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IGNORED

Probleme mit der Kette und dem Schaltassistenten


BerlinerBiker

Empfohlene Beiträge

Unabhängig davon, dass man sich mit dem Händler als Vertragspartner auseinandersetzen muss, ist es wirklich sehr traurig, dass sich Kawasaki nicht direkt an den Kunden wendet, zumindest was die

Informationen bzgl. Ursache betrifft. Leider kann man nur spekulieren wie die Kommunikation, vertragliche Bedingungen und das allgemeine Verhältnis zwischen Händlern und Hersteller sind.

Das ganze Verfahren in diesem Fall mit einem derartigen sicherheitsrelevanten Mangel hätte ich nicht erwartet. 

 

 

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vor 8 Stunden schrieb taucher:

...er hat doch was dazu Geschrieben, kannst du das nicht lesen?

 

Das stellt sich mir so dar:4C526DF0-CAA8-42D3-936D-BAAB97C1D4E7.thumb.png.5126b4cfc09aaf77e6d330ea99a93e5d.png

Bedeutet für mich in Unkehrschluss, es wurde nur voll zitiert, es sei denn, es wurde im angegrauten Feld weitergeschrieben. 
Man kann nicht von mir verlangen, daß ich beide Texte von BeCool vergleiche.

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vor 9 Stunden schrieb Balues:

@CarlS: Ein laufendes Verfahren gibt es nur vor Gericht. Welche Differenzen zwischen BerlinerBiker und dem Händler bestehen, kann ohne Probleme veröffentlicht werden. Den Händlernamen sollte er natürlich nicht bekannt geben. Ausserdem habe ich nach dem BGH-Urteil gefragt und da müsste ja ein Aktenzeichen bekannt sein.

 

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Differenzen um den Nutzungsausgleich/Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Motorrades gehen. Aber dazu gibt es sehr viele Urteile mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Ich könnte mir die Situation so vorstellen, dass der Betroffene dem Händler einen Fahrzeugtausch vorgeschlagen hat und der nicht darauf eingehen wollte. So einen Ansatz hätte ich gewählt wäre ich betroffen gewesen.

Bei der geringen Laufleistung ab dem ersten Auftreten des Problems wäre ich jedoch nicht bereit gewesen einen monitären Abzug zu akzeptieren, da der Mangel schon beim Kauf/Übernahme des Fahrzeugs  bestand. So wird das auch ein Richter sehen, sollte der Vorgang tatsächlich beim Gericht landen.

Dem Betroffenen rate ich das Fahrzeug so wie es ist, nach Hause zu holen (Beweismittel), es ist ja noch sein Eigentum. Entsprechende Kosten die bisher entstanden sind, sind zu dokumentieren.

Die Motivation einen Anwalt einzuschalten und die Situation zu eskalieren geht, so wie ich es verstanden habe, vom Händler aus. Dem Geschädigten bleibt somit keine andere Wahl als sich ebenfalls rechtlichen Beistand zu holen.

 

vor 5 Stunden schrieb Kurvenkratzer:

Das stellt sich mir so dar:4C526DF0-CAA8-42D3-936D-BAAB97C1D4E7.thumb.png.5126b4cfc09aaf77e6d330ea99a93e5d.png

Bedeutet für mich in Unkehrschluss, es wurde nur voll zitiert, es sei denn, es wurde im angegrauten Feld weitergeschrieben. 
Man kann nicht von mir verlangen, daß ich beide Texte von BeCool vergleiche.

Was jammerst du rum? Zum eigentlichen Thema trägt das weniger als nichts bei. Ich habe auf dem kleinen Handybildschirm getippt und vermutlich im gegrauten Feld geschrieben.

Bearbeitet von Z900RS
schreibfehler
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vor 13 Stunden schrieb Kurvenkratzer:

Das stellt sich mir so dar:4C526DF0-CAA8-42D3-936D-BAAB97C1D4E7.thumb.png.5126b4cfc09aaf77e6d330ea99a93e5d.png

Bedeutet für mich in Unkehrschluss, es wurde nur voll zitiert, es sei denn, es wurde im angegrauten Feld weitergeschrieben. 
Man kann nicht von mir verlangen, daß ich beide Texte von BeCool vergleiche.

Am PC sieht man die Antwort schön deutlich, ich schaue mir die Beiträge mindestens am Tab an, Handy ist mir zu klein.

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Am 30.10.2020 um 14:55 schrieb Balues:

Eine 0 % Chance einzuräumen, ist schon selbstbewusst. Welches BGH-Urteil ist es den?

So, komme jetzt mal dazu mich dazu zu äußern... GBH Urteil vom 26.10.2016, VIII ZR 240/1

Zusammengefasst steht dort dass ich bei einem sicherheitsrelevanten Mangel auch ohne ausdrückliche Fristsetzung zur Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn der Verkäufer nach der Schilderung der Mangelsymptome untätig bleibt. Dies gilt auch, wenn der Mangel nur sporadisch auftaucht.

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Bin kein Rechtsexperte, denke aber im Zweifel must du Nachweisen das es sich um einen

"sicherheitsrelevanten Mangel" handelt. Das dürfte in meinen Augen ziemlich schwierig werden.

 

Dennoch viel Glück bei der Sache, hoffe es kostet dich nicht zu viel Geld, Zeit und Nerven.

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Ich habe gerade einen Rückruf für meine "Winter-Yamaha" erhalten, da ein sicherheitsrelevantes Teil unbedingt - sofort und auf jeden Fall modifiziert werden muß.

