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Puig Wing für die ZH2


Gast

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Da bin ich bei Dir. Kaufentscheidend war für mich der Satz, dass eine Eintragung empfohlen wird, weil es zu regional unterschiedlichen Auffassungen kommen kann. Einer wie ich, der weder Schrauber noch Anwalt ist denkt sich dabei halt:" Gehste zum Tüv, lässt es eintragen und fertig ".

Eine Eintragung nur zu empfehlen ist aus meiner Sicht in diesem Fall irreführend.

 

Sonst könnte das folgende Verkaufsgespräch auch bittere Folgen haben:

 

Viel Spaß mit Ihrer neuen Pistole. Da es regional zu unterschiedlichen Auffassungen kommen kann, empfehlen wir Ihnen mit der Pistole nicht auf Menschen zu schießen.

 

:D

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Also ich hatte diese Probleme nicht. Ich habe zwar anfangs direkt bemerkt, dass die Hülsen nicht gerade hochgradig stabil aussehen, allerdings waren/sind sie trotzdem „fest“..

 

Ich hatte beim ersten Eindrehversuch der Puig-Bolzen vielmehr das Gefühl, dass die Gewindesteigung nicht 100% passt.. Habs sie dann einfach mit ein wenig Silikonspray benetzt und vorsichtig und vor allen gerade eingedreht.. Am Ende satt handfest angezogen.. Ergebnis war eine m.E. eine völlig ausreichende Steifigkeit..

 

Und zum Verdacht, der Luftdruck könne so stark sein, dass er Bolzen und somit Hülsen verzieht.. Neeeee, glaub ich Never! Die Gesamtkonstruktion der Flügel allein lässt ja gar nicht soviel Abschrägung zu, da sie dann am Rahmen/Verkleidung anschlagen würde.. Sprich, selbst wenn der Luftdruck die Teile so weit nach hinten/unten drücken würde, wie Platz wäre, reden wir von so kleinem Winkel, dass dieser niemals diese Hülsendeformation verursachen kann..

 

Bei mir ist jedenfalls alles in Ordnung.. Auch nach mehrmaligem Ab- und Anbau wegen Lackierung..

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@Karlh1 

 

Kannst dir mal den "Spaß" machen und deinen Verkäufer bzw. Hersteller das Messer auf die Brust setzen und ganz dumm fragen: keine Eintragung erhalten weil TÜV z.B. Sache XY will, ihr aber in der Beschreibung eine Eintragung empfehlt ;). Und noch dazu aufführen die Frage: Eintragen aufgrund welcher Grundlage ohne erforderlicher Unterlagen dazu haben die Prüfer gefragt? :mrgreen:

 

Versuchen kannst es ja mal was als Antwort kommt. Sagst für eine Rückerstattung von 150 € lässt den Fall ruhen und dein Ärger und Unkosten wegen rumfahren und Gerenne wegen nicht erfolgter Eintragung ist abgegolten.

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vor 16 Stunden schrieb Karlh1:

An einer Hülse kann ich aber auch keine Scjraube mehr eindrehen weil sich die Hülse geweitet hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schraube vorher fest war.

Mein Problem ist halt, dass ich kein Schrauber bin und dementsprechend schlecht sagen kann wo es herkommt.

Fakt ist aber, dass das alles nicht richtig stabil ist für Winglets.

 

@Primus

Wie hast Du die Hülsen denn festbekommen?

 

Erstzhülsen gibt es laut Kawahändler nicht.

Also, bei mir waren die Hülsen nicht lose, lediglich nicht gerade positioniert. Ich habe Sie ganz vorsichtig mit einem Kunststoffhammer in Position geklopft, dadurch haben Sie sich nicht gelöst, Sie sind lediglich leicht verrutscht.

Übrigens saß bei mir auch diese Kunststoffkappe die vorher drauf verschraubt war nicht gerade. Jetzt ist alles tutti.

