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IGNORED

Soziusfußrasten entfernen


Phil_2189

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich weiß nicht ob es hierzu bereits ein Thema gibt. Bin aber leider in der Suche nicht fündig geworden.
Ich würde gern bei meiner Z900 die Soziusfußrasten entfernen.
Ich habe bereits den Sitz entfernt und durch eine Abdeckung ersetzt.
Kann mir eventuell jemand sagen ob es erlaubt ist die Fußrasten zu entfernen, oder wie genau der Sachverhalt da ist?

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In der HU-Richtlinie ist unter 6.2.12 a) das fehlen der Fußraste/n mit einem EM hinterlegt. Die Eintragung in der ZB I unter S.1 passt halt dann nicht mehr zur gefahrenen Variante. Ob es auf der Straße jemanden juckt oder auch bei der HU auffällt und zum EM führt wenn ohne einer Änderungsabnahme zum Einsitzer gefahren wird ist halt eine Versuchssache. 

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Ich glaube richtig problematisch ist es nur, wenn du noch den Soziussitz drauf hast, hast aber die Rasten demontiert. Zumindest gab es früher mal die grobe Richtlinie, dass wenn die Soziusrasten weg sind, muss zwangsweise auch die Sitzgelegenheit weg. Rasten ohne Soziussitz sind okay, aber Sitz ohne Rasten ist bähbäh. Kein Sitz und keine Rasten aber als Zweisitzer eingetragen ist so im dunkleren Graubereich dazwischen.

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Ok, also wenn dann müsste ich es tatsächlich als einsitzer eintragen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Danke schon mal :)

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Was geht ist dass du es als Einsitzer eintragen lässt, aber mit Ausnahmeregelungen, die dir den 2-Mann Betrieb erlauben. Bedingung ist dann halt, dass Sitz, Rasten sowie eine Festhalte-Möglichkeit vorhanden sind. Damit hättest du das Beste aus beiden Welten. Ruhe beim TÜV, müsstest aber nicht völlig ausschließen jemals wieder wen mitzunehmen.

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@Invincible Ok danke. Diese Ausnahmeregelung ist dann im Schein vermerkt? Oder wie genau kann ich mir das vorstellen? Bitte entschuldigt meine Unwissenheit auf dem Gebiet :D

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Ich habe mal gesehen, dass das in der Änderungsabnahme, also im Bericht vermerkt war. Problem wird eher sein, einen Prüfer zu finden der weiss, dass diese Möglichkeit existiert.

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vor einer Stunde schrieb Phil_2189:

Ok, also wenn dann müsste ich es tatsächlich als einsitzer eintragen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Danke schon mal :)

 

Nein musst du nicht, nur weil das Moped als "Zweisitzer" Zugelassen ist, schließt das eine Nutzung als "Einsitzer" nicht automatisch aus.

Sobald der 2. (Sitz)Platz nicht mehr Nutzbar ist, braucht es auch keine Soziusrasten.

Da hat weder der TÜV noch die :cop: was dagegen.

Umgekehrt kann man aus einem Einsitzer aber nicht einfach ein Zweisitzer machen.

Bearbeitet von ride on
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Hersteller die ihre Bikes so liefern das der Kunde entscheidet wie er unterwegs sein will, liefern wie bei der S1000RR die passende Eintragung gleich mit. In dem Fall andersrum wie es auch @ride on schreibt. Bei S1 - 1 - und im Feld 22 S1 wahlweise 2 bei angebauten Soziusfussrasten und Halteriemen. Ob es anders herum so einfach geht bei einer Eingetragenen Anzahl an Sitzplätzen einfach passt schon zu sagen kann ich nicht beurteilen, Zweifel habe ich aber. Eine Anfrage bei TÜV oder DEKRA wird meist aber innerhalb von 2 Tagen beantwortet und man kann damit arbeiten.

Bearbeitet von Alex-Z1000
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vor einer Stunde schrieb ride on:

Sobald der 2. (Sitz)Platz nicht mehr Nutzbar ist, braucht es auch keine Soziusrasten.

Das ist ganz wichtig. Die Abdeckung musst du drauf haben. Wenn der Sitz drauf ist, dann ist der Sitzplatz nutzbar und du brauchst nach meinem Verständnis wegen § 61 StVZO auch Soziusfußrasten. Der "Umbau" auf Einsitzer durch Abbau der Soziusrasten und Tausch des Sitzes gegen Abdeckung ist nicht explizit als mitteilungspflichtige Änderung i.S.d. § 13 Abs. 1 FZO  FZV aufgeführt sondern ist eher eine "Andere Änderung" i.S.d. §13 Abs.1  S.2 FZO  FZV und wären somit " der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen"  

Das wäre dann im Prinzip beim Verkauf oder Ummeldung. So könnte man auch bei Kontrolle argumentieren. Ob's Erfolg hat,  hängt auch vom Gegenüber ab. 

Die wahlweise Eintragung ist der im Rahmen einer Kontrolle stressfreiere Weg. 

Ich bin da aber kein Spezialist und lasse mich gerne eines besseren belehren. 

 

Bearbeitet von fyber
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV statt FZO
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Man muss schon unterscheiden, ob man einem Zweisitzer dauerhaft kastriert und z.b. die Soziusrasten vom Rahmen trennt

und den Sitz dahingehend (fest) verändert, dass kein 2. mehr Platz findet. Hier ist meist eine Änderungsabnahme zum 1 Sitzer notwendig.

 

Wenn ich nur Temporär den Soziussitz samt Haltemöglichkeit enferne um z.b. eine Gepäckbrücke oder eine (abnehmbare)

Soziusabdeckung drauf packe, ist der Soziusplatz temporär nicht nutzbar, da nutzen auch die Soziusrasten nix.

So jedenfalls hat mir das mein TÜVer erklärt.

 

Wenn ich aus einem 5. Sitzer PKW einen Sitz entnehme um meinetwegen etwas sperriges zu transportieren,

muss ich den ja deshalb auch nicht auf einen 4. Sitzer Umschreiben lassen.

Bearbeitet von ride on
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