Community durchsuchen
Zeige Ergebnisse für die Tags "'flensburg'".
1 Ergebnis gefunden
-
Ab 01.05. 2014 gilt das neue Punktesystem im Fahreignungs-Register, dürfte bekannt sein. Ob es besser oder schlechter ist als das alte, hängt von vielen Faktoren ab. Darauf will ich nicht eingehen, ich betrachte das völlig wertneutral. Interessant für euch ist allerdings, daß man bis zum 01.05. 2014 noch einen Einfluß auf seinen Punktestand nehmen kann, wenn die Eintragung von neuen Punkten ansteht. Das ist übrigens völlig legal. Man muß prüfen, ob eine Eintragung der neuen Punkte vor oder nach dem 01.05. 2014 für einen Vorteile bringt. Dabei gibt es kein Patentrezept. Entscheidend ist unter anderem der aktuelle Punktestand in "Flensburg". Das ganze ist kompliziert, deshalb zwei Beispiele: Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 31 km/h Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt, das Verfahren ist noch nicht abgeslossen Es droht nach jetzigem und neuem Recht eine Geldbuße von 160 €. Bei Rechtskraft vor dem 01.05. 2014 gibt es 3 Punkte. Diese werden nach dem 01.05.2014 umgewandelt in einen "neuen" Punkt nach dem neuen Punktesystem. Bei Rechtskraft nach dem 01.05. 2014 gibt es 2 Punkte nach dem neuen Punktesystem. Beispiel: Wenn man 5 Voreintragungen hat mit 14 Punkten mit Verwarnung und Aufbauseminar. Man hat zusätzlidch aktuell ein noch nicht abgeschlossenes Srafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und deswegen einen Strafbefehl mit 30 Tagessätzen erhalten . Vor dem 01.05. 2014 gibts dafür 5 Punkte. Wenn man schon 14 Punte Vorbelastung hatte, kommen die 5 dazu und der Führerschein ist weg. Nach dem 01.05.2014 gibt es keine Punkte für die Straftat. Die 14 alten Punkte werden in 6 neue Punkte umgewandelt und man behält den Führerschein.