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IGNORED

Auspuffanlagen für die Z H2


Alex-Z1000

Empfohlene Beiträge

Ich würde ja nicht 2 Wochen damit Rumbrettern , sondern am Tag der Lieferung montieren, 10km fahren, abbauen, wieder einpacken und zurück senden. 

Denke mal,  das es so gar kein Problem mit dem Rückgabe geben wird.

Aber vielleicht bin ich ja auch begeistert und er bleibt dran. 

Werde demnächst darüber berichten. 

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@roBearZ

 

Also was wir vor Ort zurück nehmen wenn die Ware i.o. , neu und Orginalverpackt ist, entscheiden immer noch wir und nicht der Käufer im Sinne von Kulanz. Müssen tut der stationäre Handel überhaupt nichts wenn kein Mangel vorliegt. Wenn der Verkäufer eine Zufriedenheitsgarantie oder Rücknahmegarantie von sich aus gibt ist das seine freiwillige Entscheidung und kommt in der Werbung gut an. 

 

Tue mir bitte den Gefallen und treffe keine pauschalen Aussagen wie: das geht immer auch wenn gebraucht / benutzt und müssen etc., egal ob vor Ort oder Online gekauft, da es nicht der gültigen Rechtslage entspricht. Danke.

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Genau deswegen hätte ich den Verkäufer vorher einfach einmal gefragt wie man das im Falle eines Falles Regeln kann. 

Aber vielleicht gefällt er dir auch und du bist am Ende zufrieden.

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vor 7 Stunden schrieb roBearZ:

Die Aussage, dass Du damit nicht zufrieden bist, reicht immer aus!

 

Na dann versuch das mal mit einer Musik-CD. Die giebst Du auch nicht "einfach" zurück, weil Dir die Musik nicht gefällt

 

Einfach mal die Rückgabebedingungen der Händler lesen und verstehen, und schon ist alles einfacher....

Bearbeitet von Kawakeks
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@Alex-Z1000
Ja Papa   ;)
Allem Anschein nach bist Du Händler ?
Was ist dein Handel bzw. von welchen Waren sprechen wir ?

Wie handhabst Du das mit deinen Kunden ?
Bitte erleuchte uns

 

@Kawakeks
Was willst Du jetzt hier mit deinen blöden CD's ?   :smile13:
Wir sind immer noch bei Auspuffanlagen  ;)

 

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Ich muss nichts erleuchten, wer meine Beiträge liest bzw. länger im Forum ist weiß in welcher Branche ich seit weit über 30 Jahren tätig bin und was ich seit über 25 Jahren verkaufe ;)

 

Nur so als Beispiel: wenn du bei mir einen Tieferleger XY bestellst den du dir selber ausgesucht hast, dann einbaust und fährst und du kommst dann aufgeschlagen und sagst: ne ist mir zu tief, zu straff oder sonst was und Rücknahme "forderst", dann wirst abblitzen. Erst bei mir und dann bei meinem Chef, das ist mal sicher. Sind ja kein Unternehmen das Teile zur Probe verkauft und der nächste dann jammert seine Federn haben Einbauspuren bla bla bla. 

 

Könntest es aber mal mit Schneeketten probieren, der Klassiker schlecht hin. Da sind dann die Leute noch so dreist und sagen: haben wir im Urlaub nicht gebraucht und nur zur Sicherheit gekauft. Versuchen kann man es ja mal :lach:

 

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Folglich arbeitest Du bei einem Händler und vertrittst deshalb das so vehement  :D
Dein Scheffe kann sich vermutlich glücklich schätzen  ;)

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vor 3 Stunden schrieb roBearZ:

Was willst Du jetzt hier mit deinen blöden CD's ?

 

Noch mal ganz langsam: es geht doch um Rückgaberecht! DU solltest deine Aussagen, bevor du sie hier hinausposaunst, inhaltlich prüfen.

 

DU hast O-Ton "Die Aussage, dass Du damit nicht zufrieden bist, reicht immer aus!" hier raus gehauen. Für Dich dann nochmals zur Erinnerung: Da hast Du über das Rückgaberecht von gebrauchten Kreissägen referiert.

 

Wieso darf ich dann nicht CD´s als Beispiel nehmen? Weil es zu Deiner pauschalen Aussage nicht passt? DU solltest mal  :smile13:

Bearbeitet von Kawakeks
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Mein lieber @Kawakeks,

es sollte Dir doch einleuchten, dass dein Vergleich mit Musik CD's doch ganz schwer hinkt . . . 

(wieviele Musik CD's wurden gekauft, kopiert und wieder zurück gebracht?)
An meinem Beispiel der Kreissäge sieht man doch die Benutzung

 

Merkst etwas ?

 

Hind:

Mein Schneggerl leitet einen größeren Laden im Einzelhandel mit 30 Mitarbeiterinnen, ich könnte Stories über Stories auspacken 

OT - OT - OT - OT - OT

Bearbeitet von roBearZ
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@Predalien: Du kannst das im hier gegenständlichen Online-Handel gültige, 14tägige Widerrufsrecht nutzen. Es steht Dir zu, die Ware auszupacken und zu testen.

