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Umbau auf Lenkerendenblinker - was ist zu beachten ?


MoritZ750

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Hallo, ich hatte heute ein Gespräch mit einem Arbeitskollegen. Wir sind uns unsicher, ob man vorne NUR Lenkerendenblinker haben darf oder ob man die nur zusätzlich anbauen darf und die normalen behalten muss. 

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Bei Erstzulassung ab 1.1.87 nach meinen Information nur in Verbindung mit hinteren Blinkern zulässig.

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Ja, siehe @schorsch.

 

Entweder war es 85 oder 87, weis nicht mehr genau. Abstand müssen sie 560 mm haben wenn ich das noch richtig auf dem Schirm habe.

 

Tante Edit:

 

war doch richtig mit Datum.

 

 

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

  • vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 01.01.1962; Anzahl: 4
  • Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
  • Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
  • in der Breite (min.): nach EG vorn 240 mm, hinten 180 mm, nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden („Ochsenaugen“) zueinander 560 mm
  • in der Höhe: 350 – 1.200 mm
  • Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
  • „Ochsenaugen“ bei EZ ab 01.01.1987 nur in Verbindung mit zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Bearbeitet von Alex-Z1000
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  • schorsch änderte den Titel in Umbau auf Lenkerendenblinker - was ist zu beachten ?

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