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Zubehörauspuff in Österreich!


Kawabunga

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Mazdamax schrieb: Für einen potenziellen Verkauf eigentlich auch egal .... denn wenn was wirklich nicht passt, dann auch kein Pickerl.

                               Leichte Mängel oder behobene Schwere sind eher interessant bei Verkauf.

 

Das ist ja genau das was mich ärgert, das er mir 2 leichte Mängel deswegen reingeschrieben hat.

leichter Mangel: Auspuff ist eintragungspflichtig.

und dann noch:

Abgaswerte:   Auspuff ist eintragungspflichtig

 

genaueren Wortlaut kann ich nachliefern, hab aber das Gutachten grad nicht in Griffweite.

 

Auf jeden Fall hat mich dieser Händler das letzte mal gesehen, falls hier nichts unternommen wird. Werde mir dann auch mit meinem Mazda eine andere Werkstätte suchen. Mit dem Auto war eigentlich immer alles in Ordnung, aber mit meiner Zett ist es leider nicht das erste und auch nicht zweite mal das ich mich mit dieser Werkstätte ärgern musste.

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Der Eintrag ansich ist falsch --> Keine E-Genehmigung heisst, keine Zulassung und somit kein Pickerl --> schwerer Mangel

 

Abgaswerte werden gemessen und haben nix mit dem Topf zu tun.

Stimmen die Werte nicht --> ebenso keine Zulassung und somit ein schwerer Mangel !

 

Fazit:

Gutachten ist falsch !!!!

Ich würd mal sagen, wenn du es hart auf hart wissen willst, dann würd ich da nachhaken ... es gibt eine klare Regelung was ein leichter und ein schwerer Mangel ist. Vorallem wurden die Regelungen verschärft und sogar mit einer kaputten Standlichtlampe bekommst kein Pickerl und das ist nicht Umwelt- oder Sicherheitsgefährdent.

 

Kannst ihn ja sagen, du lässt das vom Automobilclub prüfen, da bist eh Mitglied inkl. Schutzbrief ;-)


 Es gibt versch. Arten von Mängel --> bei dir trifft Punkt 5. zu

 

1. Ohne Mängel (OM):

 

2. Leichte Mängel (LM):

Fahrzeuge mit Mängeln, die keinen nennenswerten Einfluß auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben, nicht übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen und bei denen eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften hingenommen werden kann. Diese Fahrzeuge weisen dann die Voraussetzung zur Erlangung einer Begutachtungsplakette bzw. der Bestätigung gemäß § 57 Abs. 6 KFG 1967 auf. Bei Fahrzeugen mit leichten Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass diese Mängel behoben werden müssen. (z.B. Fußrasten mit glatter Oberfläche)

 

3. Schwere Mängel (SM):

4. Mängel mit Gefahr im Verzug (GV):

 

5.Vorschriftsmängel (VM):
Diese Position ist nicht vorschriftsmäßig bzw. entspricht nicht dem genehmigten Zustand. Diese Fahrzeuge weisen nicht die Voraussetzungen zur Erlangung einer Begutachtungsplakette oder der Bestätigung gemäß § 57 Abs. 6 KFG 1967 auf. Bei Fahrzeugen mit Vorschriftsmängeln ist der Fahrzeuglenker bzw. Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug umgehend in einen vorschriftskonformen Zustand zu versetzen ist. Gegebenenfalls hat der Zulassungsbesitzer die Änderung am Fahrzeug dem zuständigen Landeshauptmann gemäß § 33 KFG 1967 anzuzeigen (zu typisieren). (z.B. Auspuffanlage nicht genehmigt)
 

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Ich glaube ich bin beim gleichen Händler wie du, Oli33. Weiß zumindest dass er letztes Jahr diese Edition mit'n Remus Okami verkauft hat und geografisch würds auch passen. Mazdahändler isser auch...

 

Hab im April meine Z800 bei ihm gekauft, kann bis jetzt nur gutes berichten, bin aber ziemlich froh dass mir der Remus nicht gefällt, angeboten hätte er ihn mir...

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@mazdamax: Das bestätigt mir meine Vermutung.  :danke:  für die detailreiche Ausführung :thumbs_up:

lg

Oliver


@s3th: Wir sprechen mit Sicherheit vom selben Händler. Mit dem Auto bin ich ja auch Top zufrieden und habe vollstes Vertrauen in diese Werkstätte (darum wundert und ärgert es mich noch umso mehr), aber mit dem Bike habe ich eine regelrechte minus Serie hinter mir, die schon bei der Abholung angefangen hat. Nicht technischer Natur, sondern immer Service bezogen.

Aber vielleicht haben die ja eine persönliche Abneigung gegen mich und wollen mich als Kunde los werden ;-)

So jetzt aber Schluss das wir nicht zu weit abschweifen vom Thema Zubehörauspuff.

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Weiß nicht ob's dir hilft, aber 1000PS hatte ja letztes Jahr als Dauertester die Z800 und die haben auch den Remus Okami montiert gehabt - frag bei denen doch kurz nach ob die auch mit dem Pott Probleme hatten?

