kraemer90 Geschrieben 8. Februar 2011 Autor Teilen Geschrieben 8. Februar 2011 war jetzt heute bei der Versicherung, mit der eVB-Nummer darf man nur zur Zulassungstelle fahren. Zum Tüv darf man nur mit dem Anhänger oder einem Kurzzeitkennzeichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 8. Februar 2011 Teilen Geschrieben 8. Februar 2011 da lob ich mir das ich nen privaten prüfer hab,der im ort wohnt :-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sunny-susi Geschrieben 8. Februar 2011 Teilen Geschrieben 8. Februar 2011 ich hab das selbe problem. hab mir meine maschine im november gekauft -> abgemeldet, mit abgelaufenem tüv (09/2010) + halterwechsel. ich geh am donnerstag zur zulassungstellen hohl mir mein kuchenblech und fahre nächsten monat zum tüv. ich denke das sollte funktionieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 8. Februar 2011 Teilen Geschrieben 8. Februar 2011 mit abgelaufenem tüv, kriegst du den bock nicht zugelassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Greenhorn84 Geschrieben 4. Mai 2011 Teilen Geschrieben 4. Mai 2011 ich muss hier jetz auch nochmal nachfragen. (um die Zeit geht halt beim Tüv Hanse keiner ans Telefon ) meine gekaufte Dt 125X ist abgemeldet und Tüv abgelaufen. Ich würde das Ding jetz einfach zum Tüv bringen und DANACH zulassen. Steht dem etwas dagegen? Dem TÜVer sollte ja egal sein ob hinten ein Kennzeichen dran hängt oder nicht, dass TÜV Gutachten über HU und AU sollte ich ja trotzdem kriegen. (Bei mir ist der TÜV auch direkt unter der Zulassungsstelle ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 4. Mai 2011 Teilen Geschrieben 4. Mai 2011 das KZ hat doch nix mit der HU zu tun ,wo ist jetzt das problem für dich ???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Greenhorn84 Geschrieben 4. Mai 2011 Teilen Geschrieben 4. Mai 2011 das KZ hat doch nix mit der HU zu tun ,wo ist jetzt das problem für dich ???? Ja eben, bin mir aber (in diesem Staat) nicht sicher ob man nicht doch zum TÜV ein Kennzeichen (nur die eigentliche Zulassungsnummer) brauch. Das Kennzeichen wird ja auch im TÜV Bericht aufgeführt bzw angegeben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sunny-susi Geschrieben 5. Mai 2011 Teilen Geschrieben 5. Mai 2011 der nimmt das alte kennzeichen von deinem fahrzeugbrief/-schein. er muss ja ein kennzeichen angeben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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