DerHolger Posted March 7, 2024 Posted March 7, 2024 Benutzer seit 25. Oktober 2023 Letzter Besuch 27. Oktober 2023 Mal schauen ob vom Benni noch was kommt an Info - verkehrt wäre es ja nicht
Frank Posted March 7, 2024 Posted March 7, 2024 Vielleicht ist er ja noch an dem Thema dran! Immerhin war der Wille da den SX Fahrern was Gutes zu tun. Eigentlich würde es ausreichen wenn man weiß, ob sich hinsichtlich legale H7 LED Leuchtmittel überhaupt noch was tut.
Alex-Z1000 Posted March 7, 2024 Posted March 7, 2024 @Frank Klemm dich mal ans Telefon und ruf die Hersteller an. Infos aus erster Hand und nicht von Leuten aus den tiefen des Internet wo jeder Alles erzählen kann in einem Forum
Frank Posted March 7, 2024 Posted March 7, 2024 Würde ich direkt machen, sofern ich ernsthaftes Interesse am eigenen Fahrzeug hätte. Meine H hat schon LED ab Werk und für die A tut es erstmal das Glühobst. Vielleicht scheitert es bei der Zulassung wirklich an so banalen Dingen wie der Verfügbarkeit eines Testfahrzeugs und dem nötigen Anschub. Wenn ich mir die Verwendungsliste von Philips anschaue und eine VFR1200 finde, kann das fast nur aufgrund einer Privatinitiative - auch aus einem Forum heraus sein. Auf jeden Fall lohnt sich das. Der Philips H4 LED Einsatz in der Duke 690 ist der echt der Hammer. Die Lichtausbeute und Optik stehen einem „echten“ LED Scheinwerfer nicht nach. Inzwischen hat bei der KTM auch das LED W5W Standlicht eine Genehmigung (eingebaut wurde es schon mit der H4 LED) 1
Kurvenkratzer Posted March 7, 2024 Posted March 7, 2024 vor 58 Minuten schrieb Frank: LED W5W Standlicht eine Genehmigung Hatte ich ohne Genemigung an der ZXT00L, bin damit 2018 zum TÜV, habe den Prüfer darauf hingewiesen, und er fand es klasse! Genau genommen ist es ja nicht zulässig, und wenn ich von der Rennleitung angehalten worden wäre, hätte es bestimmt Stress gegeben.
Frank Posted March 7, 2024 Posted March 7, 2024 Inzwischen gibt es sogar schon die zweite Generation von Philips Pro 6000 Boost. Kompaktere Abmessung was natürlich Chancen bietet. Neue Kawa Freigaben allerdings Fehlanzeige. https://www.auto-motor-und-sport.de/static-download/news/9615880/Philips_Ultinon_Pro6000_Boost_Moto_LED_PKW_Motorrad_Gesamt_Kompatibilita__tsliste_12022024_DE.pdf 3
AroNet Posted March 9, 2024 Posted March 9, 2024 Hallo Leute, ich bin neu hier und hab den Beitrag hier gelesen. Unter anderem war ja auch das Thema Standlichtbirne in LED. Hab vor Tagen die von Osram gefunden NIGHT BREAKER LED W5W. Laut deren angaben: Mit der NIGHT BREAKER W5W-LED ist jetzt die erste straßenzugelassene1) W5W-LED-Ersatzlampe von OSRAM auf dem Markt, die für den Einsatz in allen1) 12V-Fahrzeugmodellen, hinter weißem Glas als Stand-, Positions-, Begrenzungs-, Kennzeichen- und Innenraumleuchte zugelassen ist. Dies ist die erste Lampe von OSRAM, bei der man die Scheinwerfer-Zulassungsnummer nicht mit einer Kompatibilitätsliste überprüfen und abgleichen muss. So wie ich das verstehe darf man die scheinbar verwenden. Da gibt es zwar noch diese hochgestellte 1 bei der ich die Einschränkung nicht ganz blicke. 1)Zugelassenes LED-Fahrzeuglicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder, mit Genehmigung oder für die eine gleichwertige Genehmigung Anwendung findet sowie die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht?
Alex-Z1000 Posted March 10, 2024 Posted March 10, 2024 Nicht mit einer Kompatibilitätsliste überprüfen und abgleichen müssen = Zulassung in allen Ländern der EU als Leuchtmittel hinter weißem Glas als ...... usw.
