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IGNORED

Puig Wing für die ZH2


Gast

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vor 15 Minuten schrieb Primus:

Nope mit besagtem Dokument war ich beim Tüv, man hat mir gesagt das weil der Satz "keine Korrektur der Fahrzeugpapiere notwendig " drin steht, er da auch nix macht.

 

Ändert aber nichts das eine Anbauabnahme nach §19.3 erforderlich ist wenn es ein Teilegutachten ist. Bzgl. Korrektur steht im Teilegutachten (sie H&R Link oben) auf der Änderungsabnahme wird Festgelegt ob ein Berichtigung der Zulassungsbescheinigung erforderlich ist inkl. dem Zeitrahmen (bei nächster Befassung oder unverzüglich) zu erfolgen hat oder nur ein Pflicht besteht die Änderungsabnahme mitzuführen.

 

Lade mal bitte besagtes Dokument hoch das da Licht ins Dunkel kommt. Danke.

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vor 45 Minuten schrieb Primus:

Nope mit besagtem Dokument war ich beim Tüv, man hat mir gesagt das weil der Satz "keine Korrektur der Fahrzeugpapiere notwendig " drin steht, er da auch nix macht.

 

Wahrscheinlich der selbe TÜV der dir gesagt hat, dass Teile, die das Fahrverhalten nicht beeinflussen generell nicht abgenommen werden müssen;)

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass es einen Unterschied zwischen "keine Korrektur der Fahrzeugpapiere notwendig" und "darfst du einfach so anbauen muss niemand abnehmen" gibt

 

vor 45 Minuten schrieb Primus:

 

 Manchmal sind die Prüfer so frei und schreiben den Satz rein das die Papiere erst korrigiert werden müssen bei nächster Änderung der Papiere (Ummeldung, Verkauf was auch immer).

 

 

Käse, dies bestimmt das Gutachten und nicht der TÜV. Es ist also nicht so dass Prüfer so frei ist und ein guten Tag hat und man deshalb um eine Änderung der Papiere herum kommt.

vor 45 Minuten schrieb Primus:

 

Aber es gibt definitiv Gutachten die keinerlei Eintragung bedürfen,

Nennt sich ABE

 

 

Edit:

Halte mich da ab jetzt wie @Alex-Z1000 und lasse es gut sein.

 

Bearbeitet von Headi
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vor 3 Stunden schrieb Headi:

Nennt sich ABE

Nein Gutachten, keine allgemeine Betriebserlaubnis. Gibt Gutachten die nicht eingetragen werden müssen. Kann dir das gerne mal hochladen.

 

vor 3 Stunden schrieb Headi:
vor 4 Stunden schrieb Primus:

 

Käse, dies bestimmt das Gutachten und nicht der TÜV. Es ist also nicht so dass Prüfer so frei ist und ein guten Tag hat und man deshalb um eine Änderung der Papiere herum kommt.

Nope ist korrekt so. Ich habe meinem Kollegen der Tüv-Prüfer ist schon mehr als einmal zugeschaut wie er diese Texte erstellt.

Der hat son Koffer indem ein Laptop und Drucker fest montiert sind und damit erstellt der dann diese Ausdrucke nach der Abnahme.

 

Er kann dort zwischen verschiedenen Formulierungen wählen. Zum Beispiel "Eine korrektur der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich durchzuführen." Dann musst du damit direkt zum Amt und dann drucken die die das in den Fahrzeugschein. Gibt aber auch so Formulierungen wie "Eine Korrektur der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit durchzuführen." Etc. Da sind viele verschiedene Varianten möglich die er jederzeit auswählen kann.

 

Ebenso kann er Dinge nach eigenem Ermessen Eintragen. z.B. ist es gängig Gewindefahrwerke am Auto mit der Höhe einzutragen wie das Fahrzeug vorgeführt wurde, oder wie es im Gutachten vorgeschlagen wird. Er hat mir z.B. den kompletten Verstellbereich eingetragen, damit ich nicht bei einer Änderung sofort wieder vorführen muss.