Einen etwaigen Wertersatz an den Verkäufer musst Du nur leisten, wenn die Nutzung über die Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion hinausgeht, der Bodis also sauber abgeranzt und nach 2TKM ordentlich durchgebrannt wieder beim Verkäufer ankommt oder nach nem zartem Umfaller auch noch abgeschrabbelt ist.

Auspacken, vorsichtiges Anbauen und ne zarte Runde um Block sollten kein Problem darstellen.

Oder wie bei den hier passgenau von @Alex-Z1000 beschriebenen Schneeketten beschrieben: Mal schön im Winterurlaub draufziehen und etliche km ablutschen und dann auf "habe ich nur zur Sicherheit gekauft" schießt klar über's Ziel hinaus und ist vom BGB nicht gedeckt.

Bodis Widerrufsrecht hier

 

@roBearZ: tatsächlich kennt das deutsche Recht (hier BGB 433ff.) kein Umtauschrecht. Hat die gelieferte Ware kein Mangel, ist der Kaufvertrag bindend (mit Widerrufsrecht im Online-Handel). Im stationären Einzelhandel gibt es kein Widerrufsrecht. Die gekaufte CD, Kettensäge, whatever kann nicht zurückgegeben werden, wenn sie nicht gefällt. Nur bei einem Sach- oder Rechtsmangel haben wie als Verbraucher das Recht auf Gewährleistung (2 Jahre, §438 BGB) und kann gem. §439 BGB Nacherfüllung verlangen (Mängelbeseitigung oder neues, mängelfreies Produkt.)

 

Alles andere wie Rückgaberecht/ Umtauschrecht mit Variablen wie Gutschein, andere Ware, Kaufpreiserstattung sind klar KULANZ des Händlers und sollte generell vorher erfragt werden. 

 

Bearbeitet von Ardum
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Sind wir mal ehrlich. Wie viele Käufer schaffen es, bzw. sind Willens den Auspuff so sauber zu montieren, demontieren und zu verpacken, dass dem Händler und späteren Käufer kein Schaden, bzw. Nachteil entsteht. Die „Mir doch egal - ich bin im Recht“ Konsumenten nutzen die laxen Umtauschregeln leider redlich aus. Schön das es so konsequente Händler wie den von @Alex-Z1000  gibt. Da würde ich gerne kaufen in dem Bewusstsein, das mir keine gebrauchte oder beschädigte Ware angeboten wird. 
Wie ist das eigentlich bei Bodis? Haben die ein Siegel auf der Verpackung? Kenne das von den Shark/Hurric Anlagen. Da steht ganz klar drauf, dass der Auspuff  bei verletztem Siegel vom Umtausch ausgeschlossen ist. Recht ham‘s! 

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@roBearZ

 

Ja da arbeite ich. Hat mit vehement nichts zu tun. Es gibt Spielregeln an die hält man sich..... und zwar beide Seiten. Wenn manch einer auf der Matte steht und sagt nach Wochen das Teil braucht er nicht, bin ich der letzte der nicht schaut was möglich ist wenn er freundlich und ehrlich fragt ob Rückgabe möglich ist. Wenn extra bestellt wurde und eine Rückgabe möglich ist dann mit Einlagerungsgebühr, kostet uns ja auch Geld und macht Arbeit. Schon verbaut und gefällt nicht geht ja überhaupt nicht. Wenn dann noch ganz schlaue kommen die das gekaufte Teil zurückgeben wollen aber wie schon erlebt der Versandaufkleber von Onlinehändlern drauf ist, ist Schluss mit lustig. Verarschen kann ich mich selber ;). Teilenummer abgreifen und dann online kaufen ist auch so ein Thema. Ich arbeite ja gerne umsonst und der Kunde bekommt mein Wissen und unsere Teileprogramme für lau, ist klar :smile13:.

 

@Ardum

 

Besser hättest es nicht erklären können :thumbs_up:

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Hi Leute, 

die Diskussion um das Thema Umtauschrecht ist ja echt hier eskaliert. 

Bevor ich mir den Auspuff bestellt habe, war ich natürlich auch in den AGB und Widerruf Informationen auf der BODIS Website. 

Und wie ich das gelesen habe würden die den Auspuff binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ware zurück nehmen. 

Natürlich nach Retouren Prüfung und eventueller Wertminderung. 

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass ich bei allen Shops wo ich bisher irgendwelche Waren gekauft habe keine Probleme mit dem Umtauschrecht hatte. Ein kurzer telefonischer Anruf oder eine Mail beim Verkäufer ist natürlich immer von Vorteil. 

Außerdem habe ich auch schon Artikel erhalten, wo man genau gesehen hat, dass sie nicht mehr Original verpackt waren und trotzdem Top waren. Ich bin da nicht so penibel. 

Ich möchte Alex natürlich nicht zu nahe treten, aber ich persönlich würde nach seiner Aussage dort keine Ware bestellen. Anscheinend gibt es dort kein Widerrufsrecht und AGB im Kaufvertrag. 

Aber nu  is gut. Ich freue mich auf den Auspuff.

Grüße an alle. 

Predalien 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Musst auch nicht, bleib lieber bei Onlinekäufen und nicht bei uns als einem der größten Großhändler ;)

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