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IGNORED

Unfall - der Erste - Eure Meinung


don_refoni

Empfohlene Beiträge

Eine Frage an @don_refoni kommt mir gerade in den Kopf,

nachdem ich mir den ersten Post mit der Unfallschilderung noch einmal genauer am PC (bisher nur am Smartphone) durch gelesen habe.

Da steht im Polizeibericht "an der angehaltenen Kolonne vor der ampelgeregelten Kreuzung ......... vorbei."

Den Polizeitext könnte man auch als "am an der Ampel wartenden Verkehr vorbei gefahren" verstehen.

 

Hat die Kolonne wegen der Ampel dort gestanden oder standen die Fahrzeuge dort mit Warnblinker (o.ä.), so dass erkennbar war dass diese nicht weiter fahren wenn die Ampel grün zeigt?

 

Da du sagst, der Pickup kam durch eine Lücke in der Kolonne aus der Seitenstraße:

vor dem LKW standen demnach weitere Fahrzeuge bis zur Ampel?

 

Bislang bin ich davon ausgegangen das die Kolonne dort stand und unabhängig von der Ampel dort auf etwas gewartet hat.

Da es sich um LKW handelte, könnte es um Zufahrt zur Baustelle o.ä. gegangen sein.

Aber das scheint nicht so gewesen zu sein, oder?

 

Wenn der (für mich neue bzw. neu verstandene) Aspekt richtig ist:

Auch wenn in Ö das Vorbeifahren an einer an der roten Ampel stehenden Kolonne erlaubt ist (wie du schreibst),

hast man dabei eine ganz besondere Verantwortung.

Da muss der Pickup-Fahrer nicht damit rechnen, dass du auch noch daher kommst.

Denn der Verkehr von links war durch die Ampal ja zum stehen gekommen und er braucht nur mit Fahrzeugen von rechts zu rechnen.

Das verändert die Bewertung der Schuldfrage, wie ich finde, schon recht erheblich.

 

Aber ich bin sehr gespannt darauf was der Rechtbeistand und die Fachleute dazu sagen.

 

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Am 4.9.2021 um 21:30 schrieb don_refoni:

Seitens der gegnerischen Versicherung wurde ich zwecks Besichtigung kontaktiert - hierbei warte ich noch auf einen Termin. Parallel dazu habe ich den Fall an einen Anwalt weitergeleitet, da dies auch vom Rechtschutz gedeckt ist.

 

@Driver626 na dir gehen ja Dinge durch den Kopf :P da denk ich aber an deutlich andere Sachen ;)

 

Ich sehe das eher so, weshalb sollte die Gegnerische Versicherung um einen Besichtigungstermin bitten wenn ihn nicht schon klar ist das sie Zahlen müssen! 

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Du schriebst u.A:

 

vor 1 Stunde schrieb Driver626:

Da muss der Pickup-Fahrer nicht damit rechnen, dass du auch noch daher kommst.

 

Grundsätzlich muss JEDER IMMER mit Allem rechnen. Bei jedem Unfall stellt sich die Frage der gefahrenen Geschwindigkeiten.

 

Siehe §3 StVO (1), da heißt es u.A.: "Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."

 

Damit sind nicht nur unübersichtliche Straßen im Bereich von Krurven oder Kuppen gemeint, sondern der gesamte öffentliche Straßenbereich. Also auch für z.B. Radfahrer. Ergo auch die Spur, die ich als Einbieger nutzen möchte.

 

Dann kommen noch andere Umstände hinzu, z.B wer befindet sich auf der vorfahrtberechtigten Straße (egal, welche Spur ich befahre - man lernt in der Fahrschule als Einbieger nach links UND rechts zu schauen. Was machst Du denn, wenn da mal ein LKW einen Radfahrer überholt und er dann auf der Spur fährt, die Du als Einbieger fälschlicherweise als DEINE Spur betrachtest? Wahrscheinlich nicht nur ein dummes Gesicht..)

 

Jeder Anwalt wird den gesamten Ablauf so weit auseinander nehmen, dass wir als Laien garnicht mehr durchblicken, wer wann was falsch gemacht hat.

 

Das ist m.E. der Grund, dass heutzutage bei immer mehr Unfällen BEIDEN Beteidigten Schuld gegeben wird. Es bleibt zu klären, wer wieviel Anteil durch sein Fehlverhalten hat. Thats it.

 

Wie schon so oft geschrieben: So lange der Unfall nur Materialschaden als Folge hat, ist das alles halb so schlimm - Ärgerlich, aber nicht lebensbedrohend  :)

 

 

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vor 12 Minuten schrieb Kawakeks:

Grundsätzlich muss JEDER IMMER mit Allem rechnen. Bei jedem Unfall stellt sich die Frage der gefahrenen Geschwindigkeiten.

 

Dem widerspricht dir niemand, ich am aller wenigsten.

Dafür haben wir in D ja den §1 in dem sinngemäß mit "allgemeiner Vorsicht & gegenseitiger Rücksicht" quasi jedem Verkehrsteilnehmer per se schon mal eine Teilschuld zugeordnet wird.

Prinzipiell gilt doch:

Nur wer steht, hat (im Normalfall) alles zur Unfallvermeidung getan und ist nicht Schuldbeteiligt.

Habe ich selbst (im positiven) bereits erlebt, nachdem mir ein PKW im Gegenverkehr die ganze linke Seite erwischt hat.

Nur weil der Kratzer auf der Felge strichgerade war (da das Rad stand - bei drehendem Rad wäre Kratzer kreisförmig gebogen gewesen) war ich schuldfrei.

Ohne den Nachweis hätte ich bei diesem "Begegnungsunfall" eine Teilschuld bis zur Hälfte bekommen.

 

Dein Satz gilt aber im Besonderen, wenn man nicht auf der dafür vorgesehenen Fahrspur unterwegs ist.

Wäre das Mopped hinter der wartenden Kolonne geblieben wäre nichts passiert.

Wäre der Pickup vorsichtiger aus der Querstraße abgebogen, wäre er früher/besser zu erkennen gewesen und beide hätten stoppen können.

Daher meine Einschätzung auf einer Schuldteilung.

 

Btw:

Was haben wir noch in der Fahrschule gelernt?

Andere können noch so wild winken und zeigen dass alles frei ist, fahren sollte man immer erst nachdem man sich selbst davon überzeugt hat.

Sonst ist man voll in der Haftung wenn es zum Schaden kommt.

 

vor 18 Minuten schrieb Kawakeks:

Es bleibt zu klären, wer wieviel Anteil durch sein Fehlverhalten hat.

 So ist es.

 

Bleiben wir gespannt ......

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  • 1 Monat später...

Hallo liebe Community! 
 

Lang ist es her, jedoch hat der Fall, mittels Rechtsanwalt nun einen Abschluss gefunden. 

 

Urteil 1 von der gegnerischen Versicherung (Ende September):
"Die Anfrage auf Schadensanspruch wurde abgewiesen, da sie das stehende Fahrzeug unseres Versicherungsnehmers touchiert haben."

 

Fall wurde daraufhin bei meinen Rechtsanwalt eingereicht, zwecks erneuter Haftungsklärung.

 

Urteil 2, nach dem Einschalten vom Rechtsanwalt:

"Für den Vergleichsfall, nicht aber für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gehen wir von einer vollen Haftung unseres Versicherungsnehmers aus."

 

Fazit:
Die Kosten für die Reparatur (von knapp über 5k€) werden von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt.

 

LG, Ref

 

 

 

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