Es handelt sich um den hinteren Rückstrahler, der unter Umständen das einfallende Licht nicht im vollen Umfang reflektiert.

 

Ja, die Schwinge ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Bin aber auch nur Laie. 

Bearbeitet von Hana
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vor 5 Stunden schrieb ride on:

Bin kein Rechtsexperte, denke aber im Zweifel must du Nachweisen das es sich um einen

"sicherheitsrelevanten Mangel" handelt. Das dürfte in meinen Augen ziemlich schwierig werden.

 

Dennoch viel Glück bei der Sache, hoffe es kostet dich nicht zu viel Geld, Zeit und Nerven.

Wenn er beinahe auf der Brezel liegt weil das Hinterrad plötzlich und unerwartet in eine andere Richtung möchte und das mehrmals, dann kann man von einem sicherheitsrelevanten Mangel ausgehen. Dazu reicht ein simples Wirtschaftsstudium, Prost. 🍻

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@ride on: Für wie sicherheitsrelevant hälst du denn ein Bauteil an dem eine Achse befestigt ist? Geht das kaputt hast du plötzlich ein Einrad...möchte niemanden bei 240 km/h plötzlich mit einem nach rechts lenkenden Hinterrad oder gar ohne Hinterrad sehen. Ich denke es steht außer Frage dass eine Schwinge sicherheitsrelevant ist. 

 

@ Balues: Wenn der Händler der Rückabwicklung zugestimmt hätte wäre das Thema längst erledigt. Er hat durch seinen Anwalt erklären lassen, dass ich kein Anrecht auf Rückabwicklung habe.

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Man müsste mal die Gegenseite hören wie die Gespräche so verlaufen sind, dann könnte es gut sein zu verstehen warum gleich ein Anwalt eingeschaltet wurde ;)

 

Ist aber nur so ein Verdacht und meine persönliche Meinung weil meine Glaskugel noch in Urlaub ist.

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Gemäß deutschem Recht ist (soweit ich das vor vielen Jahren mal gelernt habe) dem Vertragspartner (in diesem Falle dem Händler) das Recht auf Nachbesserung und damit Beseitigung des Mangels zu gewähren.

Erst wenn dies vom Vertragspartner nicht geleistet wird (weil der nicht will oder nicht kann) oder der zweite Versuch der Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes erfolglos war sind andere Schritte (Ersatzlieferung, Wandlung) vorgesehen.

 

So wie ich den aktuellen Fall sehe bzw. hier raus lese verweigert @BerlinerBiker diese Nachbesserung (Austausch Schwinge & Excenter) und fordert jetzt direkt eine Wandlung des Kaufvertrages.

Das wird rechtlich ein schwerer Gang.

 

Ich kann ihn gut verstehen.

Gerade beim Motorrad, wo das Gefühl und Vertrauen in und für das Fahrzeug soo wichtig ist, darf sowas nicht vorkommen.

Dennoch muss man hier auch dem Händler (hinter dem dann auch Kawasaki D. steht) die Möglichkeit zur Behebung des Mangels geben.

In diesem Fall sollte dies durch den einfachen Austausch der bauteile erledigt sein.

Danach ist das Fahrzeug wieder im besten Zustand und definitiv Verkehrssicher.

Dass es an diesen Bauteilen keinen "Serienfehler" gibt ist offensichtlich, sonst gäbe es längst eine Rückrufaktion vom KBA.

 

Ob er sich dann noch einmal auf das Fahrzeug setzt oder nicht ist seine Entscheidung.

Wenn nicht muss er (normalerweise) es selber verkaufen oder in Zahlung geben und sich ein anderes Modell zulegen.

 

Anekdote am Rande:

Ich hatte in einer flotten, lang gezogenen Kurve mal einen plötzlichen Luftverlust am Hinterrad.

Das Manöver bis zum Stillstand war ähnlich "spannend" wie ich es mir beim @BerlinerBiker  vorstelle.

Braucht wirklich niemand.

Trotzdem bin ich (nach der Instandsetzung - Reifen wurde mangels Ersatz vom Pannendienst "nur" geflickt) damit weiter gefahren.

Später daheim gab es dann einen neuen Gummi.

Das schlechte Gefühl weicht beim Fahren schnell der normalen Fahrfreude, wenn man nicht mehr daran denkt.

An das "was passieren könnte" sollte man beim Fahren eh nie denken, dann lieber das Motorrad stehen lassen.

 

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Am 31.10.2020 um 00:48 schrieb BeCool:

Unabhängig davon, dass man sich mit dem Händler als Vertragspartner auseinandersetzen muss, ist es wirklich sehr traurig, dass sich Kawasaki nicht direkt an den Kunden wendet, zumindest was die Informationen bzgl. Ursache betrifft.

 

Einerseits stimme ich dir zu, sofern es nur Informationen bzgl Ursache betrifft. Andererseits muss man aber hier als Käufer auch vorsichtig sein. Nur wenn die Nachbesserung durch den Händler als Vertragspartner erfolgt, kann man auch von fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen sprechen, die im Rahmen der Gewährleistung dann schließlich zum Rücktritt berechtigen könnten. Wenn der Hersteller im Rahmen einer wie auch immer bestehenden Garantie oder Kulanz versucht nachzubessern und diese Versuche bleiben ohne Erfolg, kann der Händler immer noch auf seine beiden Versuche bestehen. (Das nur ohne die Frage nach einer Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei schwerwiegendem Mangel zu beantworten) 

 

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