, es gibt so gut wie gar keine sinnvolle Freigabe

mit Änderung einer Spezifikation für Mopeds der Neuzeit.

Und wenn die lästige Fabrikatsbindung auch für Mopeds vor 2017 bzw. mit Markenbindung weg fällt,

ist das doch kein Nachteil für die Mehrheit.

Spezifikationsänderungen mussten bisher auch immer eingetragen werden, da ändert sich also genau nix.

 

 

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@wortex Zu Deiner Frage: Bei der 17er SV650 bestand eine im Fahrzeugschein eingetragene Fabrikatsbindung (Dunlop Sportmax Qualifier). Es gab aber von Conti eine Reifenfreigabe für den RA3.

Zum RA3 auf der Z900 schrieb mir Conti folgendes Statement (sorry wenn ich es nochmal poste, hatten schon mehrere, ich auch hier veröffentlicht):

"Sehr geehrter Herr xxxxx,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Freigabe für den Road Attack 3 auf dem Fahrzeug Kawasaki Z900 und RS aller Baujahre erteilen konnten.
Unsere aufwendigen Fahrversuche haben gezeigt, dass Ihr Fahrzeug mit dem Road Attack 3 nicht so optimal harmoniert, wie unsere strengen internen Vorgaben dies verlangen.
Dies kann z.B. daran liegen, dass die elektronischen Regelsysteme (wenn vorhanden) nicht auf den sehr hohen Grip des Reifens abgestimmt sind, oder auch der sehr Handling-freundliche Reifen nicht mit der Fahrwerksgeometrie dieses Motorrades harmoniert.
Wir bitten dies zu entschuldigen, aber da uns die Sicherheit unserer Verbraucher sehr am Herzen liegt, geben wir nur Fahrzeug/Reifenkombinationen frei, die ausnahmslos alle internen Tests überzeugend bestehen."

Von Geschwindigkeit war da aber nicht die Rede. Allerdings finde ich die Aussage auch etwas merkwürdig, beispielsweise das mit den elektronischen Regelsystemen und der nicht weiter erläuterten Fahrwerksgeometrie.

Deine Ausgangsfrage war ja aber auch, wie reagiert ein Gericht, wenn ihm z.B. dieses Statement vorliegt? Da wäre ich mir nicht so sicher.

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vor 2 Stunden schrieb ride on:

es gibt so gut wie gar keine sinnvolle Freigabe

mit Änderung einer Spezifikation für Mopeds der Neuzeit.

@ride on

genau das ist eben nicht der Fall, denn es gibt genügend Fahrzeuge wo es diese Freifaben gibt. Bei neueren nicht mehr so denn diese haben oft schon den besseren und Kurvenfreundlicheren 55 er verbaut aber gerade modelle wie z.B. die zx10r aus dem Jahre 2004 oder ihre Nachfolger bis 2010 hatten immer den 50er im schein aber es gab von Michelin, Metzeler und Pirelli diverse Freigaben für den größeren querschnitt. Auch ich würde auf der Z lieber den 55 er fahren nur reicht mir eben dazu jetzt nicht mehr die freigabe. Alle anderen neueren Fahrzeuge dürfte das größtenteils egal sein. Auch dem ottonormal verbraucher ist das alles wahrscheinlich egal aber dem ambitionierten Fahrer stört es und dem Kostet es jetzt Geld.

Ausserdem bekommen fahrer älterer Fahrzeuge probleme die evtl. beispielweise von dem alten 160- zum 180er umgerüstet haben. Auch für meine ZXR 750 konnte ich diverse größen fahren z.B. einen Supercorsa SP in 180755 17 und in 180/60 17 ebenso den Metzeler M7RR und den Michelin Pilot Power aber alles das gilt jetzt nicht mehr. Wie gesagt die neueren Fahrzeuge haben eh keine Reifenbindung mehr und sind davon eh nicht so betroffen. Gerade die neuen Sportler haben mittlerweile alle einen vernünftigen 190/55 oder gar einen 200/60 17 Hinterreifen Standartmäßig verbaut.

Am 13.2.2020 um 22:33 schrieb timtailer3:

Das habe ich gestern von der Dekra bekommen. Ist eigentlich verständlich 😉.

Genau so wie in dem verlinkten Video. 

 

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  • 1 Monat später...

Folgendes Problem.

Eine KTM GS 620 RD BJ. 1994.

Das ist eine Enduro welche mit Supermoto Felgen bestückt wurde. Dieser Umbau ist im alten Fahrzeugbrief eingetragen (seid 1995).

Dort ist vorne ein 120er Reifen eingetragen und hinten 170er.

Wenn ich diese Kombi verbaue, schleift der Hinterreifen an der Kette und Vorderreifen an den Gabelholmen (beim einfedern wegen USD Gabel).

Da beim TÜV weiter Probleme zu Tage gekommen sind, musste ich beim Händler TÜV machen lassen. Ich hätte gerne vorne einen 110er und hinten einen 160er Reifen eingetragen, damit da nichts mehr schleift.