 

vor 1 Stunde schrieb Alex-Z1000:

Ohne es Böse zu meinen, aber was erwartet ihr bei einem Zubehörteil wo ihr ohne Zulassung kauft und wo nicht mal ein Materialgutachten dazu vorhanden ist? Da gehen die Prüfer eben nach dem für den Fall zugehörigen Merkblatt vor :verwirrt:

Ich hab keine Probleme damit, Tüver hat gesagt trägt er nicht ein, weil nicht notwendig. Bisher habe ich aber in meinen 15 Jahren Erfahrung mit modifizierten Autos und Motorrädern noch nie Probleme gehabt. Nicht ein einziges mal ne Mängelkarte, nicht ein einziges mal beim Tüv vorführen müssen. Was eingetragen werden muss, wird eingetragen. Wenn mir der Tüv-Prüfer sagt das muss nicht eingetragen werden, dann wirds das auch nicht.

 

vor 2 Stunden schrieb Karlh1:

Ich habe gerade noch eine E-Mail vom TÜV-Nord bekommen:

Für eine Eintragung wäre ein Fahrversuch bis zur Höchstgeschwindigkeit erforderlich. Eine solche Prüfung können wir im öffentlichen Straßenverkehr leider nicht durchführen.

Hintergrund sind die unzureichenden Informationen durch PUIG.

 

Fazit:

184.95 Euro wandern heute in die Tonne.

MIST

Willst die Wings echt wegwerfen? sind die Bolzen und Anbauteile denn noch in Ordnung? Vielleicht würde ein Kollege von mir Sie haben wollen.

 

 

vor 1 Stunde schrieb Ivette:

Und zum Verdacht, der Luftdruck könne so stark sein, dass er Bolzen und somit Hülsen verzieht.. Neeeee, glaub ich Never! Die Gesamtkonstruktion der Flügel allein lässt ja gar nicht soviel Abschrägung zu, da sie dann am Rahmen/Verkleidung anschlagen würde.. Sprich, selbst wenn der Luftdruck die Teile so weit nach hinten/unten drücken würde, wie Platz wäre, reden wir von so kleinem Winkel, dass dieser niemals diese Hülsendeformation verursachen kann..

 

Bei mir ist jedenfalls alles in Ordnung.. Auch nach mehrmaligem Ab- und Anbau wegen Lackierung..

Bei mir gabs keine Probleme mit dem Gewinde, aber mehrmals ab und dran hatte ich Sie auch. Ich glaube auch nicht das die Wings irgendwas am Bike kaputt machen können. Wie du schon sagtest, müssten ja dann beide Bolzen sich verbiegen, da Sie gemeinsam verschraubt sind und dafür ist schlichweg kein Spielraum da, die Teile liegen sauber an Kühler, Rahmen und Verkleidung an.

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Wie dein Prüfer das handhabt mit seiner Aussage wird sein Geheimnis bleiben und tut mir nicht weh. Die Frage wieso dieses Zubehörteil den größten Teil der Prüfungen wie sie auch z.B. bei Verkleidungsscheiben üblich sind wie Materialprüfung, Äußere Gestaltung, Steuerfähigkeit und Kurvenverhalten, Anbau und Befestigung nicht benötigen soll stelle ich mir dann schon? Das andere aaS und auch Organisationen das anders sehen als dein Prüfer ist ja hier zu lesen. Manch Besitzer will eben auf der sicheren Seite sein. Andere sind da eben Schmerzfreier, ob bewusst oder auch unbewusst.

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Am 18.5.2022 um 22:04 schrieb Primus:

Achso, übrigens war ich heute mit montierten Wings beim Tüv, der Prüfer sagte Eintragen würde er es nicht, da solche Anbauteile genau wie geklebte Frontlippen bei Pkw einfach keinen Einfluss aufs Fahrverhalten haben und somit keine Eintragung notwendig sei.

