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Kaufvertrag Rechte und Pflichten


schlotzi

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Tbh. Musste gerade selbst nochmal nachlesen.

Kam darauf, da als ich mir meine Neue vor ein paar Monaten gekauft hab und gerade der Wechsel mit der MwSt war.

Bei mir war genau das möglich gewesen, da ich den Vertrag von Zuhause unterschrieben hatte und dann dem Händler zugeschickt. 

War für mich der erste Kauf bei einem Händler, vorher nur von privat, daher ging ich irgendwie davon aus :pfeif:

 

Selbst wenn nicht, lässt ein guter Händler sicher mit sich reden in so einem Fall. ;)

 

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vor 4 Stunden schrieb schlotzi:

Selbst wenn nicht, lässt ein guter Händler sicher mit sich reden in so einem Fall. ;)

 

Ich bitte um Z-D-F von dir, bzw. wie du es als "guter" Händler dann machen würdest. Jetzt bin ich aber gespannt.

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Er schrieb eine Woche nach seinem Vertragsabschluss kam Kawa auf die Idee des Kaufanreizes? 

Demnach wird er mehr gezahlt haben, als es dann der Fall gewesen wäre.

 

Da ich nicht weiß um welche Summe es sich handelt gibt es viel Spielraum für kreative Lösungen, dem Kunden ein gutes Gefühl zu geben. So viel Spielraum, dass selbst du Ideen haben könntest ohne dumm Fragen zu müssen.

 

Man muss ja nicht direkt bare Rabatte gewären, sonder vllt vergünstigte Dienstleistungen, oder was auch immer.

 

Interessant wäre, wo der geringere Preis dann reingeholt wird. Direkt bei Kawa an der Marge oder leidet der Händler drunter.

Bearbeitet von schlotzi
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(Noch) lieber @schlotzi,

 

Fragen werden von mir bewusst gestellt. Wenn es für dich "dumm" klingt sollte man nicht vergessen das sich hinter manchem Mitglied hier Menschen verbergen die von Beruf wegen etwas mehr an Einblick haben als ein "Stammtischprediger" :ditsch:

Damit lasse ich es dann auch gut sein und male mir tolle Ideen aus wie von dir vorgeschlagen :fun03:

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vor 7 Stunden schrieb schlotzi:

Tbh. Musste gerade selbst nochmal nachlesen.

Kam darauf, da als ich mir meine Neue vor ein paar Monaten gekauft hab und gerade der Wechsel mit der MwSt war.

Bei mir war genau das möglich gewesen, da ich den Vertrag von Zuhause unterschrieben hatte und dann dem Händler zugeschickt. 

War für mich der erste Kauf bei einem Händler, vorher nur von privat, daher ging ich irgendwie davon aus :pfeif:

 

Selbst wenn nicht, lässt ein guter Händler sicher mit sich reden in so einem Fall. ;)

 

 
Das beantwortet nicht meine Frage 

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Ja @Underdog, wäre mir auch neu.

 

So kenne ich es auch wie im Netz aufgeführt:

 

  1. Das Auto hat einen Mangel.
  2. Das Auto wird nicht geliefert, es liegt also ein Lieferverzug vor.
  3. Der Verkäufer hat den Käufer arglistig getäuscht.

Quelle: Verbraucherhilfe

 

Edit: nicht umsonst steht in den Kaufverträgen - unverbindlicher Liefertermin - / wird ja im Werk auf Kundenwusch (Ausstattung etc.) gefertigt.

 

 

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Käufe via Internet , Telefon etc haben gesetzlich das 14 tägige Rückgaberecht. Im Handel gibt es das offiziell nicht da die Ware ja vor Ort begutachtet werden kann. Viele Händler bieten aus Gefälligkeit Rückgabe bei Nichtgefallen an sind dazu aber nicht verpflichtet.

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Internet- und Telefongeschäfte unterfallen besonderen Regeln. 

Aus Sicht des KFZ-Gewerbe würde ich mich darauf nicht einlassen.

Entlang des obigen Beispiels verstehe ich das so: Der Kunde weist vor Abschluß darauf hin, dass er ggf. die 14-Tage-Regel nutzt, der gewerbliche Verkäufer lehnt das ab und somit kommt kein Kauf zustande.

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