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IGNORED

Geschwindigkeits- und Lärmverstöße, Fahrverbote, etc.


ride on

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Ich bin selbst Beamter und wenn man nichts zu befürchten hat und freundlich bleibt, verhärten sich die Fronten auch nicht. Wenn doch, schreibt man anschließend ebenso freundlich die zuständige Polizeibehörde an und beschwert sich über das Verhalten des Beamten. Daher der Rat sich Namen, Ort, Uhrzeit und etwaige Zeugen zu notieren, ebenso Zitate, wenn sie lohnender Art waren.

Häufen sich solche Schreiben beim Leiter der Polizeibehörde, wird es ungemütlich für den in Rede stehenden Beamten. Das wirkt zwar nicht nach außen, so dass man sich dann drüber freuen könnte, aber nach innen schon. Und bevor unnötige Zweifel aufkommen, zwei solcher Beispiele sind mir persönlich bekannt. Es müssen einfach nur genug von uns am Ball bleiben und die andere Seite muß natürlich die entsprechenden Fehler machen.

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vor 3 Stunden schrieb Emkay:

Auch teilte er mir mit das E Nummern gänzlich unbrauchbar sind weil sie ja eh selbst eingelasert werden könnten und er deshalb immer die ABE sehen muss.

 

Das wird ja lustig, weil ich weder zu meinem Auspuff, zu meinen Spiegeln und auch nicht zu meinen Blinkern eine ABE habe. Die Teile haben alle eine E-Nummer.

Was mach ich denn dann in so einem Moment?

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vor 5 Stunden schrieb Emkay:

Wurde in Schmitten im Taunus angehalten.. Die Polizei hat alles von A bis Z gecheckt (ABE vorzeigen etc.) , bis dem Beamten mein Hinterreifen auffiel.

Ich sagte dem Beamten nachdem er ihn bemängelte das der Reifen noch genau 2mm aufweist. Ohne es nachzumessen bekam ich prompt eine Mängelkarte mit einer 10 Tage Frist diesen zu wechseln.

 

In manchen Momenten ist es besser nix zu sagen...

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Im Trentino gibt es bereits leichten Widerstand gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die Betreiber der Hotels etc. befürchten das dadurch weit weniger Mopedfahrer in die Region kommen

und mit starken Umsatzeinbußen zu rechnen ist.

Trentino in Moto hat sich deshalb auch an den Verantworlichen gewannt, mit der bitte das nochmasl zu überdenken.

Im Gegensatz zu den Österreichern im Außerfern ist der "gefühlte Widwerstand" der Italiener aber deutlich leiser.

Na hoffen wir mal, das dieser Feldversuch nicht dauerhaft Einzug hält und weitere Sanktionen folgen werden.

 

facebook.com/trentinoinmoto/posts/3399402966792326

 

Übrigens auch eine gute Seite für Touren und Hoteltipps in der Region:

https://www.trentinoinmoto.it/DE/motorradtouren-gardasee-dolomiten-motorradurlaub/

Bearbeitet von ride on
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  • 2 Wochen später...

Hat jemand Erfahrung mit Bußgeldern aus Italien?

 

Ich habe gestern Post bekommen.....war wohl am 05.07.2019 etwas zu schnell.

Nach dem was Google mir sagt wäre das Ticket ungültig da es mir nicht innerhalb von 360 Tagen nach Tat zugestellt wurde. Müsste quasi gegen das Bußgeld "nur" Einspruch mit Verweis auf die 360 Tage Frist einreichen.

 

Hatte das schon mal einer von euch?

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War Mai/Juni 2019 in Italien und hab Ende März 2020 Post aus Italien bekommen. Die Italiener lassen ja nix verkommen, ne. :)

 

20200808_184532.jpg

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Hab einfach die angebotenen 144,10 Euro sofort, statt die 196,- überwiesen. Ist aber erschreckend wie lang da noch was kommen kann. Aber falls das mit den 360 Tagen stimmt, wär ich ja jetzt fein raus. 

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Hab zum ersten Mal so ein italienisches Bazarschreiben in natura gesehen. So bist du immerhin vergleichsweise preiswert aus der Sache rausgekommen und kein ganz schwarzes Schaf in der Datenbank, falls es im nächsten Italienurlaub evtl. wieder Probleme geben sollte.

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Das mit den Punkten steht auch im Schreiben..... bei mir wären es derer 3

Wobei die mich nicht interessieren :P

 

Mir geht es eher ums Geld und die Verjährung.

Wenn keine Verjährung....muss ich halt zahlen :wacko:

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Hallo Joe bar,

 

das Gesetz sagt. Wenn nicht kannste ja mit dem Anwakt der das onlinegestellt hat noch mal kontakt aufnehmen, gefunden auf Anwalt.de

Geschwindigkeitsverstoß – wann ist die Tat verjährt?

Erstellt am 02.01.2014
(19)

Es wird in Deutschland immer mehr „geblitzt". Die Länder und Kommunen haben erkannt, dass hierdurch erhebliche Einnahmequellen eröffnet sind. Die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes hat sich meist innerhalb von wenigen Monaten amortisiert.

Ein besonderes Lied hiervon können die Berliner Autofahrer singen. Die Kontrolldichte bei Geschwindigkeitskontrollen auf der Berliner Stadtautobahn nimmt ständig zu. In der Nacht zum Mittwoch (18.12.13) hat die Berliner Polizei zahlreiche Temposünder gemessen und auch sofort angehalten. Rund 120 Autofahrer überschritten auf dem Abschnitt in Richtung Wedding, an dem gemessen wurde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Acht von ihnen droht nun ein Fahrverbot. Wie immer wurde auch der unrühmliche "Spitzenreiter" der Messaktion bekannt gegeben. Dies war am 18.12.13 ein Porschefahrer mit 179 km/h, das ist mehr als das doppelte der erlaubten Geschwindigkeit.

Hier heißt es nun „Warten auf die Post". Denn ein Fahrverbot kann nur durch einen Bußgeldbescheid wirksam angeordnet werden. Hier gibt es natürlich in zeitlicher Hinsicht eine Grenze, nach der nicht mehr verfolgt werden darf. Die die Verjährung regelnde Rechtsvorschrift ist etwas versteckt. Sie ist nicht etwa - wie man vermuten sollte - im OWiG zu finden. Nein, hier gilt § 26 III StVG: geht der Bescheid über zu schnelles Fahren nicht innerhalb von drei Monaten ein, ist er hinfällig. Auch hierzu sei beispielhaft ein Urteil benannt, das einen Bescheid für verjährt erklärte: Die Bußgeldbehörde brauchte in einem vom Oberlandesgericht Hamm (A.Z.: 3 Ss OWi 860/09) lange, um den tatsächlichen Fahrer eines Betriebsfahrzeuges zu ermitteln. Erst vier Monate nach Tempoverstoß ging der Bescheid ein. Dadurch sei die Ordnungswidrigkeit juristisch bereits verjährt gewesen, entschied das Gericht.

 

Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin, Bielefeld und Oranienburg (Tel. 03301 - 53 63 00).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Herr Dr. Hartmann, ich wende mich an Sie, da ich Ihren Rechtstipp "Geschwindigkeitsverstoß – wann ist die Tat verjährt?" gelesen habe. (Bitte beschreiben Sie hier Ihre Situation bzw. Ihren rechtlichen Beratungsbedarf mit möglichst vielen relevanten Details.)
 
 

 

agt:

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