Selbst wenn sie keinen Einfluss auf´s Fahrverhalten haben, bedeutet dies doch nicht dass man dafür kein Gutachten, ABE oder Eintragung brauch. 

Alex hat ja schon das Splitterverhalten und Materialgutachten erwähnt.

 

Wie verhält sich das Teil bei einem Zusammenstoß mit einem Fussgänger oder Radfahrer?

 

Es gibt zig Anbeuteile die keinen Einfluss auf´s Fahrverhalten haben aber trotzdem Eingetragen werden müssen bzw eine ABE haben.

Z.b. ein Bugspoiler

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vor 5 Stunden schrieb Primus:

 

Willst die Wings echt wegwerfen? sind die Bolzen und Anbauteile denn noch in Ordnung? Vielleicht würde ein Kollege von mir Sie haben wollen..

 

Die Bolzen sind noch in Ordnung. Ich habe aber in die Winglets jeweils ein zweites Loch gebohrt um sie zu fixieren. Mit einer Schraube war das viel zu wackelig und hat ständig an der Verkleidung gekratzt.

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vor einer Stunde schrieb Headi:

Selbst wenn sie keinen Einfluss auf´s Fahrverhalten haben, bedeutet dies doch nicht dass man dafür kein Gutachten, ABE oder Eintragung brauch. 

Alex hat ja schon das Splitterverhalten und Materialgutachten erwähnt.

 

Wie verhält sich das Teil bei einem Zusammenstoß mit einem Fussgänger oder Radfahrer?

 

Es gibt zig Anbeuteile die keinen Einfluss auf´s Fahrverhalten haben aber trotzdem Eingetragen werden müssen bzw eine ABE haben.

Z.b. ein Bugspoiler

Es gibt verschiedene Bauteile die keine Eintragung benötigen. Es gibt zum Beispiel auch Bauteile welche zwar eine Teilegutachten haben, in denen aber unmissverständlich drin steht "eine Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."

Unter meinem Auto ist ein Diffusor verbaut, er Besitzt z.B. nur ein Gutachen indem eben steht das keine Korrektur erforderlich ist. Hierbei handelt es sich nicht um eine ABE.

 

Genauso gibt es Schaumstoff-Spoiler oder kleine Aerowings zum Ankleben via 3M Tape an den Frontschürzen der Autos. Auch diese benötigen keinerlei Eintragung.

 

Mein Track-Car hatte Riser verbaut welche den Heckspoiler höher stellen, zusätzlich wurde eine größere Abrisskante auf den Spoiler geklebt. Beides wurde nicht eingetragen, da kein Einfluss aufs Fahrverhalten. Selbst in Polizeikontrollen war die Karre. Dort habe ich sachlich argumentiert das diese Anbeuteile nicht das Fahrverhalten ändern und deshalb von meinem Tüvver als nicht eintragungspflichtig deklariert wurde.

 

Folglich gibt es Anbauteile die nicht eingetragen werden müssen. Ich weiß zum Beispiel auch nicht warum der eine Bugspoiler mit ABE kommt, der andere mit Teilegutachten und manch einer der laut Tüv ebenso nicht eingetragen werden musste. Keine Ahnung was da die Kriterien sind. 

 

Ich habe z.B meiner Honda ne komplett neue Gabel verpasst, mit neuer Bremsanlage und neuen Felgen etc. wurde alles per Einzelabnahme Problemlos eingetragen. Mein Puig Windschild zu dem ein Gutachten vorlag, wollte er ebenso nicht eintragen weil kein Einfluss und egal, hat es aber mit Fotos dokumentiert für den Fall das mir einer ans Bein pinkeln will. Ich kenne wie gesagt die Kriterien nicht, aber es gibt definitiv Teile die vom Tüv aus nicht eingetragen werden müssen.

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Und daran sieht man wieder, das ein "Ermessen des Prüfers" immernoch zählt.

 

Ich hab 2 Beispiele in meiner Halle stehen.