 

Wie gesagt mag sein das Tüvver das je nach Landkreis unterschiedlich handhaben, da gibt es definitiv auch Regionale Unterschiede. Ich modifiziere und baue Fahrzeuge seit fast 20 Jahren um. Alles immer wasserdicht, noch nie Probleme gehabt und noch nie eine Mängelkarte oder ähnliches trotz regelmäßiger Polizeikontrollen. Folglich kann das nicht alles Käse sein 🤷‍♂️

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Lade doch mal (wo ich übrigens schon einmal darum gebeten habe ;)) ein solches "Gutachten" hoch wo keine Änderungsabnahme erforderlich ist damit man endlich weiß von was die Rede ist. Teilegutachten, Gutachten zur ABE? Sind ja alles verschiedene Dinge.

 

 

 

 

Edit:

 

Ganz vergessen in der Nacht. 

 

@Primus

 

Wenn du es auch immer noch nicht glauben willst, schau doch einfach den Link von mir von H&R auf Seite 5 an - Berichtigung der Fahrzeugpapiere -. Kommt mir vor als wenn du meinst @Headiund ich saugen uns die Argumente und Antworten aus den Fingern :rotaeye:. Steht doch alles drinnen, einfach LESEN --> macht ja der Prüfer bei der Änderungsabnahme auch um zu wissen wie er den Fall abwickeln muss und was er für den Kunden dann vermerken muss.

 

Mehr kann man nun nicht mehr sagen zu dem Fall wenn aufgezeigte Fakten einfach nicht angenommen werden.

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So mein lieber @Alex-Z1000und @Headi

 

Generell habe ich eure "Fakten" nie bestritten. Ich bin eigentlich auch in einem Alter indem ich mich nicht rechtfertigen oder irgendwas beweisen muss. Ich weiss das du mein lieber Alex ein sehr genauer bist und Paragraphen-Texte zur untermauerung deiner Argumente gerne nutzt. Ich lese mir sowas nicht durch. Das LEBEN hat mich die Dinge anders gelehrt. Du hast vermutlich gut und gerne mit deinen Quellen etc. recht. Dennoch habe ich durch Zusammenarbeit mit Prüfern im realen Leben einfach komplett andere Erfahrungen gemacht. Ich habe 4 Tüv Prüfer und einen Dekra Kollegen im festen Bestandteil meiner Kontakte die mir teils Komplettumbauten oder Eigenbauten abgenommen haben. Es mag sein das es eine andere "rechtliche" Lage gibt oder andere Paragraphen. Dann haben aber jene 5 Prüfer mich jedes mal falsch beraten und ihren Job nicht richtig gemacht. Das mag sein, halte ich aber für unwarscheinlich. Vielleicht zauberst du jetzt auch eine Erklärung für meine angehängten Dokumente aus dem Ärmel, dann ist das schön und gut, ich fahre seit fast 20 Jahren modifizierte Fahrzeuge bzw. baue diese um. Mit der Beratung dieser 5 benannten Kollegen, bin ich immer gut gefahren, hatte immer Fahrzeuge deren Betriebserlaubnis legal war und mit denen ich auch nie Probleme hatte in Kontrollen durch die Ordnungshüter. Übrigens ist mir durchaus bewusst, dass es Tüv-Prüfer und Tüv-Prüfer gibt. Wie du selbst schriebst gibt es natürlich die Kollegen die nur die klassische HU durchführen dürfen und immer in den schönen Kontrollstraßen stehen. Meine Aussage, dass viele keinen Bock haben bezog sich auf die Kollegen, die die Berechtigung besitzen Einzelabnahmen durchzuführen. Da gibt es eine ganze Menge die einfach keine Lust haben sich mit komplexeren Umbauten auseinander zu setzen. Da gibt es sehr viele die Ohne Gutachten nicht mal erwägen eine Einzelabnahme zu machen, obwohl Sie es dürften. Um was anderes ging es mir nicht. Sorry falls ich Verwirrung gestiftet habe.

