Hallmackenreuther Geschrieben 17. September 2022 Teilen Geschrieben 17. September 2022 Im Februar den grauen FS umgetauscht. War auch schon recht abgegriffen und unansehnlich, aber mit meinem Foto, wo ich 16 war. War ursprünglich nur Kl. 4, dann auf der Rückseite die Erweiterungen, erst 1+3, dann später Kl. 2 von der BW. Bin froh, dass ich die zwischenzeitlichen Umtauschaktionen alle nicht mitgemacht habe, aber jetzt kam man ja nicht mehr drum herum. Übertrag der Klassen hat problemlos gefunzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bahlim Geschrieben 17. September 2022 Teilen Geschrieben 17. September 2022 (bearbeitet) vor 20 Stunden schrieb Neander: CE = 12 Tonnen Sattelzug, steht so auf meinem Führerschein (Scheckkartenformat Ausstellungsdatum 1999). Aber eben mit Fristende meines 50. Geburtstags, da ich den medizinischen Test nicht vorgelegt habe. 7,5 Tonnen plus Hänger (CE1) darf ich immer noch fahren. Ich möchte nur eine Kleinigkeit richtig stellen. Beim Umtausch des alten 3er Führerschein bekommt man die Klassen AM, L, B, BE, C1, C1E, C und CE C1 geht bis 7,5t zG C1E geht bis 12t zG, 7,5t zG Zugfahrzeug + 4,5t zG Anhänger, Achsanzahl der Kombination unbegrenzt. C bis 7,5t zG CE nur Zugfahrzeug bis 7,5t zG und Anhänger bis 11t zG, also Kombination bis 18,5t zG, Achsanzahl auf 3 begrenzt. Wer C/CE nach dem Umtausch behalten möchte und über 50 Jahre alt ist braucht noch einen Gesundheitscheck. Wenn man keinen Gesundheitscheck abgibt ruhen die Entsprechenden Fahrerlaubnisklassen. Man kann sie jederzeit durch den Check (wenn man ihn besteht) wieder reaktivieren. Bearbeitet 17. September 2022 von Bahlim 1 4 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Red-Zett Geschrieben 17. September 2022 Teilen Geschrieben 17. September 2022 (bearbeitet) Dieser Gesundheitscheck ab 50 muss regelmäßig gemacht werden. Den Zeitabstand kenne ich aber nicht. Ich habe 1990 meinen 1a gemacht. Bis 34PS damals. 2 Jahre später konnte ich Handschriftlich bestätigen, 4000km auf einer 1a Maschine gefahren zu sein, um den 1er zu bekommen. Meine Unterschrift drunter und das wars. Außer meiner 80er bin ich nie was bis 34PS gefahren Das war so einfach und hat mich damals schon gewundert. Den Kartenführwerschein habe ich grad vor ein paar Monaten mit Perso und Reispass machen lassen. Damit sich das Foto auch rechnet Bearbeitet 17. September 2022 von Red-Zett Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pit100 Geschrieben 17. September 2022 Teilen Geschrieben 17. September 2022 Der Gesundheitscheck für CE muss alle 5 Jahre vorgelegt werden. Einmal lege ich den noch vor, dann ist Ruhe. Ich darf ohnehin nur zu privaten Zwecken LKW fahren... Besten Gruß, Pit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Munich_Z17 Geschrieben 17. September 2022 Teilen Geschrieben 17. September 2022 Der C1 geht bis 7,5t gilt aber nicht wenn du im Güterverkehr damit unterwegs bist, also wenn man den alten grauen Lappen hatte und ihn mit dem PKW gemacht hat, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bahlim Geschrieben 17. September 2022 Teilen Geschrieben 17. September 2022 Für Fahren im Güterverkehr brauchst du alle 5 Jahre 5 Module (5 mal 8h Theorie). 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 20. September 2022 Autor Teilen Geschrieben 20. September 2022 Wie siehts eigentlich mit Brillenträgern aus? Muss man eine Brille/Sehhilfe angeben und eintragen? In meinem alten FS steht nix drin. Mit 18 war noch alles gut! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 20. September 2022 Teilen Geschrieben 20. September 2022 Nach meinen Informationen ist nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis ein Nachtrag im Führerschein nicht erforderlich, wenn später dann Brille oder Linsen benötigt werden. Wie es bei Berufskraftfahrern ist keine Ahnung, müssen ja eh immer zum Check Dagegen kann und soll man bei einem Vermerk (unter Punkt 12 auf dem neuen Schein) auf eine Sehhilfe im Führerschein (01 / 01.01 / 01.02 / 01.06) die "Austragen" lassen wenn man keine Sehhilfe mehr benötigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bahlim Geschrieben 20. September 2022 Teilen Geschrieben 20. September 2022 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 21. September 2022 Autor Teilen Geschrieben 21. September 2022 Die Frage ist, ob es sich empfiehlt, die Sehhilfe freiwillig eintragen zu lassen. Wenn man schon dabei ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 21. September 2022 Teilen Geschrieben 21. September 2022 Warum sollte man das freiwillig tun? Bringt dich nur in Teufel's Küche, wenn sie eingetragen ist und du sie aber, aus welchem Grund auch immer, nicht trägst. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 21. September 2022 Autor Teilen Geschrieben 21. September 2022 Stimmt auch wieder! Irgendwie ist die Sache mit der Sehhilfe im FS dann eigentlich eh überflüssig. Jeder weiß wie schnell sich die Sehkraft verändert. Meist zum schlechten, außer bei einer Augen-Laser OP. Nachdem der FS ja internationalen Überprüfungen standhalten soll, könnte es ja sein, dass das in anderen Ländern anders gehandhabt wird. Gemäß dem Motto. „Sie fahren mit Brille, aber warum ist im FS ist nichts vermerkt?“. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michl Geschrieben 21. September 2022 Teilen Geschrieben 21. September 2022 vor 7 Stunden schrieb Frank: Die Frage ist, ob es sich empfiehlt, die Sehhilfe freiwillig eintragen zu lassen. Wenn man schon dabei ist. Auf keinen Fall. In Österreich müsstest du sogar eine Ersatzbrille dabei haben, wenn eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen ist. Glaub zwar kaum, das das wirklich mal kontrolliert wird, aber besser gleich vermeiden. 1 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Z900RS Geschrieben 20. Februar 2023 Teilen Geschrieben 20. Februar 2023 Wie schaut es beim Umschreiben einer Fahrerlaubnis aus, die ursprünglich 1985 erteilt wurde? Meine Frau hatte die Klassen 3/4/5. Einen Einser hatte sie damals nicht gemacht. Darf sie jetzt nach der Umschreibung auf den Kartenführerschein nicht Zweirad bis 125ccm Zweirad fahren? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 20. Februar 2023 Teilen Geschrieben 20. Februar 2023 Bei dem Datum wo bei ihr die Fahrerlaubnis erteilt wurde müssen Fahrstunden genommen werden wenn ich das richtig auf dem Schirm habe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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