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Etwas über E-Prüfzeichen! Alle werben damit “Hat E-Zeichen“, aber fast immer die falsche Kennzeichnung. Aufgrund dieses Berichtes hab ich mal ein Auge auf Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen auf der Fighterama geworfen und war entsetzt. Kaum ein Anbieter hat den Durchblick. Da die Bastelzeit vor der Tür steht, der Ein oder Andere sich etwas aus dem Zubehör zulegt und Gefahr läuft übers Ohr gehauen zu werden, möchte ich für ein wenig Aufklärung sorgen, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht für Ärger mit Tüv und Rennleitung sorgt. 1.Regel – STVZO Anbaurichtlinien müssen in jedem Fall eingehalten werden 2.Regel – Die richtige Kennzeichnung beachten Bisher ganz einfach, jedoch bei Regel 2 lauert der Anschiss. Die Bezeichnung „E“ sagt nur was über das Land aus, in dem die Abnahme der Prüfung getätigt wurde. Mehr nicht !!!!! Wichtig ist die Bezeichnung des Verwendungszwecks und das weiß kaum ein Anbieter, oder will es nicht wissen. Deshalb hier noch einmal die aufklärende Auflistung der wichtigsten Details: Prüfzeichen des Vertragspartners ( Landeskennzeichnung) E 1 = Deutschland E 2 = Frankreich E 3 = Italien E 4 = Niederlande E5 = Schweden E 6 = Belgien E 7 = Ungarn E 8 = Tschechische Rep. E 9 = Spanien E11= Großbritannien E12= Österreich E13= Luxemburg E14= Schweiz E43= Japan E45= Australien E47= Südafrika E48= Neuseeland Und der wichtige richtige Verwendungszweck A: Begrenzungslicht B: Nebellicht C: Abblendlicht R: Fernlicht CR: Fern- und Abblendlicht C/R: Fern- oder Abblendlicht HR: Halogen-Fernlicht HC: Halogen-Abblendlicht HCR: Halogen- Fern- und Abblendlicht HC/R: Halogen- Fern- oder Abblendlicht DC: Xenon-Abblendlicht DR: Xenon-Fernlicht DC/R Bi-Xenon Abblend- und Fernlicht (nicht zusammen einschaltbar) Heck: A: Begrenzungsleuchte AR: Rückfahrscheinwerfer F: Nebelschlussleuchte IA: Rückstrahler R: Schlussleuchte S1 Bremsleuchte Blinker: 50R -> als FRA für Bikes zugelassen (FRA = Fahrtrichtungsanzeiger) 11 -> als vorderer FRA 12 -> als hinterer FRA und der Vollständigkeit halber: 1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.) 2a FRA hinten (PKW usw.) 5 FRA seitlich RD Schlußleuchte S Bremsleuchte IA, IIIA Rückstrahler AR Rückfahrscheinwerfer F Nebelschlußleuchte HCR Abblend- und Fernlicht komb. B Nebelscheinwerfer Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das: "Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen" Achtet mal drauf beim Kauf, ihr werdet euch erschrecken . Greets