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Wegfahrsperrenwarnleuchte


Allwin

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Es ist so wie Blueq geschrieben hat.in dem Moment wo man die Zündung ausmacht,drückt man den Schalter runter,und die Lampe bleibt aus.Natürlich

bleibt die wegfahrsperre aktiv,die wird ja nicht abgeschaltet.

Und vielen Dank für die Kommentare von denen die sonst nichts zu tun haben als dummes zeig zu schreiben.:kopf:

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vor 9 Minuten schrieb Allwin:

:kopf:

 

Hat sich so mancher bei dem undurchsichtigen Grund, mit der dann anschließenden Erklärung warum die Frage überhaupt gestellt wurde bestimmt auch gedacht :ditsch:

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  • 3 Wochen später...
Hallmackenreuther

Aber dass sie bei laufendem Motor permanent leuchtet, scheint normal zu sein, oder? 

Ist mir bei der Abholung gestern aufgefallen, finde ich irgendwie blöd, zumal ich eh kein Freund unnötiger Stromverbraucher bin, seien sie auch noch so minimal.

 

Das scheint ja wohl auch für die Beleuchtung zu gelten, ist das heutzutage Vorschrift, dass sie schon bei Zündung angeht, nicht abschaltbar ist und es auch kein Standlicht mehr gibt?

Oder ist der Stromverbrauch bei LED-Leuchten auch hier zu vernachlässigen?

 

(Ich weiß, die 2. Frage gehört nicht so Recht in diesen Thread, wollte aber beide zusammenfassen, da es ja auch um Batterieschonung geht). ;)

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vor 8 Stunden schrieb Hallmackenreuther:

Aber dass sie bei laufendem Motor permanent leuchtet, scheint normal zu sein, oder? 

Ist mir bei der Abholung gestern aufgefallen, finde ich irgendwie blöd, zumal ich eh kein Freund unnötiger Stromverbraucher bin, seien sie auch noch so minimal.

 

 

 

Hier geht es ja um die Leuchte der Wegfahrsperre. Dass sie bei laufendem Motor permanent leuchtet, ist auf keinen Fall normal.

Oder welche Leuchte meinst Du.

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Hallmackenreuther

Ich meine diesen rot/orangenen Balken oben im Cockpit, der nach dem Ausschalten blinkt. Der war während der gesamten Fahrt beleuchtet.

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Lese mal im verbotenen Buch von Seite 48 bis 51. Darin ist aufgeführt wann blinkt oder leuchtet und in Verbindung mit anderen Leuchten dann welche Ursachen vorliegen können.

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Hallmackenreuther

Klar habe ich schon im verbotenen Buch nachgeschaut, aber das Teil soll ja nur in Verbindung mit einer Fehleranzeige dauerhaft leuchten - da ist mir auf der Fahrt nichts aufgefallen. Mal schauen, wann ich Zeit (und entsprechendes Wetter) für den 2. Start habe, dann werde ich das noch einmal näher beobachten. 

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Hallmackenreuther

Heute mal versucht, die 2. Runde zu drehen und auf alle Anzeigen geachtet:

 

Die Warnleuchte leuchtet in Verbindung mit dem Ölkännchen-Symbol (war aber auch zwischendurch mal für wenige Sekunden erloschen) - daher die Runde recht schnell wieder abgebrochen.

 

Beim Fahren noch auf den Händler geflucht, wie er das Motorrad mit zu wenig Öl ausliefern konnte, zu Hause aber dann festgestellt, dass die Ölstandsanzeige doch genau zwischen Min + Max steht.

 

Was kann das denn sonst noch für eine Ursache haben, dass der Öldruck scheinbar nicht passt? Vielleicht habt Ihr da Infos, bevor ich den Freundlichen kontaktiere.

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Kann auch der Drucksensor fehlerhaft sein oder Ölpumpe fördert nicht richtig oder oder oder...der Händler wirds herausfinden.... 

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vor 22 Minuten schrieb Hallmackenreuther:
Am 10.5.2021 um 15:58 schrieb Hallmackenreuther:

Klar habe ich schon im verbotenen Buch nachgeschaut, aber das Teil soll ja nur in Verbindung mit einer Fehleranzeige dauerhaft leuchten - da ist mir auf der Fahrt nichts aufgefallen.

