Community durchsuchen
Zeige Ergebnisse für die Tags "'reflektorpflicht'".
1 Ergebnis gefunden
-
Ab 01. Januar 2013 müssen in Frankreich alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 125 cm² oder Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mit einer Leistung von über 15 kW eine mit reflektierendem Material versehene Kleidung tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Motorradfahrer. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet. Die im ADAC Shop und den ADAC Geschäftsstellen erhältlichen Autofahrer-Warnwesten gemäß EN-Standard EN 471 genügen den Ansprüchen. Das reflektierende Material kann ein- oder mehrteilig sein und muss eine Fläche von mindestens 150 cm² aufweisen. Ist das Material nicht bereits in die Bekleidung integriert, muss es separat über der Kleidung getragen werden. Das reflektierende Material muss - gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer - am Oberkörper ab der Schulterlinie getragen werden. Wenn die reflektierende Fläche am Oberkörper nicht ausreicht, kann die Mindestfläche ggf. auch duch eine zusätzliche reflektierende Armbinde erreicht werden. Das Material muss lediglich in der Nacht reflektierend, aber nicht fluoreszierend sein. Eine bestimmte Farbe ist nicht vorgeschrieben. Laut Information der französischen Securité routière werden die Vorgaben auch dann eingehalten, wenn man die im Handel erhältlichen reflektierenden Armbinden verwendet. Da diese aber offensichtlich nur eine reflektierende Fläche von 120 cm² aufweisen, müssen zwei Armbinden (an jedem Arm eine) getragen werden. Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/neuerungen/default.aspx?ComponentId=35013&SourcePageId=70539
- 35 Antworten
-
- reflektor
- reflektorpflicht
-
(und 2 weitere)
Markiert mit: