Hallo Gemeinde,
Ich habe eine einfache Feage zum Thema Lenkerendenblinker.
In einigen ABE's von Zubehörlenkern finde ich den Hinweis, dass ich den Lenker an bestimmten Stellen anboren kann (zum Nippel halten oder in der Mitte).
Bei anderen, zB LSL finde ich diesen Hinweis nicht.
Wenn ich jetzt Lenkerendenblinker verbaue und den Lenker in dem in den Unterlagen kein Hinweis steht, mit nem 5mm Loch anbore, verliert die ABE, Teilegutachten oder TÜV Bericht seine Gültigkeit. Bekomme ich den Lenker trotzdem eingetragen oder ist es nur über eine komplett neue Einzelabnahme möglich?
Grüsse PSR