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vor ein paar Wochen hatte ich noch meine Z1000, leicht gestylt und u.a. mit Rizomaspiegeln und einer Scheinwerferblende. Nun ja man wurde angehalten. Mängelschein wegen Spiegel und der Blende weil keinPrüfzeichen. Keine Owi etc. Mängel abgestellt . Kurze Zeit später Bußgeldbescheid. Erlöschen BE 19 Stvzo , "Sie nahmen ein Fzg in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt!" Widerspruch meinerseits folgte auf dem Fuße, da es für nicht vorschriftsmäßige Spiegel einen eigenen Tatbestand gibt und 25€ kosten. Bei der Blende habe ich nix weiter gefunden, aber Licht war trotz der Blende zu sehen. Naja ich habe zwei Seiten geschrieben, was unter anderem laut Gesetz bzw Erläuterungen die Verkehrsicherheit im wesentlichen beeinträchtigt und wann einen BE erlöschen kann. das OA Leipzig interessiert dies nicht ..... Bußgeldbescheid 90€+ 28,50€ Bearbeitungsgebühren und ein Punkt Nun muss ich wegen den Blindgänger vor Gericht ziehen, weiss einer was sowas kosten? Habe zwar eine Rechtschutz aber mit 150€ Selbstbeteiligung. Hat jemand schon ähnlich Erfahrung oder haben wir gar einen Anwalt in Forum, der mir sagen kann was das Kosten wird.
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- bussgeld spiegel
- abe
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