Wollte Zuerst schreiben um was es sich handelt, aber das wäre wieder zuviel OT.

 

 

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@Primus

 

Ein Teilegutachten setzt wie es der Name schon sagt, eine Begutachtung voraus. Auf der Änderungsabnahme steht dann ob eine sofortige Änderung der ZB I erforderlich ist oder bei der nächsten Befassung mit den Papieren. Als Beispiel mal was von H&R einfach zum lesen für dich Punkt 0 --> 42TG0757-12.doc (h-r.com).

 

Eine ABE setzt auch nicht im Grundsatz voraus das keine Eintragung erforderlich ist, dieses ist in den Auflagen aufgeführt und meist erforderlich wenn andere Bauteile nicht Serie sind und sich deswegen beeinflussen können --> dann Eintragung erforderlich.

 

Warum ein Hersteller sein Teil mit ABE liefert und ein anderer mit Teilegutachten? Der Preis macht es aus. Bei großen Stückzahlen bzw. gängigen Fahrzeugtypen wofür das Teil bestimmt ist macht sich die teurere ABE für den Hersteller bezahlt.

 

Edit: wenn für das Puig Windschild ein Teilegutachten (du nennst es nur Gutachten, evtl. meinst damit ein Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE XY ???) vorlag und er es nicht eintragen wollte, dann würde ich das gerne mal sehen.

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Is scho recht Alex, wie die verschiedenen Gutachten oder ABEs erstellt werden und warum ist mir klar, bzw. warum die Hersteller unterschiedlich verfahren. 

 

 

Dennoch bleibt das Thema immer übelst undurchsichtig. In der Hauptprüfstelle in Köln sah man sich damals nicht in der Lage meinen Eigenbau Caferacer abzunehmen (USD-Gabel Umbau, Eigenbau Auspuff, Alu-Tank, Eigenbau Alu-Heck etc.)

 

Einer der Prüfer in Bergheim (Mini-Prüfstelle) war damals "Spezialist für Umbauten" der gute Mann ist in Realität genauso Prüf-Ingenieur wie der Rest. Aaaaber er hat die Muße sich mit Sonderumbauten zu befassen. Der prüft hier auch die Karnevalswagen etc. der gute Mann hat das Ding dann auf Herz und Nieren geprüft. Geräuschmessung gemacht, Probefahrt, Bremstest und vieles Mehr. Danach stand das Ding noch 14 Tage bei ihm zur Evaluierung der Einzelteile von Gabel und Bremse etc. da hat er die Teilenummern mit Honda Stute in Köln abgeglichen um zu wissen ob die Teile auch wirklich von den mir angegebenen Bikes stammen, ob das zulässige Gesamtgewicht der Bikes vergleichbar ist und vieles mehr. Dann hat er alles eingetragen.

 

Bei meinem zweiten Bike das gleiche. Die X11 hab ich von Teleskopgabel und Combined Brake System (CBS), auf Upside-down Gabel der Fireblade und Vorderradbremse der Fireblade umgebaut. An der Hinterradbremse habe ich einiges umgebaut etc. Leider war der Kollege der meinen Caferacer abgenommen hat zwischenzeitlich in Rente gegangen. Also beim Tüv nachgeschaut, die haben Listen, in denen steht wer sich besonders mit Motorradumbauten oder Tuning oder sogar mit Motorsportumbauten (DMSB-Prüfer) auskennt. Man hat mir einen Kollegen im Westerwald genannt, hingefahren und der Kollege hat alles überprüft mit Probefahrten etc. Nach 3 Stunden war alles eingetragen.

 

Was ich damit sagen will, eigentlich könnten alle Tüv Prüf-Ingenieure etwas eintragen. Viele haben nur keine Lust sich mit Projektarbeit zu befassen. Ist mehr arbeit und fordert mehr als nur 0815 Querlenker abklopfen und Bremsscheiben sichtprüfen.