Der TÜV Mann beim örtlichen TÜV macht das nur mit einem schrieben vom Reifenhersteller. Gibt es keines, bzw. Bekomme keine Antwort vom Reifenhersteller.

TÜV  Prüfer beim Händler...... Wäre nicht möglich.

Beim nächsten TÜV angerufen. Der hat mir was von Fahrversuchen erzählt, von einem Profi auf der Rennstrecke.

Kann da einer Licht ins dunkle bringen?

 

 

 

 

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Nimm dir die Zeit und warte auf die Antwort vom Reifenhersteller. 

 

Wenn der den Reifen für dein Moped i.V.m. deiner Felge freigegeben wird, kannst du ihn per Einzelabnahme eintragen lassen. 

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Am 16.2.2020 um 16:07 schrieb Willion51:

Allerdings finde ich die Aussage auch etwas merkwürdig, beispielsweise das mit den elektronischen Regelsystemen und der nicht weiter erläuterten Fahrwerksgeometrie.

 

... ist doch logisch.

 

Ich hatte auf meiner störrischen K1200S den SportAttack2 drauf, weil der in allen Tests durch hervorragende Handlichkeit glänzte. Und meine K ging damit auch richtig gut ums Eck.

 

Ich hatte dann die Z800 meines Sohnes gefahren und auch ein paar Mal Ausweichversuche wie mit meiner K gemacht. Da wäre ich beim 1. Mal fast in die Straße eingestochen, so schnell ging die Z zur Seite runter.

 

Die Z800 hatte auch keine Freigabe von Conti und wäre mit dem SportAttack2 m.E. unfahrbar gewesen.

 

Und das mit den elektron. Regelsystemen ist doch auch nicht sooo schwierig.

 

KTRAC z.B. muss erkennen, wann ein Reifen zu rutschen bedingt. Dieses Erkennen kann aggressiv oder defensiv ausgelegt sein. Wenn ich jetzt z.B. einen Reifen habe, der nen schmalen Grenzbereich hat, überforderst Du eine defensive/langsame Regelung.

 

Beim ABS kann man sicher ähnliche Überkegungen anstellen.

 

Also ich persönlich will eine Freigabe, auch wenn ich sie offiziell nicht benötigen würde.

 

 

Am 16.2.2020 um 15:24 schrieb ride on:

Spezifikationsänderungen mussten bisher auch immer eingetragen werden, da ändert sich also genau nix.

 

Genau, für die paar Ausnahmen, wo bisher ein 55er statt nem 50er vom Reifenhersteller freigegeben war, muss man jetzt halt eintragen lassen. Kostet halt ein paar Euro, ist aber beim Auto schon immer so.

 

Wahrscheinlich ist der Grund, dass mit den PDFs vom Reifenhersteller "kreative Radierungen" gemacht wurden. Jetzt sind Manipulationen halt nicht mehr so einfach.

 

 

@ All

Wenn Jemand unbedingt den RoadAttack fahren will, soll er halt den 2er nehmen. Das ist soch auch ein sehr guter Reifen ;-)

Bearbeitet von greencafe
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Reifenfreigabe 2020 Völlig sinnlos sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht. Die Freigabenlisten der Reifenhersteller sind eine gute Grundlage zur Reifenwahl.  Denn eine Eintragung der neuen Reifengröße beim TÜV kann erheblich flüssiger über die Bühne gehen, wenn der  "Sachverständige" sich auf das Schriftstück des Reifenherstellers stützt.  Aber keine Regel ohne Ausnahme. Eine Übergangsfrist verhindert die Illegalität über Nacht. Das heißt: Konkret dürfen Reifen mit abweichender Größe und Herstellerfreigabe bis 2025 weiter gefahren werden. Aber nur ,wenn die Reifen vor 2020 gefertigt wurden (vierstellige DOT-Nummer auf der Reifenflanke beachten).Diese Regelung soll verhindern, dass bestehende Lagerbestände unverkäuflich sind oder bereits aufgezogene Reifen mit reichlich Restprofil vorzeitig in die Entsorgung müssen. Wer also noch die Pellen vom letzten Jahr drauf hat (wie ich 11/2019) kann unbesorgt in die Saison starten. im Badischen!

Bearbeitet von Chiko ZT
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Mein Problem ist ein 25 Jahre altes Motorrad mit einer nicht funktionierenden, eingetragen Reifengröße.

Es liegt wohl daran das damals Reifen etwas schmaler waren wie heute. Also mein 110er ist 114 breit.

Mich nerven die unterschiedlichen Aussage und die daraus resultierende Ahnungslosigkeit, aller beteiligten.

Es kommt mir so vor, als wenn der TÜV Prüfer ausschlaggebend ist.

Beim einen ja, beim anderen nein. Brauche halt nur den richtigen.

Habe jetzt TÜV mit "falscher" Reifengröße.

O Ton Prüfer: fahr einfach prüft eh keiner. Ist nicht eintragungsfähig!

 

Werde wohl von Prüfstelle zu Prüfstelle fahren, bis mir das einer einträgt.

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