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Kaufvertrag Rechte und Pflichten


schlotzi

Empfohlene Beiträge

Auch wenn der Eingangspost von Schlotzi jetzt aus dem Z H2 Thema rausgerissen wurde und etwas verloren dasteht. 
Hier bitte alles rein zum Kaufvertrag. Vornehmlich betreffend Fahrzeugkauf. Rücktrittsrecht, usw.
Hab extra Rechte und Pflichten in die Überschrift. Der Konsument kennt ja nurmehr seine vermeintlichen  Rechte. 
:pfeif:
 

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Danke Frank fürs Thema erstellen.

 

Nochmal kurz zu dem wie ich zu dieser Annahme komme.

 

In meine Fall habe ich das Bike ungesehen gekauft, bzw. den Kaufvertrag unterzeichnet, jedoch nichts bezahlt.

 

Was ich nicht bedacht habe. Zum 1.7 ging die MwSt runter und 3% machen bei ner Kilo Z ja schon was aus. 

Bin dann ein paar Tage später durch DE gegurkt, hab das Bike probegefahren und mit dem Händler wegen der MwSt gequatscht.

Wäre es ein Neufahrzeug gewesen, wäre ich vom Kauf zurück getreten und hatte es neu gekauft um ein neues Datum auf dem Kaufvertrag zu haben und mir die MwSt zu sparen. 

Bei nem gebrauchten wir die MwSt natürlich nur auf den Gewinn des Händlers erhoben, und das war den Aufwand nicht wert bei dem Preis den ich gezahlt habe. 

 

Bei einem Neufahrzeug hätte ich ihm für das neu aufsetzen des Vertrages aber auch was Gutes in die Kaffeekasse gesteckt :)

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Das Datum des Kaufvertrages ist nicht das Entscheidende ;)

 

(Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband)

 

Welcher Zeitpunkt gilt, wenn ich etwas vor dem 1. Juli bestellt habe?

Nach dem Umsatzsteuergesetz ist der maßgebliche Zeitpunkt die Lieferung oder Leistung. Daher kommt es darauf an, wann zum Beispiel der Handwerker tatsächlich tätig ist oder wann die bestellte Ware geliefert wird. Es kommt in der Regel nicht darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde oder wann die Bestellung eingegangen ist. Ebenso wenig kommt es auf das Datum der Rechnung oder Zahlung an. Entscheidend ist die Lieferung oder die Leistung. Erfolgen die nach dem 1. Juli, gilt der reduzierte Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatz.

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Wann es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt bemisst sich nach § 312 c BGB. Dazu gehört schon einmal die ausschließliche Nutzung von Fernabsatzkommunikation. D.h. Kein Unterschreiben im Laden und keine Probefahrt durch den Verbraucher. Auf Unternehmerseite müsste es sich aber auch um ein Fernabsatzgeschäft handeln. Ob auf Unternehmerseite ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem um regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz zu tätigen, vorliegt, darf bei dem durchschnittlichen Händler wohl bezweifelt werden. Dazu bedarf es nicht nur Bewerbung im Internet und Erreichbarkeit über Email sondern auch einer direkte Bestellmöglichkeit für eine größere oder zumindest nicht von vorneherein individualisierbare Anzahl von Verbrauchern und Vorliegen eines auf den systematischen Einsatz von Fernkommunikationsmittel ausgerichteten Strukturvertriebs.

 

Dadurch, dass der Händler in deinem Fall da ein Auge zugedrückt hat, entsteht kein Widerrufsrecht im Allgemeinen, bzw. wird das Widerrufsrecht das bei Fernabsatzverträgen besteht, nicht generell auf Motorradkäufe anwendbar.

 

Abgesehen davon sind Verträge nun mal zu halten! Wenn ich einem Händler mein Wort gebe, z.B. bei Abschluss des Kaufvertrags und mich danach umentscheiden will, würde ich mich nicht mehr trauen, dort hin zu gehen. Die Verlässlichkeit die ich von einem Vertragshändler erwarte, darf ich nur erwarten wenn ich ihm die gleiche Verlässlichkeit entgegenbringe.

 

Was man machen kann bei Kaufverträgen:

- Sich selbst vor Vertragsabschluss fragen, ob evtl gesetzliche Änderungen anstehen die Auswirkungen auf den Kaufvertrag haben und einen anderen Zeitpunkt zum Kauf vorteilhaft erscheinen lassen. ( Euro 5, MwSt...)

- Händler vor Abschluss fragen, ob Preissenkung oder Promoaktion ansteht.

- Mit dem Händler vereinbaren, dass der Kaufvertrag unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage durch eine Bank abgeschlossen wird.

- Fahrzeug leasen/ mieten und bei anschließendem Kaufvertrag die Leasingraten auf den Kaufpreis anrechnen lassen.

 

Niemand hat was zu verschenken. Aber die MwSt Senkung ist ja auch nicht unbegründet. Es wäre schön, wenn die Händler so viel verdienen, dass Sie auch weiterhin guten Service (für Wartungen, Probefahrten etc.) anbieten können.

 

 

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  • schorsch hat Thema angepinnt

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