 

Die sensiblen Daten dieser Anhänge habe ich geschwärzt.

 

Thema Einzelabnahme:

 

20220524_084050.thumb.jpg.d03085a9cf487c3bd00238701e014964.jpg

So sehen von diversen Fahrzeugen meine Papiere aus hier zum Beispiel Komplett-Umbau Einzelabnahme von anderen Bremsanlagen, anderen Gabeln und vieles mehr. Alles durchgeführt ohne irgendwelche Gutachten.

Klassisch Probefahrt, Bremstest, Geräuschmessung nach allen Regeln der Kunst. Ich baue wie gesagt häufiger Fahrzeuge um und kläre die Sachlage mit den mir Bekannten Prüfern ab. Ich lese mich nicht selbst in irgendwelche Gesetzestexte ein, da ich mich darauf Verlasse das die Herren Prüfer ihren Job korrekt erfüllen.

 

Hier Punkt zwei unten sehen wir das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere später erfolgen kann z.B. bei Halterwechsel. Diese Sätze kann der Tüv-Prüfer frei dort rein schreiben und sind nach SEINEM eigenen Ermessen. Das weiß ich weil ich dabei war als er diesen Satzbaustein eingefügt hat um mir " was gutes zu tun" damit ich nicht direkt die Fahrzeugpapiere korrigieren lassen muss. Seither frage ich ihn bei JEDER Eintragung danach und bei JEDER schreibt er mir diesen Satz rein.

20220524_083758.thumb.jpg.065c5788927f8ce5d19ee1c01d40ab79.jpg

 

 

Hier die erste Seite des ominösen Gutachtens, welches nicht eingetragen werden muss:

 

-Es steht geschrieben, dass die Zulassung nicht erlischt da die Fahrzeugart nicht verändert wurde

-Keine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern besteht

-Und sich am Fahr und Abgasverhalten nichts geändert hat.

 

Darunter steht "Eine Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich".

 

Dieses Dokument haben mir 3 von 5 Prüfer (die anderen beiden habe ich dann nicht mehr gefragt) nicht eingetragen und gesagt, das es nicht notwendig sei und man das entsprechende Bauteil bedenkenlos fahren kann.

Ich solle nur das Gutachten mitführen. Ich traue hier den Aussagen meiner drei bekannten Tüv-Prüfer mit denen ich oft zusammengearbeitet habe. Ansonsten würden alle diese Personen ihren Job falsch machen.

Folglich sei hier für mich der Beweis erbracht, dass es Gutachten gibt welche keiner Eintragung oder Änderungsabnahme bedürfen.

 

20220524_083647.thumb.jpg.88881620de62729566069a58fdab8518.jpg

 

 

Das hier ist logischerweise eine klassische ABE die man mitführen muss die nur einer Eintragung bedarf, wenn das Fahrzeug nicht im Serienzustand ist.

Ansonsten reicht eben das mitführen der ABE. Sollte ja bekannt sein.

 

20220524_083722.thumb.jpg.f86aa1064d7cbe27777978b428f8863e.jpg

 

 

Dann gibts natürlich noch das klassische Gutachten für eine Eintragung...

 

20220524_083832.thumb.jpg.657afd4a87b60943e9bd57d9b5ee166d.jpg

 

Somit hätte ich die 3 Gutachten oder Betriebserlaubnis typen die mir bekannt sind aufgeführt:

 

-ABE

-Teilegutachten für Abnahme nach 19.3

-Gutachten welches keinerlei Eintragung bedarf

 

Diese Informationen stammen alle aus dem realen Leben mit Tüv-Prüfer besprochen und auch anhand von "Polizei-Kontrollen" überprüft worden.

Nie eine Beanstandung.

 

Wenn an den Informationen etwas falsch ist, dann irren sich mehrere Tüv- und Dekraprüfer.