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vor 13 Minuten schrieb Primus:

 

Was ich damit sagen will, eigentlich könnten alle Tüv Prüf-Ingenieure etwas eintragen. Viele haben nur keine Lust sich mit Projektarbeit zu befassen. Ist mehr arbeit und fordert mehr als nur 0815 Querlenker abklopfen und Bremsscheiben sichtprüfen.

 

Sorry, deine Aussage oben ist eben nicht richtig das Alle von den Jungs oder Mädels etwas eintragen dürfen, vor allem dann wenn es darum geht um welche Eintragung es sich handelt.

 

Unterschied geht es schon los ob Prüfer oder Sachverständiger.

 

Änderungsabnahme §19.3er mindestens ein aaP

 

Begutachtung §19.2er ein aaSmT oder aaS

 

Bei den Umbauten wie du sie aufzählst hat ein aaP keine Möglichkeit weil er die Befugnisse dafür nicht besitzt und Er/Sie dann eben nur - O-Ton: Querlenker abklopft - oder eben nur Abnahmen nach §19.3 machen dürfen. Undurchsichtig ist da --> nichts.

 

Lasse es jetzt aber gut sein, da ich merke das das meine Argumente und belegbaren Ausführungen ins Leere laufen ;)

 

 

 

 

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Jungs vertragt Euch. :)

 

Das Wichtigste nochmal zusammengefasst.

 

Meine Winglets sind demontiert

Stattdessen habe ich jetzt Always Ultra in meinem Höschen. Dadurch bekomme ich auch Downfurzes und der Tüv und die Polizei merken nichts.

 

Auch wenn ich die Winglets mega finde, möchte ich keine Gedanken daran verschwenden, was in der nächsten Kontrolle passiert.

 

Vielleicht kommt ja irgendwann etwas beaseres....

 

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vor 20 Stunden schrieb Primus:

Es gibt verschiedene Bauteile die keine Eintragung benötigen. Es gibt zum Beispiel auch Bauteile welche zwar eine Teilegutachten haben, in denen aber unmissverständlich drin steht "eine Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."

Unter meinem Auto ist ein Diffusor verbaut, er Besitzt z.B. nur ein Gutachen indem eben steht das keine Korrektur erforderlich ist. Hierbei handelt es sich nicht um eine ABE.

 

 

Dies bedeutet nur, dass man die "Abnahme" nicht in den Fahrzeugschein "Eintragen" lassen muss. Sprich man muss nicht zur Zulassung um sich einen neuen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen. Trotzdem muss man den Anbau vom "TÜV" abnehmen lassen. Man bekommt dann von diesem eine Bescheinigung die man mitführen muss.

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vor 4 Stunden schrieb Headi:

Dies bedeutet nur, dass man die "Abnahme" nicht in den Fahrzeugschein "Eintragen" lassen muss. Sprich man muss nicht zur Zulassung um sich einen neuen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen. Trotzdem muss man den Anbau vom "TÜV" abnehmen lassen. Man bekommt dann von diesem eine Bescheinigung die man mitführen muss.

Nope mit besagtem Dokument war ich beim Tüv, man hat mir gesagt das weil der Satz "keine Korrektur der Fahrzeugpapiere notwendig " drin steht, er da auch nix macht.

 

Diese Dokumente die einem nach einer Eintragung mitgegeben werden, sind normalerweise dann in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Manchmal sind die Prüfer so frei und schreiben den Satz rein das die Papiere erst korrigiert werden müssen bei nächster Änderung der Papiere (Ummeldung, Verkauf was auch immer).

 

Aber es gibt definitiv Gutachten die keinerlei Eintragung bedürfen, ich kann gerne die entsprechenden verschiedenen Dokumente mal hochladen damit ihr in Ruhe fachsimpeln könnt. Fakt ist es gibt da zig verschiedene Gutachten die verschieden behandelt werden.

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