Die Warnleuchte leuchtet in Verbindung mit dem Ölkännchen-Symbol

 

Dann hat Kawa mit der Fehleranzeige alles richtig gemacht für den Fahrer, egal was den Fehler auslöst ;)

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Hallmackenreuther

Bin dadurch jetzt in folgendem Dilemma:

 

Der Händler, bei dem ich Café letzten Samstag gekauft habe, ist gut 100 km entfernt, diese Strecke nochmal mit leuchtender Öllampe fahren? Wohl besser nicht (abgesehen vom Zeit- und Kostenaufwand inkl. eines weiteren Fahrzeuges, das mich abholen und auch wieder hinbringen müsste, da ich wohl kaum auf eine Reparatur werde warten können).

 

Der nächste Kawa-Händler ist ca. 15 km entfernt. Diese Strecke würde ich wohl noch riskieren, stellt sich aber die Frage, wie begeistert der ist, die Kuh für einen anderen Händler vom Eis zu holen. Leider konnte dieser keine Café liefern, sonst hätte ich die natürlich dort geholt, war ja keine Frage des Preises.

 

Wie würdet Ihr da vorgehen? Welche Rechte habe ich? Kann ich vom Auslieferungshändler verlangen, die Maschine abzuholen? Muss er ein Ersatzfahrzeug stellen?

Und überhaupt, ist der nicht verpflichtet, die Übergabeinspektion mit einer Probefahrt zu verbinden? Dann hätte ja auffallen müssen, das die Warnleuchte nicht ausgeht (ich hingegen dachte bis zum Lesen der Betriebsanleitung ja noch, das wäre nur die Wegfahrsperrenleuchte).

 

Mein Eindruck: Aus dem Keller geholt, Stempel reingeklatscht, fertig (wurde ja auch nur mal eben vom Verkäufer unterschrieben, nicht von einem Mechaniker). :thumbs_down:

 

Die erste Euphorie hat jedenfalls schon einen herben Dämpfer erhalten.:wall:

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Kannst versuchen deine Fahrtkosten erstatten zu lassen. Anspruch hast du auf Abholung oder ein Leihfahrzeug nicht.

 

Als Tipp von mir: deine Mutmaßungen was er getan oder nicht getan hat würde ich stecken lassen. Ärgerlich wenn was ist, aber Hellseher bist du leider nicht ob es so gewesen ist und hat nen faden Beigeschmack wie du dich gibst ;)

 

Bzgl. verbotenen Buch hört sich deine Aussage jetzt ganz anders an und darum kann ich mir ein Grinsen nicht verkneifen. Wenn im Cockpit was leuchtet fragt man nach was das ist wenn man unsicher ist bei der Abholung. 

Bearbeitet von Alex-Z1000
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@Hallmackenreuther die Frage ist ob deine Café ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge ist.

Wenn du ein Neufahrzeug hast ist es völlig egal ob du damit zu deinem zukünftigen Werkstatt in 15km Entfernung fährst. Denn da greift die Kawasaki Garantie.

Ist es eine gebrauchte Maschine vom Händler in 100km, dann spreche mit dem vorher telefonisch wie die Kuh vom Eis kommen kann.

Sprich, vielleicht zeigt sich die Händler des Erwerbs kulant und holt deine Maschine doch kostenfrei ab oder verlangt nicht viel.

Oder du fragst ihn ob er dir sein OK gibt, damit du in die nächstgelegene Werkstatt gehen kannst, damit die erstmal das Diagnosegerät ran hängen. Vielleicht ist es ja nur was banales was schnell und unkompliziert erledigt werden kann (wie defekter Sensor etc.)

Aber sollte der Händler dir wahnwitzig sagen, du könntest Problemlos auf Achse zu ihm fahren, damit er sich das anschaut, DANN LASS DIR DAS AUF JEDENFALL SCHRIFTLICH GEBEN (am besten mit Nebensatz bezüglich Schäden und Folgeschäden).

 

So würde ich vorgehen. Hoffe das hilft dir etwas weiter.

Bearbeitet von Zimbo
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