 

Gruß Sebi

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@PrimusIst ja schön das du noch Prüfer hast, meinen haben sie in den Betriebsrat gewählt.:crying:. Mit dem vorher alles abgesprochen, fotodokumentation, fertig und eingetragen.. 

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vor 15 Minuten schrieb Munich_Z17:

@PrimusIst ja schön das du noch Prüfer hast, meinen haben sie in den Betriebsrat gewählt.:crying:. Mit dem vorher alles abgesprochen, fotodokumentation, fertig und eingetragen.. 

Ist leider häufig, die die was können und noch korrekte Prüfungen selbst durchführen können,  auch wollen und sich auch trauen Dinge die nach ihrem Sachverstand und gesetzlich rechtmäßig sind einzutragen mittlerweile sehr rar werden. Die die es noch gibt steigen dann irgendwann in die inneren Ränge etc. auf und prüfen selber nicht mehr. Teilweise schulen Sie andere Prüfer etc. Heute gibts Erfahrungsgemäß wenige fähige Prüfer die überhaupt Lust verspüren sich mit Themen zu befassen. Gibt so viele Prüfingenieure die sich auf die Fahne schreiben Einzelabnahmen zu machen, aber eigentlich meinen ich trage nur Gutachten ein bei denen schon jemand anderes geprüft hat. Wenn du zu solchen Leuten mit technischen Zeichnungen, Fotos, Unterlagen und Dokumenten kommst, wird direkt abgewiegelt. Mir wurde sogar schon gesagt das man keine LUST darauf habe, weil die Prüfung zu aufwendig sei. Das wiederum stellt eigentlich eine Verletzung geltenden Rechts da weil der Tüv sogenannte hoheitliche Aufgaben erfüllt und verpflichtet ist diesen nachzukommen.

 

Er ist nicht verpflichtet mir alles Einzutragen, aber er muss alles wenigstens prüfen, selbst wenns zur Absage führt.

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@Primus

 

Nicht gleich weich werden wenn man dir eben auch Dinge aufzeigt die hier wieder von dir -->

 

Hier Punkt zwei unten sehen wir das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere später erfolgen kann z.B. bei Halterwechsel. Diese Sätze kann der Tüv-Prüfer frei dort rein schreiben und sind nach SEINEM eigenen Ermessen.

 

--> falsch sind: Antwort: nein das steht im Teilegutachten und kann sich der Prüfer nicht aus den Fingern saugen was er auf die Änderungsabnahme schreibt bzw. aus seinem Textbaustein wählt. Kann er ja mal zum Spaß in verschärfter Form bei ner §19.2er machen und sein "Ermessen" ausloten:lach:

 

Aber wenn du meinst das ich es genau nehme: ja klar, meine Kunden erwarten von mir eine Auskunft die passt. Kann ja auch nicht sagen: klar, die neuen Radschrauben mit Kugelbund haben dann genau die Länge wo lt. Gutachten erforderlich sind für deine Spurverbreiterungen. Ob du dann wie erforderlich im Felgengutachten wo als Anbaumaterial R13 aufgeführt sind andere rein schraubst ist nicht so wichtig, von mir bekommst R16, Hauptsache die restlichen Abmessungen passen. Hm, merkst was?

Und natürlich geht es um Vorgaben vom Gesetzgeber, ich habe sie mir ja nicht ausgedacht ;). Aber du schreibst ja das du es nicht gelesen hast und der Prüfer frei entscheiden darf wann und ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist. Das ist immer noch eine Märchenstunde von dir und wird auch nicht besser wenn du es noch öfter schreibst. Das Teilegutachten gibt es vor wann / ob / wie es zu erfolgen hat. 

 

Ach ja, rotes "Gutachten": ich habe explizit über ein TEILEGUTACHTEN nach §19.3 gesprochen gehabt welches eine Änderungsabnahme erforderlich macht ;)

 

So, Tag ist kurz ............

 

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Nach dem Stress mit meinen Bugspoiler ist mir die Lust vergangen, danach musste mir meine Frau versprechen das sie keine Umbau wünsche mehr hat, weder Einarmschwingen, Heck Kürzungen noch irgend welche verbreiterte Degetfelgen und Auspuffanlagen.. 

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vor 54 Minuten schrieb Alex-Z1000:

@Primus

 

Nicht gleich weich werden wenn man dir eben auch Dinge aufzeigt die hier wieder von dir -->

 

Hier Punkt zwei unten sehen wir das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere später erfolgen kann z.B. bei Halterwechsel. Diese Sätze kann der Tüv-Prüfer frei dort rein schreiben und sind nach SEINEM eigenen Ermessen.

 

--> falsch sind: Antwort: nein das steht im Teilegutachten und kann sich der Prüfer nicht aus den Fingern saugen was er auf die Änderungsabnahme schreibt bzw. aus seinem Textbaustein wählt. Kann er ja mal zum Spaß in verschärfter Form bei ner §19.2er machen und sein "Ermessen" ausloten:lach:

 

Aber wenn du meinst das ich es genau nehme: ja klar, meine Kunden erwarten von mir eine Auskunft die passt. Kann ja auch nicht sagen: klar, die neuen Radschrauben mit Kugelbund haben dann genau die Länge wo lt. Gutachten erforderlich sind für deine Spurverbreiterungen. Ob du dann wie erforderlich im Felgengutachten wo als Anbaumaterial R13 aufgeführt sind andere rein schraubst ist nicht so wichtig, von mir bekommst R16, Hauptsache die restlichen Abmessungen passen. Hm, merkst was?

Und natürlich geht es um Vorgaben vom Gesetzgeber, ich habe sie mir ja nicht ausgedacht ;). Aber du schreibst ja das du es nicht gelesen hast und der Prüfer frei entscheiden darf wann und ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist. Das ist immer noch eine Märchenstunde von dir und wird auch nicht besser wenn du es noch öfter schreibst. Das Teilegutachten gibt es vor wann / ob / wie es zu erfolgen hat. 

 

Ach ja, rotes "Gutachten": ich habe explizit über ein TEILEGUTACHTEN nach §19.3 gesprochen gehabt welches eine Änderungsabnahme erforderlich macht ;)

 

So, Tag ist kurz ............

 

Wie gesagt Realität scheint anders, meine Tüv-Prüfer geben mir Informationen auf die ich mich verlasse ohne alles zu hinterfragen bin ich bisher gut mit gefahren.

 

Zum Thema rotes Gutachten, dass habe ich nur gepostet da irgendjemand in Frage gestellt hat, dass es Gutachten gibt, welche man NICHT eintragen muss. Das sei hiermit wiederlegt.

 

Ebenso habe ich nie behauptet das der Prüfer sich aussuchen kann ob und wann eine Eintragung erforderlich ist. Ich habe lediglich gesagt, dass Prüfer die Wahl zwischen verschiedenen Formulierungen offen steht, WANN diese begutachteten Änderungen in den Fahrzeugpapieren vom Amt geändert werden müssen. Das die Abnahme gemacht werden muss ist klar weil ein Eintragungspflichtiges Bauteil verbaut wurde. Solange ich aber den grünen Wisch mit mir führe auf dem der Satz steht das es später in den Papieren korrigiert werden kann bin ich auf der sicheren Seite da die Änderung geprüft wurde. Wie gesagt diesen Satz das die Korrektur später vorgenommen werden kann, kann der Prüfer selbständig reinschreiben. Ist keine Märchenstunde da ich seit Jahren derlei Eintragungen erhalte und Sie hier dokumentiert habe per Foto.

 

Du drehst dir hier meine Aussagen so lange zurecht und betreibst wortklauberei.

 

Ich sage nicht das du Unrecht hast ich sage lediglich das es mir anders wiederfährt seit vielen Jahren. Somit liegst entweder du nicht 100% richtig weil es scheinbar doch einen Ermessensspielraum seitens der Prüfer gibt oder eben nicht und meine Prüfer verpassen mir seit fast 20 Jahren falsche Eintragungen.

