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IGNORED

Teileherausgabe nach repariertem Unfall


Daniel_91

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich muss mein Motorrad reparieren lassen und da die beschädigten Teile teilweise nur leichte optische Macken aufweisen, wollte ich mir diese nach Reparatur aushändigen lassen.

 

Soweit so gut, nur die Werkstatt meinte dann, dass die Teile dann 6 Monate verwahrt werden müssen, falls es dafür Käufer durch die Versicherung gibt. Die Teile bleiben ja mein Eigentum und ich bin der Meinung, dass das nicht stimmt was mir erzählt wurde. Wenn ich die Teile haben möchte, müssen die mir übergeben werden, weil die mach wie vor mir gehören.

 

Ich habe im Netz dazu leider nichts gefunden.

 

Ich könnte natürlich die Versicherung fragen, weiß aber nicht wie die darauf reagieren. Die könnten mir ja dann eine Bereicherungsabsicht oder so unterstellen.

 

Kennt sich da jemand aus?

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Ein Bekannte hat seinen Motorrad nach einem Unfall repariert...Wir haben das selber gemacht...Betrag fur Teile 10T Euro...Versucherung (Regulierung 50/50) ausbezahlt - 5T Euro schon nach der Reparatur ...Niemand hat ihm ueber defekte Teile gefragt...Er hat einfach Rechnung fur Teile gezeigt und fertig...Natuerlich, Gutechter hat alles geprueft...

Versicherung vom Bekannter - VHV. TeilKasko.

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Danke Alex-Z1000, das habe ich auch gelesen. Daher habe ich auch nicht verstanden, als man mir in der Werkstatt sagte, man dürfe die Teile erst nach 6 Monaten rausgeben.

 

Die bleiben ja in meinem Eigentum. 

Da muss ich wohl nochmal mit dem netten Herren sprechen. 

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Der Restwert der Teile kann auf die Regulierung angerechnet werden. 
 

Wenn Du eine Abtretungserklärung an die Werkstatt unterschrieben hast, also daß die Werkstatt die Regulierung mit der Versicherung übernimmt, dann bleiben natürlich die reparierten Teile in der Werkstatt.

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Hallo schorsch,

 

ich habe eine Abtretungserklärung unterschrieben. Wurde mir ja schmackhaft gemacht, weil ich mich dann nicht darum kümmern muss, dass Geld von der Versicherung einholen zu müssen. Weil ich ja dann in Vorkasse hätten treten müssen.

 

Das mit der Anrechnung der Teile habe ich auch gelesen. Aber das ist ja nur ein KANN und kein MUSS.

Für mich kam da einfach so der Gedanke hoch, dass die Werkstatt gerne selbst die ganzen Teilen verkaufen möchte, weil da bestimmt noch tausend Euro mit zu machen sind.

 

Das heißt, wenn ich keine Abtretungserklärung unterschrieben hätte, dann hätte ich das eben erst bezahlt und hätte die Teile mitnehmen können.

 

Im Gutachten steht allerdings nichts von Resteilewert oder irgendeiner Anrechnung drin. Das müsste doch da schon erfolgt sein oder?

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In meiner Abtretungserklärung stand damals 14Tage.

Ist sowas festgelegt, oder kann das die Werkstatt immer selbst bestimmen?

 

Bei mir war es aber auch ein TK Schaden im Wert von 1200€ (Xenon Scheinwerfer).

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