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Ich zitiere die NEWS aus MOTORRAD Ausgabe 16 vom 19.7.2013: In Deutschland dürfen A2 Führerscheininhaber eine auf 48PS gedrosselte Maschine fahren, wenn das Leistungsgewicht 0,2 kW pro KG nicht übersteigt. Zusätzlich darf in Österreich wie in fast allen Mitgliedsländern der EU das gedrosselte Motorrad für die A2 Lizenz nicht von Bikes mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein. Das sind 70kw oder 95PS. Wie sich die Unterschiede auswirken, war bislang unklar. Jetzt hat ein MOTORRAD-Leser bei der Landespolizeidirektion in Innsbruck nachgefragt. Darf mein Sohn mit A2 Führerschein eine auf 48PS gedrosselte Honda CBR600RR, die er in Deutschland bewegen darf, in Österreich fahren? NEIN, lautet die Antwort. Das sei ein "verwaltungsstrafrechtlicher Tatbestand".
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Nun spinnens mal wieder unsere Franzosen. [...] Die Regelung gilt ab 20. November 2016 sowohl für Fahrer/innen, als auch für Passagiere sämtlicher motorisierter Zweiräder vom Mofa bis zum Supertourer. Die Handschuhe müssen zudem CE-konform sein, also ein entsprechendes Label tragen. Wer ohne oder mit nicht geprüften Handschuhen erwischt wird, zahlt 68 Euro Strafe, und zwar pro Person! [...] Hat schonmal einer von Euch in seine Handschuhe geschaut ob er ein CE Zeichen findet, in meinen nicht gerade billigen ist keines. Könnte also bei einer Kontrolle bedeuten, kein Zeichen, zwar ein Top Handschuh aber 68 Euro Strafe.
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