Driver626 Posted March 10, 2024 Posted March 10, 2024 Der Text ist bewusst irreführend formuliert. Fakt ist: In jeder Leuchte darf nur das Leichtmittel montiert werden für das die Leuchte konstruiert und zugelassen ist. Und das sind halt klassische Glühlampen, keine LED. Die W5W-LED darf auch nur verwendet werden wenn das Fahrzeug auf der Kompatibilitätsliste aufgeführt ist. Egal ob bei einer HU die „illegal“ montierte LED schon mal ignoriert oder gar für gut befunden wurde. Bei einer Kontrolle stellt das einen Mangel dar, der (aufgrund der geringen „Gefährdung“) nur einen Mängelschein und (wenn überhaupt) nur wenig €€ einbringen würde. Dennoch sieht darin so manch ein Beamten/Prüfer eine Aufforderung zur genaueren Kontrolle - was man sich ersparen kann.
Alex-Z1000 Posted March 10, 2024 Posted March 10, 2024 Sehe ich persönlich im Falle der W5W LED anders. Aber ein kurzer Anruf oder ne Mail an den Hersteller bringt sofortige Klärung und man kann die "bewusst irreführende Beschreibung" gleich auch ansprechen und es sich erklären lassen dann. Da sitzen die Profis und Laien müssen sich in einem Forum dann keinen Kopf machen.
Kurvenkratzer Posted March 10, 2024 Posted March 10, 2024 Das mit dem irreführenden ist eigentlich ganz klar reguliert, beispielsweise mit Gesundheitsversprechen von bestimmten Speisen oder Getränken, nur ist die deutsche Sprache sehr auslegefreundlich. Beamtendeutsch ist das Stichwort 😏
Frank Posted March 10, 2024 Posted March 10, 2024 Wenn ich mir die Freigabeliste von Philips für die W5W LED Standlichtbirne anschaue, sind grade mal die Vulcan S und die Z650 aufgeführt. Bedeutet im Umkehrschluss für alle anderen Modelle strenggenommen nicht, oder verstehe ich das falsch?
Alex-Z1000 Posted March 10, 2024 Posted March 10, 2024 Bei Philips sehe ich es auch so weil sie es genau so angeben, Osram verwirrt den Endverbraucher mit ungenauen Aussagen bzgl. Beschreibungstext vs. unklarer Fußnote ob EU weit zugelassen oder doch Freigabeliste.
Cyrian Posted May 22, 2024 Posted May 22, 2024 Hi zusammen, da ich auch schon sehr lange die LED-Thematik verfolge und mich die funzeligen Halogen-Leuchtmittel in der A stören, hab ich mich vor ein paar Tagen an den Osram-Kundenservice gewendet. Da kam auch prompt eine Antwort (die vermutlich Standardmäßig bei bestimmten Stichwörtern rausgeschickt wird, da ich die E-Mail am Pfingstmontag verschickt habe): Zitat Sehr geehrte Damen und Herren, Für die Vermessung benötigen wir grundsätzlich Originalscheinwerfer (keine Zubehör-Scheinwerfer) in neuem oder absolut neuwertigem Zustand. Wenn die Scheinwerfer einige Jahre auf der Strasse waren passt in der Regel die Lichtverteilung nicht mehr optimal. Falls Sie uns hierbei unterstützen möchten benötigen wir den Scheinwerfer zur Vermessung in Herbrechtingen. Kann etwa 1-2 Wochen dauern. Den Scheinwerfer würden Sie dann natürlich wieder zurück bekommen. Im Falle erfolgreiche Ergebnisse könnte Ihr Motorrad auf die Kompatibilitätsliste mit aufgenommen werden und somit für den Strassenverkehr erlaubt sein. Selbstverständlich muss auch mit der Variante gerechnet werden, dass die Scheinwerfer die Vermessung lichttechnisch, oder aufgrund Platzmangel, nicht bestehen werden. Demnach müsste man "nur" einen neuwertigen Original-Scheinwerfer hinschicken und kein ganzes Motorrad. Ich habe bereits geschaut, ob ich irgendwo Infos finde, von welchem Hersteller die OEM-Teile kommen, leider aber außer der Teilenummer (23007-0043) nichts gefunden. Hat dazu jemand Infos? 1
BenniZ1000sx Posted October 18, 2024 Author Posted October 18, 2024 (edited) So Freunde. Lange hat es gedauert aber es ist soweit. Osram hat mit der neuen H7 Generation diese Woche die LEDs erfolgreich getestet. Das bedeutet wir können ziemlich sicher zur kommenden Saison legal mit LEDs fahren. Das Problem war das Osram die Adapter die wir für die Z brauchen nicht bereitstellen wollte. Die haben jetzt wohl so lange gewartet bis die nächste Generation der LEDs vorgestellt wurde. Am 7.3.2024 um 07:54 schrieb DerHolger: Benutzer seit 25. Oktober 2023 Letzter Besuch 27. Oktober 2023 Mal schauen ob vom Benni noch was kommt an Info - verkehrt wäre es ja nicht Hat leider ein wenig gedauert :-) Edited October 18, 2024 by BenniZ1000sx 3
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