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IGNORED

Geschwindigkeits- und Lärmverstöße, Fahrverbote, etc.


ride on

Empfohlene Beiträge

vor 17 Stunden schrieb Headi:

Wenn eine Straße für Fahrzeuge über eine gewisse größe/Gewicht gesperrt ist und es dein Fahrzeug, (z.b. ein Wohnmobil) betrifft ,darfst du diese Straße ja auch nicht benutzen. Wo dein Fahrzeug zugelassen ist spielt hierfür doch keine Rolle.

Macht Sinn :)

 

Wenn das ganze sowieso noch vor dem Österreichischen Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, drücke ich mal die Daumen, dass die Regelung keinen halt findet.

 

 

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  • 3 Monate später...

Habe in der App von Motorrad gelesen, dass Teile der Pyrenäen was einen Nationalpark angeht komplett für 2 Räder und Quads gesperrt werden. Tja da sind wir wieder beim leidigen Thema "sinnlos den Gashahn aufziehen bis der Begrenzer orgelt"

 

Natürlich müssten in diesem Zuge auch alle Klappgedöns Kisten Verbot bekommen 

 

 

Screenshot_20220915.png

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Am Kesselberg sind sie auch wieder dran, schätze die schaffen es bis nächstes Jahr die Strecke für Motorräder komplett zu sperren und das nicht nur am Wochenende Bergauf, dank der Knieschleiferfraktion  .

Das mit den Pyrenäen ist sehr schade, wollte sie schon irgendwann in Angriff nehmen...

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Wenn das wirklich alles ist, lohnt sich die ganze Aufregung nicht.

Das gesperrte Stück lässt sich problemlos über die N230 / N260 umfahren und es bleiben noch unendlich viele Straßen um in den Pyrenäen spass zu haben.

  • Danke 1
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Am 15.9.2022 um 16:58 schrieb Zimbo:

Screenshot_20220915.png

Ich liebe solch logisch nachvollziehbaren Verbote.

Mit einem E Motorrad dürfte ich da nicht durchfahren, aber im GTI mit offnen Klappen ist in Ordnung.

 

Man könnte meinen das kommt aus Deutschland. :D

  • Haha 2
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Ist wie in vielen Bereichen unseres Lebens.

 

Hauptsache, die Politik bedient die, die sich am lautesten beschweren. Und ist diese Minderheit auch noch so klein.....

 

Die Mehrheit interessiert sich nicht für solche Themen.

Bearbeitet von Kawakeks
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Guten Morgen.

 

Ich hatte gestern eine interessante Diskussion über Überholverbotsschilder.

 

Auf den Schildern sieht man 2 spurige Fahrzeuge.

Meist für Autos, ein rotes und ein schwarzes Auto.

Nicht ganz so häufig sieht man dann statt einen roten PKW einen roten LKW.

 

In der Fahrschule wurde mir 2002 tatsächlich beigebracht, das diese Schilder für einspurige Fahrzeuge nicht gelten sollen.

Heißt, wenn du ein Motorrad mit Beiwagen fährst, gilt das Überholverbot auch für dich.

 

Es gibt schließlich auch Verbotsschilder für Motorräder und auch für Mofas.

 

Bei durchgezogenen Linien ist es ja selbsterklärend.

 

Was sagt ihr dazu?

Bearbeitet von OEM-BS
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