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IGNORED

Der "Ich hab was Neues" - Thread


Mick

Empfohlene Beiträge

Der Heinz hat es glaub sogar noch in der alten, großen Schriftgröße. Oder? 

Extremstkuscheln !  :paar:

 

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Sagen wir es mal so, es gibt Richtlinien wieviel Platz zwischen den Zeichen und den Rand sein muss und von daher geht auch ein 16er , nur gehen die Ämter hin und untersagen alles unter 18er, nur in Ausnahmefällen kann man eins bekommen.

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Ja aber nur begrenzt bzw. in Abhängigkeit der Anzahl von Buchstaben und Zahlen. Dort ist die Größe und deren Abstand aber vorgegeben.

 

Siehe = https://www.bussgeldkatalog.net/kfz-kennzeichen/masse/

 

Siehe = http://www.kennzeichen-shop.de/doc/Masstafel.pdf

(das ist eine PDF Datei und kann vergrößert werden damit man die Masse besser ablesen kann)

Bearbeitet von ZX9R-treiber
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vor 11 Minuten schrieb Underdog:

Breite für Motorradkennzeichen laut StVZO:
mindestens 18 cm, maximal 22 cm

Aber erst seit April 2011.

 

Wenn der HeinZ sein Kennzeichen zuvor bekommen hat, dann hat er damit Bestandsschutz und unterliegt noch nicht dieser Regelung.

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früher, vor der Zeit des Blauen Balken mit dem D ,versuchte man eben zB. JJ und möglichst viele 1er zu bekommen und mit viel betteln und bitten, bekam man ein "schmäleres" Schild. Manchmal liegt es auch an den externen Schilderfuzzis,die einfach keine schmälere Schilder auf Lager hatten, das war dann Scheiße...hat man halt irgendwann auf der Autobahn verloren ;-)

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@Tommy_Z900: Vor 2011 lag die Mindestbreite bei 20 cm.
Auch wenn der ein oder andere jemanden kannte und durch Vitamin B ein schmales Schild gestempelt bekam, war dennoch die Gefahr gegeben das Schild nach einer Kontrolle oder HU durch ein regelkonformes ersetzen zu müssen.
Bussgeld inklusive.

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vor 2 Stunden schrieb Underdog:

Breite für Motorradkennzeichen laut StVZO:
mindestens 18 cm, maximal 22 cm

Ja aber auch diese Textzeilen stehen dort.

Kennzeichengröße und Bestimmungen zu den Kennzeichenmaßen

Für alle Kennzeichenschilder gilt: Für die Kennzeichengröße ist keine Mindestbreite vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden. Die Höchstbreiten sind jedoch festgelegt. Die Größe der vorgesehenen oder eventuell vorgeschriebenen Anbringungsstelle am Auto darf ebenfalls nicht überschritten werden (es gilt der Originalzustand des Fahrzeugs). Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muss auf beiden Seiten gleich sein. Außerdem sollte zwischen dem schwarzen Rand und dem Euro-Feld eine Lichtkante von maximal 2,0 mm eingehalten werden. Das ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

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