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Ich zitiere die NEWS aus MOTORRAD Ausgabe 16 vom 19.7.2013: In Deutschland dürfen A2 Führerscheininhaber eine auf 48PS gedrosselte Maschine fahren, wenn das Leistungsgewicht 0,2 kW pro KG nicht übersteigt. Zusätzlich darf in Österreich wie in fast allen Mitgliedsländern der EU das gedrosselte Motorrad für die A2 Lizenz nicht von Bikes mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein. Das sind 70kw oder 95PS. Wie sich die Unterschiede auswirken, war bislang unklar. Jetzt hat ein MOTORRAD-Leser bei der Landespolizeidirektion in Innsbruck nachgefragt. Darf mein Sohn mit A2 Führerschein eine auf 48PS gedrosselte Honda CBR600RR, die er in Deutschland bewegen darf, in Österreich fahren? NEIN, lautet die Antwort. Das sei ein "verwaltungsstrafrechtlicher Tatbestand".
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Ab 01.05. 2014 gilt das neue Punktesystem im Fahreignungs-Register, dürfte bekannt sein. Ob es besser oder schlechter ist als das alte, hängt von vielen Faktoren ab. Darauf will ich nicht eingehen, ich betrachte das völlig wertneutral. Interessant für euch ist allerdings, daß man bis zum 01.05. 2014 noch einen Einfluß auf seinen Punktestand nehmen kann, wenn die Eintragung von neuen Punkten ansteht. Das ist übrigens völlig legal. Man muß prüfen, ob eine Eintragung der neuen Punkte vor oder nach dem 01.05. 2014 für einen Vorteile bringt. Dabei gibt es kein Patentrezept. Entscheidend ist unter anderem der aktuelle Punktestand in "Flensburg". Das ganze ist kompliziert, deshalb zwei Beispiele: Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 31 km/h Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt, das Verfahren ist noch nicht abgeslossen Es droht nach jetzigem und neuem Recht eine Geldbuße von 160 €. Bei Rechtskraft vor dem 01.05. 2014 gibt es 3 Punkte. Diese werden nach dem 01.05.2014 umgewandelt in einen "neuen" Punkt nach dem neuen Punktesystem. Bei Rechtskraft nach dem 01.05. 2014 gibt es 2 Punkte nach dem neuen Punktesystem. Beispiel: Wenn man 5 Voreintragungen hat mit 14 Punkten mit Verwarnung und Aufbauseminar. Man hat zusätzlidch aktuell ein noch nicht abgeschlossenes Srafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und deswegen einen Strafbefehl mit 30 Tagessätzen erhalten . Vor dem 01.05. 2014 gibts dafür 5 Punkte. Wenn man schon 14 Punte Vorbelastung hatte, kommen die 5 dazu und der Führerschein ist weg. Nach dem 01.05.2014 gibt es keine Punkte für die Straftat. Die 14 alten Punkte werden in 6 neue Punkte umgewandelt und man behält den Führerschein.
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Hallo, ich habe meinen A (beschränkt) letztes Jahr im Sommer gemacht. Somit darf ich doch dieses Jahr auch 48PS fahren (und bekomme in 2 Jahren den Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen) Soweit ich informiert bin hat Deutschland eine Sonderregelung in der EU Hier darf man doch alle Motorräder auf 48PS drosseln (z.B eine Z750 mit 106PS) oder? In den anderen EU ländern darf man doch maximal um 50% drosseln (also offen maximal 98PS Leistung) Stimmt diese Aussage oder nicht? Meine Führerscheinstelle konnte mir leider keine genaue Auskunft darüber geben, was ich natürlich etwas sehr blöd fand, da die neue Reglung ja schon seit dem 19.01.2013 gültig ist.
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Hallo, ich würde meine Zett gerne über meine Freundin anmelden und versichern. Leider hat sie keinen Motorrad-Führerschein. Früher ging das ohne Probleme, wisst ihr ob das heute auch noch geht? Danke und Grüße Marc