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TriB

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Kenne es nur so das bei einem Bußgeldbescheid die Gebühr immer (egal ob Anhörungsbogen zurück geschickt wird oder nicht) erhoben wird von mindestens 25€ für die Erstellung + 3,50€ für die Versendung. 

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Ich hab grad Krempel mit der Stadt Mönchengladbach, die haben bei mir zweimal, nach neuem (zur Zeit ungültigen) Recht und anschließend nach altem kassiert und dreisterweise haben sie mir sogar gedroht, falls ich nach der ersten, hohen (knapp 60 Piepen plus eigenartig hoher Bearbeitungsgebühr) Überweisung nicht die kleine (nur 15,-) auch noch bezahle, gäbe es Ärger. Natürlich würde die erste dann zurück überwiesen. Da warte ich nun seit Juni drauf, trotz schriftlich "in Verzug Setzung"! Geht in den nächsten Tagen auch zum Anwalt. Es ist zum ko.... .

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vor 7 Stunden schrieb 3010er:

Kostet 120 Euro plus 25 Euro Gebühr und wird nach dem alten Bußgeldkatalog gerechnet Stand 06.06.2019. Kein Punkt kein Fahrverbot. 

Das gibt auch nach dem alten Katalog einen Punkt.

 

Grüße Michl

  • Danke 1
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Hab mir gerade mal Infos dazu durchgelesen. Auf dem Bußgeldbescheid muss nicht darauf hingewiesen werden das man für sein Vergehen einen Punkt bekommt. Heißt nur weil auf dem Bescheid nicht erwähnt wird das man keine Punkte bekommt, das es auch tatsächlich so ist. Das ist nämlich Angelegenheit des Kraftfahrbundesamtes (KBA). Ab 60 Euro kann man von einem Punkt ausgehen. So habe ich es gerade gelesen. Wusste ich auch nicht deswegen habe ich nach Michls Hinweis mal im WWW gesucht. so wie es dann aussieht 1 Punkt kein Fahrverbot. Gott sei Dank mein erster.

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Natürlich gibt das einen Punkt und kein Fahrverbot. Kostet aber auch nur 120,-€, wenn Du nicht schon mal wegen ähnlicher Überschreitung zur Kasse gebeten worden bist. Sonst darf auch das Bußgeld angemessen erhöht werden...

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Ich bin vorher noch nicht geblitzt worden weder mit dem Auto noch mit dem Motorrad. Aber es kostet laut dem Bescheid 120+25+3.50 somit 148,50. So steht es zumindest im Bescheid.

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  • 6 Monate später...

Was sagt ihr zu dem neuen Bußgeldkatalog, der gestern verabschiedet wurde?  Sozusagen die Reform der letztes Jahr im April eingeführten und dann gestoppten Verschärfung. Geht schon sehr auf den Geldbeutel, aber die verschärften Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitung konnten immerhin wegverhandelt werden. 
So wie das verstehe, gilt bis zur Umsetzung aber immer noch der alte Bußgeldkatalog. Also wie aktuell und vor April 2020. 

 

Hab leider noch keine vernünftige Übersicht im Netz gefunden. Eigentlich müsste man ja 3 Tabellen gegenüberstellen.

 

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Es wird immer nur auf den Tempo-Verstößen rumgeritten.

Die sollten mal die Handynutzung mit einem Rotlicht-Verstoß gleich setzen (= 4 Wochen Fahrverbot) und das dann häufiger kontrollieren.

Dann würden die Straßen sicherer.

 

Wenn man sieht was die sich einen Schrott zusammen fahren sobald das Handy in der Hand/am Ohr ist.

  • Like 7
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Beim ADAC ist diese Liste zu finden, sie vergleicht die aktuellen Gebührensätze mit den neuen. Hier der Link zum ADAC Übersicht Bussgeldkatalog

Bedeutet z.B. wer mit 50 in der 30er Zone erwischt wird, zahlt 70 Euro und bekommt dann sicherlich auch noch eine Belohnung in Flensburg, die wird üblicherweise ab 60 Euro fällig, bitter. Immer schön auf die Schildchen achten:)

Bearbeitet von Joerch
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