z100004 Geschrieben 12. Juli 2020 Teilen Geschrieben 12. Juli 2020 Hi, Angenommen ich kauf als Privatperson etwas von Privat über Paypal , Hab ich in dem fall Käuferschutz falls die ware nicht ankommt oder defekt ist? Finde nix genaues zu dieser Konstellation. Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chris80 Geschrieben 12. Juli 2020 Teilen Geschrieben 12. Juli 2020 Ja, hast du. Insofern du nicht "Geld an Freunde oder Familie senden" angeklickt hast. Gesendet von meinem SNE-LX1 mit Tapatalk 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hensel Geschrieben 12. Juli 2020 Teilen Geschrieben 12. Juli 2020 Ich denke auch,das ein Schutz besteht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sebi1087 Geschrieben 12. Juli 2020 Teilen Geschrieben 12. Juli 2020 wie Chris sagt : Solange die Zahlung nicht als " an Freunde " gesendet wurde, übernimmt paypal den gewohnten Käuferschutz. Das bedeutet aber nur, das paypal dir deine Kohle wieder beschafft, wenn der Artikell deutlich von der Beschreibung des Verkäufers abweicht. Nächster knackpunkt: Die ware muss Versandfähig sein! Wenn dir der Verkäufer sagt : "musste abholen" finger weg! Es geht mich zwar nichts an, aber was möchtest du den von privat kaufen, das du wert auf den Käuferschutz legst? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katastrofuli Geschrieben 12. Juli 2020 Teilen Geschrieben 12. Juli 2020 Ja, es besteht Käuferschutz und Paypal erstattet dir dein Geld zurück. Ich habe jedoch von einer neuen Betrugsmasche gelesen, die zuUngunsten des Verkäufers abläuft. Person A bietet z.B. einen Helm an, der über Paypal (Warenkauf) von Person B bezahlt wird. A verschickt den Helm. B behauptet jedoch, dass der Helm entweder nicht angekommen oder beschädigt ist. Paypal erstattet dem Käufer (B) sofort den Kaufbetrag, der direkt von „A“s Konto eingezogen wird. Der Verkäufer hat am Ende weder die Ware, noch das Geld. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MarkuZ Geschrieben 13. Juli 2020 Teilen Geschrieben 13. Juli 2020 Ja so ist es leider, PayPal legt mehr Wert auf Käuferschutz als auf Verkäuferschutz. Für Verkäufer kann das ganz mies enden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z1ktom Geschrieben 13. Juli 2020 Teilen Geschrieben 13. Juli 2020 Versand als versichters Packet ? Sollte doch ausreichen um zu belegen das die Ware verschickt wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katastrofuli Geschrieben 14. Juli 2020 Teilen Geschrieben 14. Juli 2020 Nein, das reicht nicht. Es gibt genügend Fälle, wo statt eines iPhones etwas anderes im Paket war. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fyber Geschrieben 14. Juli 2020 Teilen Geschrieben 14. Juli 2020 @KatastrofuliNaja. Ich habe einen Vertrag als Verkäufer mit dem Käufer. Danach bin ich verpflichtet zu versenden und er ist verpflichtet zu zahlen. Das Paket mit korrektem Inhalt habe ich unter Zeugen verpackt und aufgegeben. Einen Nachweis über eine Beschädigung des Pakets (z.B. Austausch der Ware auf dem Postweg) kann der Empfänger aller Voraussicht nach nicht führen und selbst wenn, müsste man den Gefahr- und Lastenübergang anführen. (Gefahrübergang beim Versendungskauf). Wird vom Käufer zurückgebucht, kann man das kurz bei Paypal erwähnen und ansonsten die Sache persönlich besprechen oder den Klageweg beschreiten. Zur Ausgangsfrage: Dafür ist der Käuferschutz ja (eigentlich ) da. Darüber hinaus stehen dir natürlich auch die gesetzlichen Rechte zu, die man auch bei Kauf über privat hat. Wenns kaputt ist, kann man ja auch einfach reklamieren und bei ausbleibender Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten. Das würde ich dann auch tun. Der BGH hat klargestellt, dass der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, der ja eigentlich mit der ersten Zahlung erloschen ist, bei Ausübung der Rückerstattung durch den Käufer wieder auflebt. ( Urt. v. 