 

Da ich aber bisher nie ein Problem mit Eintragungen hatte und noch jeden Umbau abgenommen bekommen habe ist mir alles weitere auch völlig egal. Ich weiß was ich mit eigenen Augen gesehen habe und was ich mit Prüfern besprechen und nur das zählt für mich. Scheinbar zählt es aber auch für die Cops da alle meine Eintragungen nie angezweifelt wurden oder ich eine Mängelkarte oder ähnliches erhalten habe.

 

Somit bleibe ich dabei mit den hier vorgelegten Infos und meinen Erfahrungen in dem Bereich, hat es immer funktioniert und ich fahre gut damit. Wenn meine Prüfer da Mist bauen ist das nicht mein Problem. Dennoch bin ich geneigt den Herrschaften zu vertrauen. Somit ist das Thema für mich durch  denn "Erfolg gibt Recht." Meine Eintragungen wurden immer akzeptiert und immer durchgeführt also hatte ich Erfolg. Over and Out.

 

 

 

 

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Am 21.5.2022 um 19:39 schrieb Primus:

Manchmal sind die Prüfer so frei und schreiben den Satz rein das die Papiere erst korrigiert werden müssen bei nächster Änderung der Papiere (Ummeldung, Verkauf was auch immer).

 

Dann hatten ich und ein anderes Mitglied hier im Forum (der es dir bereits auch sagte) oben bei deinem Satz vom Samstag vermutlich eine Leseschwäche, obwohl ich Teilegutachten eigentlich schon lesen und auch verstehen kann ;)

 

Für einen Prüfer / Sachverständigen ist das Teilegutachten die Arbeitsgrundlage. Das er selber den Textbaustein auswählt / eingibt ist klar, OB und WANN eine Berichtigung der Papiere zu erfolgen hat sagt IHM das Teilegutachten --> mit frei und selbstständig hat das doch nichts zu tun. Lies mal das Teilegutachten von deinem KW Gewinde Seite 2 und dann -Berichtigung der Fahrzeugpapiere- auf der vorletzten oder letzten Seite, der schreibt da nichts selbstständig rein.

 

Ach ja --> 

 

vor 3 Stunden schrieb Primus:

Du drehst dir hier meine Aussagen so lange zurecht und betreibst wortklauberei.

 

Antwort vom mir --> Käse

 

 

So, Tag noch kürzer und jetzt wirklich keinen Bock mehr auf was zu verweisen was für jeden ersichtlich im Teilegutachten steht.

 

 

 

 

 

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An alle ZH2 Fahrer in der großen weiten Welt da draußen,  das hier ist immer noch der Puig Winglet Thread. Fragen beantworten wir immer schnell und gerne:D.

 

Kurze Zusammenfassung:

Die Winglets sehen gut aus,

funktionieren offensichtlich gut,

machen Downfurz ohne Ende und...

!!! Es gibt weder eine ABE noch ein Teilegutachten !!!

Deshalb kann es regional zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, auch wenn es grundsetzlich und  gesetzlich geregelt zu sein scheint:D.

 

Ähem.....bitte nicht hauen:D:D:D

 

nichts wie weg hier...:wheel:

 

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vor 41 Minuten schrieb Alex-Z1000:

OB und WANN eine Berichtigung der Papiere zu erfolgen hat sagt IHM das Teilegutachten --> mit frei und selbstständig hat das doch nichts zu tun. Lies mal das Teilegutachten von deinem KW Gewinde Seite 2 und dann -Berichtigung der Fahrzeugpapiere- auf der vorletzten oder letzten Seite, der schreibt da nichts selbstständig rein.

Dort steht ein "Formulierungsvorschlag für eine Eintragung". Ein Vorschlag ist ein Vorschlag und nichts bindendes. 

