Gast michaleon Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Carbon can company Auspuff an Z 1000 ( Bj. 2003 ). Wer hat eine ABE, ...für mich? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Harlekin Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 (bearbeitet) Hast Du den Hersteller schon kontaktiert? http://www.kurvenjaeger-pb.de/index.php?page=Thread&threadID=3140 Bearbeitet 18. August 2013 von Harlekin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast michaleon Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Klar. Die Firma gibt es leider seit Ca. 2 Jahren nicht mehr und sämtliche Nachforschungen im Netz waren leider negativ ( Habe deshalb schon mit halb England telefoniert...) Danke für Deinen Link. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Welche Nummern stehen auf dem Topf? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast michaleon Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 SGI 574 e13 0094 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Und für was brauchst dann was schriftliches wenn ich Fragen darf. Laut EU Gesetzgebung ist der Fahrzeugführer nicht verpflichtet bei einem Auspuff mit E-Nummer ein Schriftstück mitzuführen und hat auch nicht die Möglichkeit weil es seitens der Hersteller ein "Gut Will" ist wenn sie eine Verwendungsliste mitschicken und vom Gesetzgeber auch nicht gefordert ist. Solltest du trotz allem etwas Schriftliches benötigen musst du gegen ein Endgeld eine Anfrage beim KBA starten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast michaleon Geschrieben 18. August 2013 Teilen Geschrieben 18. August 2013 Richtig, Du musst die Papiere nicht mitführen, aber als Halter bist Du, so die Aussage vom Tüv,verpflichtet diese bei Bedarf vorweisen zu können... KBA Abfrage schon erfolgt, auch negativ. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 19. August 2013 Teilen Geschrieben 19. August 2013 (bearbeitet) Das ist Käse vom TÜV. Die E-Nummer ist die Freigabe für den Auspuff. Vom Gesetzgeber her ist es NICHT vorgesehen das der Kunde einen Verwendungsnachweis bekommt, was auch so gewollt ist. TÜV oder auch Polizei können nichts verlangen was der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat. Das ist seit 1997 so mit der E-Nummer auf dem Auspuff und sollte sich eigentlich bis ins hinterste Eck rumgesprochen haben. Schade das ich den Gesetzestext gerade nicht finde. Und NICHT der Besitzer ist in der Pflicht nachzuweisen das der Auspuff legal ist, sondern TÜV oder Polizei, darum ja die E-Nummer welche sie Abfragen können. Hier der Gesetzestext welchen ich gesucht habe. Gefunden bei einem bekannten Hersteller. http://www.leovince.de/index.php4?h=s1t2&n=s1n1&m=s3t2 Am besten Ausdrucken und dem Blaukittel zeigen Bearbeitet 19. August 2013 von Alex-Z1000 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BBC Geschrieben 19. August 2013 Teilen Geschrieben 19. August 2013 Also ich hab das mal in nem anderem Forum gefunden vielleicht Hilft es dir ja weiter. 26.01.2009, 18:30Gefällt mirTeilentwitternzitieren Habe das selbe Problem gehabt und habe mich an das KBA gewendet und bekam Dies zurück. ich bedanke mich für ihre Anfrage und teile Ihnen hierzu folgendes mit. Der §19 der StVZO sagt aus, das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung, eine EG-Typgenehmigung oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet werden. Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen Genehmigungsart tragen ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung mit sich führt. Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein! Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt zusammen, sie beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem großen E in einem Kreis. Die nun folgende Zahl, sagt aus welcher Staat diese Genehmigung erteilt hat. Z.B.E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien usw.. In Ihrem Fall bezeichnet die Länderkennung E4 die Niederlande. Dieses Thema wird auch auf unserer Homepage http://www.kba.de verdeutlicht. Sie können dieses nachlesen unter: - http://www.kba.de - Über uns - FAQ - Typgenehmigung und Produktsicherheit Hier ist ein Absatz zu finden, bei dem es sich um einen Austauschschalldämpfer handelt. Gleiches gilt auch für Spiegel. Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen telefonisch in der Zeit von 08.00 Uhr - 13.30 Uhr unter 0461 / 316 20 46 zur Verfügung. Ich hoffe Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und verbleibe Mit freundlichem Gruß Silvia Lau Kraftfahrt-Bundesamt Silvia Lau Abt.Technik Sgb. 411 Fördestraße 16, D - 24944 Flensburg Postanschrift: D - 24932 Flensburg Tel.: 0461 / 316 20 46 Fax: 0461 / 314 17 37 Internet: http://www.kba.de Wollte es nochmal genauer wissen ob ich was mitführen muß und probt kam die Antwort: vielen Dank für Ihre Mitteilung. Mein vorangegangenes Schreiben besagt, daß Sie keine ABE mitführen müssen,wenn der Verwendungsbereich sichergestellt ist. Was der Verwendungsbereich der ABE besagt, erfahren Sie beim Hersteller des Sportauspuffs oder evtl. beim TÜV. Hoffe das es euch weiterhelfen tut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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