22.11.2017, Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16) . Das heisst, das die zivilrechtliche Rückabwicklung und der Rücktritt vom Kaufvertrag, nach verstrichener Möglichkeit des Verkäufers nachzubessern, auch bei Paypal Käuferschutz erforderlich sind. Paypal Käuferschutz erstattet nur das Geld zurück, entbindet dich aber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises. Den kann der Verkäufer weiter von dir verlangen und sofern du Ihn nicht über den Defekt informierst, wird er das wahrscheinlich auch tun. Aber ganz allgemein: Einem Verkäufer dem ich nicht traue, mit dem mache ich keine Geschäfte. Bin ich mir nicht sicher über Details der Artikelbeschreibung, frage ich nach und lasse mir bestätigen, dass das Produkt nicht kaputt ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 14. Juli 2020 Teilen Geschrieben 14. Juli 2020 Wenn ich jetzt davon ausgehe, daß man mit PayPal i.d.R. kleinere Beträge begleicht, macht der ganze Rechtsweg keinen Sinn, da der finanzielle Aufwand meist größer ist als der Nutzen. Oder wer macht sich freiwillig Stress, wenn es um 30 Euro geht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fyber Geschrieben 14. Juli 2020 Teilen Geschrieben 14. Juli 2020 Ich habe mir seit Jahren bei Käufen von und an Privatpersonen viel Stress gespart mit: 1) Als Verkäufer versende ich, wenn das Geld per Überweisung da ist. 2) Als Käufer zahle ich bei mir unbekannten Verkäufern bei Versendung nur bis Betrag X mit Überweisung oder Paypal und kann den Verlust des Betrags X verkraften. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schlotzi Geschrieben 14. Juli 2020 Teilen Geschrieben 14. Juli 2020 Ich mache mache es aus Prinzip nur so, dass ich auf sichereren Seite bin. Also beim Kauf ab einem gewissen Betrag nur mit Käuferschutz via PayPal und als Verkäufer nur OHNE Käuferschutz. Und wenn der Kauf/Verkauf so nicht Zustande kommt, dann ist es halt so. Meist findet man dann einen anderen Anbieter der das so mitmacht und dauert vllt ein paar Tage länger. Aber man hat halt keinen Stress im nachhinein. Und wenn man sich gut ausdrückt, etwas auf die Rechtschreibung achtet etc., dann gehen die meisten auch darauf ein, da man ein vertrauenswürdiges Auftreten hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Headi Geschrieben 14. Juli 2020 Teilen Geschrieben 14. Juli 2020 Am 12.7.2020 um 20:09 schrieb Katastrofuli: Ich habe jedoch von einer neuen Betrugsmasche gelesen, die zuUngunsten des Verkäufers abläuft. Die Masche ist leider nicht neu sondern ein ziemlich alter Hut. vor 17 Stunden schrieb z1ktom: Versand als versichters Packet ? Sollte doch ausreichen um zu belegen das die Ware verschickt wurde. Nein, denn wie Katastrofuli schon schrieb kannst dann zwar belegen dass du etwas verschickt hast, aber nicht ob auch die tatsächliche Ware im Paket war noch deren Zustand. Auch unter Zeugen einpacken hilft da nur bedingt, der Betrüger behauptet dann bei Paypal er habe das Paket ebenfalls unter Zeugen geöffnet. Und anstelle des neuen Apfelfons war ein 6Jahre altes LG mit gesprungem Display drin. Dann macht er noch ein Foto von deinem Paket, (legt voher das LG rein) und schickt es an Paypal. Paypal wird nicht ermitteln können wer denn nun die Wahrheit sagt. Und im Zweifelsfall entscheidet Paypal immer zugunsten des Käufers. So in etwa läuft die Masche Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z1ktom Geschrieben 14. Juli 2020 Teilen Geschrieben 14. Juli 2020 (bearbeitet) Die Welt ist schlecht Danke für die Infos Bearbeitet 14. Juli 2020 von z1ktom Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z100004 Geschrieben 14. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 14. Juli 2020 Danke für die Auskunft,wollte ein Auspuff kaufen. Hat sich aber erledigt. Kaufe ihn neu mit Rechnung demnächst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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