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Geschwindigkeits- und Lärmverstöße, Fahrverbote, etc.


ride on

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  • 1 Monat später...

Für alle Z900 ab 20- Treiber gibt es den db Limiter jetzt auch. Zwar mit einem satten Leistungsverlust verbunden aber eben Tirol sicher. 

 

95 dB Limiter Kawasaki Z900 ZR900F | Kawasaki | 95dB Limiter | Zweiräder | 3P (3ppp.de)

 

Edit:

 

@Frank und @schorsch

 

Wenn es wo anders besser aufgehoben ist damit man es besser findet wenn man besagtes Bike hat, verschiebt es bitte dahin.

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Der Firmenname lässt erst mal nix gutes erwarten. ;)

Ob die Eintragung in Tirol überhaupt anerkannt wird, ist auch so eine Sache.

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Wie kommst darauf das eine in diesem Sinne Leistungsänderung wo die Geräuschwerte im Verbund auch geändert werden keine Anerkennung haben sollte? Drosselsatz dann in Tirol auch nicht erlaubt? Weiter dann wären die Hattech Auspuffanlagen um das Standgeräusch zu drücken auch nicht legal. 

 

;)

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Meine mal irgendwas aufgeschnappt zu haben, dass die nachträgliche Änderung des Standgeräusches durch eine andere Auspuffanlage in Tirol nicht unbedingt anerkannt wird. Im konkreten Fall ging es um eine Arrow Auspuffanlage für die Triumph Tiger die anscheinend leiser als die Originale ist, bzw. eben ein Tirol tauglicher Wert in die Papiere eingetragen werden kann.
Vielleicht haben die eine Art „Schwarze Liste“ wo die verbotenen Moppeds aufgeführt sind.  
Es bleibt ja trotz Leistungsreduzierung eine ZR900F. 


 

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25 PS weniger, das ist tatsächlich nur für Menschen, die in der Nähe wohnen und sich deshalb kein anderes Moped kaufen können, oder wollen. Die Tirol Regelung ist tatsächlich jetzt vor dem Österreichischen Bundesverfassungsgericht und wird dort verhandelt. Mal gespannt, ob die Bundesrichter etwas Verstand haben. Hoffentlich kippen die das, dann dürfen die Ordnungshüter wenigstens wieder ihre Multistradas fahren.

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Michael Z900RS

Puhh, bin ich froh um meine RS, war für mich mit ein Kaufgrund das liebe Tirol. Ob das Gesetz gekippt wird wage ich zu bezweifeln obwohl es total verrückt ist!🧐

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Heißt das, ich darf nicht mit meiner in Deutschland zugelassenen Maschine in gewissen Bereichen Tirols fahren, weil sie zu laut ist?

Wie oft sieht man Autos mit Osteuropäischer Zulassung, die absolut nicht verkehrssicher sind. Die dürfen dann auch in Deutschland am Straßenverkehr Teilnehmen. Wenn ich das mit deutscher Zulassung machen würde, darf ich aber dafür Bluten.

 

Ist die Standgeräuschlautstärke eigentlich im Fahrzeugschein Eingetragen? Ich meine da steht nur eine zulässige Maximallautstärke im Verhältnis zur angegeben Drehzahl.

 

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vor 59 Minuten schrieb Running Eagle:

Ist die Standgeräuschlautstärke eigentlich im Fahrzeugschein Eingetragen? Ich meine da steht nur eine zulässige Maximallautstärke im Verhältnis zur angegeben Drehzahl.

 

Das ist das Standgeräusch.

 

 

vor einer Stunde schrieb Running Eagle:

Heißt das, ich darf nicht mit meiner in Deutschland zugelassenen Maschine in gewissen Bereichen Tirols fahren, weil sie zu laut ist?

 

Das Lärmfahrverbot ist doch (eindeutig) geregelt: > 95 db(A) = Zuwiderhandlung = Strafe / Zahlen. Da spielt das Land wo du herkommst und dein Bike zugelassen ist keine Geige.

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vor 4 Stunden schrieb Running Eagle:

Heißt das, ich darf nicht mit meiner in Deutschland zugelassenen Maschine in gewissen Bereichen Tirols fahren, weil sie zu laut ist?

 

Wenn eine Straße für Fahrzeuge über eine gewisse größe/Gewicht gesperrt ist und es dein Fahrzeug, (z.b. ein Wohnmobil) betrifft ,darfst du diese Straße ja auch nicht benutzen. Wo dein Fahrzeug zugelassen ist spielt hierfür doch keine Rolle. 

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vor 5 Stunden schrieb Running Eagle:

 

Wie oft sieht man Autos mit Osteuropäischer Zulassung, die absolut nicht verkehrssicher sind. Die dürfen dann auch in Deutschland am Straßenverkehr Teilnehmen. Wenn ich das mit deutscher Zulassung machen würde, darf ich aber dafür Bluten.

 

Wenn bei einem zugelassenen Fzg. (egal aus welchem Land) Mängel oder erhebliche Mängel festgestellt werden, kann ein Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeld (hier dann mit einer Sicherheitsleistung) erhoben werden. Bei erheblichen Mängeln, kann das Fzg. aus dem Verkehr gezogen, bzw. die Weiterfahrt untersagt werden.

Nur mal am Rande: Ein Mängelbericht lässt sich jedoch nicht ausstellen (außer der Nutzer wohnt im Geltungsbereich).  Deshalb wurde der § 23 StVO (ein sog. Auffangparagraf) eingeführt. Es kann auch nur der Fzg. Führer belangt werden, da die Halterverantwortlichkeit nicht greift.

Bearbeitet von MaLa
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@Running Eagle: Was Du da an osteuropäischen Fahrzeugen siehst, darf hier auch nicht fahren, wenn es nicht verkehrssicher ist und dabei erwischt wird. Also alles so, wie in Tirol.

Bearbeitet von Neander
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Glaub nicht mal mehr die hier stationierten Angehörigen der US-Army haben irgendwelche Sonderrechte was  die Zulassungsrichtlinien  betrifft. Zumindest sieht das alles recht zivilisiert aus, was man um die Kaserne in Ansbach fahren sieht. Früher haben wir die um ihre (lauten) Autos und Motorräder beneidet 

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Es wird immer doller, lese gerade das die Klimaaktivisten gefordert haben, das DTM-Rennen am Norisring abzusagen, des Klima wegens. Auweia.

Ob die Kawa-Days in Speyer wackeln? ;)

 

 

 

PS: Aller Lärmdiskussion zum Trotz, heute die Bodis für die zH2 bestellt:)

Bearbeitet von waldo
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