 

Und deine Argumentation hinkt komplett. Wenn ich z.B. eine Einzelabnahme mache für die es KEINERLEI Gutachten gibt woher sollte der Prüfer dann Formulierungen hernehmen? Wenn er keinerlei Ermessensspielraum hat? Dann dürfte er GAR keine Einzelabnahmen durchführen, da er ja nirgends Vorlagen zum abtippen hat.

 

Und komm mir jetzt nicht mit irgendwelchen Ordnern aus denen der Prüfer Formulierungshilfen rauszaubern kann. Ich glaube nicht das es Formulierungshilfen für selbstgeschweisste Abgasanlagen bestehend aus Honda-Krümmern, Guzzi-Sammlern und Triumph Endschalldämpfern gibt sorry.

 

Der Prüfer kann dort sehr wohl nach eigenen ermessen eintragen.

 

Ich sage nicht das Prüfer sich über das im Gutachten festgehaltene hinwegsetzen dürfen. Ich sage nur das Sie selbstständig die Eintragungen formulieren und abändern können.

 

Wie gesagt, live gesehen wie diese Sachen händisch eingetragen wurden Finger für Finger per Tastatur. Ich habe sogar Gutachten in denen eine UNVERZÜGLICHE Korrektur der Fahrzeugpapiere mit genau diesem Formulierungsbeispiel geschrieben stehen. Trotzdem hat mir der Prüfer auf den grünen Wisch geschrieben, dass ich die Korrektur der Fahrzeugpapiere bei nächster "Befassung" des Amtes mit den Papieren vornehmen lassen kann. Das ist garantiert nicht illegal und liegt im Ermessen des Prüfers. Folglich haben die Prüfer gewisse Freiheiten. Genauso wurde bei meinem Motorsport-Umbau meines damaligen Fiesta ST's nicht der Eintragungsvorschlag  der Fahrzeughöhe von "325mm bis Radhauskante" eingetragen sondern der Verstellbereich. Minimaler und Maximaler Wert, damit das Fahrzeug im Nachhinein noch höher geschraubt werden kann. Auch alles im scheinbar "illegalen" freien interpretieren des Prüfers. 

 

 

Egal ich beende jetzt die sinnfreie Debatte.

Du kommst mit deiner Ansicht parat und ich mit meinen rechtskräftigen Eintragungen.

Also alles easy. 

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Ein freundliches :fun03: @Primus

 

Also wenn du nicht LESEN kannst das direkt ÜBER - Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen - steht -->

 

- Berichtigung der Fahrzeugpapiere / Amendment of vehicle documents: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst „bei nächster Befassung“ der Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren erforderlich -

 

dann musst eine Leseschwäche haben oder bist wirklich der Überzeugung der Prüfer schreibst es je nach seiner Tagesform auf die Änderungsabnahme und blendet aus was im Teilegutachten steht OB und WANN eine Änderung der Papiere notwendig ist. Hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit dem Vorschlag der Eintragung zu tun. Ist das so schwer zu verstehen? 

 

Zu deinen "Fakten" einer §19.2er OHNE Unterlagen (also nichts, überhaupt nichts im Sinne von habe nichts) sage ich --> nichts mehr, außer -->  KBA Nummern auf dem Federbein, Stahlflexleitungen und Windschild sind was feines und wurden ja schon mal zumindest auf Bike XY geprüft wenn das Bike nicht in der ABE auftaucht :mrgreen:.

 

In diesem Sinne :fun03:

 

Edit.

Ist dem @chrizz etwa langweilig oder hast überall bei meinen Beiträgen im Forum wo du heute mit den Sad Smileys zupflasterst auch was zum beitragen? :respekt: :ditsch:

Bearbeitet von Alex-Z1000
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@schorschkannst du diese ermüdende Debatte nicht in einen neuen/anderen Fred kopieren?! Das nervt ja.. nichts gegen die sachlichen Infos, die drin stecken (mögen), aber dieser Schlagabtausch hat keinen informativen Charakter (mehr) .. ganz zu schweigen von der dezenten Abschweife des eigentlichen Themas..

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