 

Auch wenn Mazdamax im Grunde ja schon alles widerlegt hat, ist bestimmt kein schlechtes Argument beim Händler, vor allem weil der Chef ja öfters mit denen von 1000PS zu tun hat ;)

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Haust halt in Amstetten mal am Tisch *ggggggggg*

 

... und lass mir alle schön Grüßen !! Hab meine auch von dort :-)

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Einmal ist des Kellomatventil eh schon aufgegangen in Amstetten (genau genommen Hausmening). Gleich bei der Abholung. War kurz davor den Kaufvertrag zu zerreissen vor lauter Wut. Aber bringt ja auch nix.

Jetzt werde ich einfach sachlich kommen und wenn es dann noch immer heißt Auspuff ist eintragungspflichtig sollen sie mir die Eintragung bezahlen oder es war das letzte mal das ich denen was abkaufe.

Wie vorher schon gesagt, ich habe das Fahrzeug Neu in dem Zustand gekauft und ausser mit einem Putzfetzen selber keine Hand dran gelegt. Was eigentlich heissen würde, mir wurde ein mangelhaftes Bike verkauft.

@mazdamax: warst Du eigentlich dann im Nachhinein auch noch dort zum Service oder ähnliches? Wenn ja wie waren Deine Erfahrungen mit dem Service der Motorradabteilung dort?

 

Eines was ich noch anmerken möchte: Ich will hier keinesfalls miese Stimmung gegen meinen Händler machen. Wie gesagt mit dem Auto bis jetzt immer top. Vielleicht bin ich ja nur ein Opfer einer Pannenserie die überall passieren kann. Aber gerade das will ich jetzt herausfinden.

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Noch nie Service oder so machen lassen .... von mir aus a bissal weit weg.

Aber ein paar andere ausn Forum fahren immer mit ihren dort gekauften Duc´s hin.

 

Ich find ihn prinzipiell mehr als ok ... echte Biker mit Herz .... so eine Freundlichkeit findest im Wiener Raum nicht.

 

Das mit dem Pickerl ist halt eine andere Sache ... hat er sicher wie üblich als L...... Edition verkauft.

Ein Freund von mir hat seine R6 von ihm .... auch einen Remus drauf und ein paar Rizoma Teile und so ... aber noch nie Probleme oder was weiss ich gehabt beim Pickerl, Service etc.

Vielleicht hat ja der Pickerlmann gerade einen schlechten Tag gehabt ... man weiss ja nie ! :-)

 

Wennst Rizoma Teile und so auch verbaut hast, ist eigentlich dort das gleiche Thema ... streng genommen müssen auch die Blinker etc. mindestbreiten zueinander oder Lichtstärken aufweisen, was einige Teile oft nicht haben. E-Zeichen hin oder her.

Sowas erklärt dir dann manchmal so ein komischer Typ der vom Prüfzug ist ...

 

Aber lassen wir die Kuh im Dorf ... aber alles im Allen ist es schon komisch, dass er seine eigene Edition - Auflage bemängelt.

 

Da fällt mir ein ... mein Pickerl ist im Mai abgelaufen :-)

Service hab ich mir heuer das 1.mal selber gemacht, weil die 2 Jahres Garantie ausgelaufen ist ....

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Bei meinem 1000er Service war alles bestens.

Bin in ca. 2 Wochen wieder dort, aber nur Reifen wechseln.

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Habe gerade die Antwort auf meine mail vom Händler bekommen. Es ist dem Mechaniker ein Fehler unterlaufen, da er dachte der Topf ist zwar e-genehmigt aber nicht speziell für die Z800 typengenehmigt. Dann braucht man scheinbar eine Eintragung, die aber doch noch als leichter Mangel durchgeht, wenn man diese nicht hat.

Auf jeden Fall bekam ich eine Entschuldigung und das berichtigte Gutachten kann ich mir bei Gelegenheit abholen.

So, jetzt ist der Oli wieder happy!!!!  :sport5:

Bin da offensichtlich wirklich Opfer einer Pannenserie, die jetzt dann hoffentlich vorbei ist.

Werde bis auf weiteres meinem Händler treu bleiben.

 

positiv :  Zumindest bin ich jetzt uptodate was Richtlinien bei Genehmigungen betrifft!!!

 

kleine Anmerkung noch: einen Kaffee bekomm ich auch serviert wenn ich das nächste mal vorbeikomme. Hast schon recht Mazdamax, es kann ja durchaus mal was schiefgehen, es kommt dann immer darauf an wie man damit umgeht, und in dem Fall bekommt der Händler von mir ein :thumbs_up:

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Na schau ... alles wieder gut !

 

Das meinte ich mit Freundlichkeit ... andere hau´n dir einen nassen Fetzen ins Gesicht ...

 

Wenn sich wer einer Anmerkung annimmt und dann auch noch einsichtig ist, ist das doch echte Kundenorientierung.

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Zum Abschluss gebe ich noch schnell meine Erkentnisse  preis:

 

Auszug aus TÜV Austria Automotive:

Endschalldämpfer, die ein E-Prüfzeichen aufweisen und über ein Gutachten mit Verwendungsbereich (Fahrzeug- und Motortype, Hubraum, Leistung) sind eintragungsfrei! Das jeweilige Gutachten muss allerdings im Fahrzeug mitgeführt werden.

 

E-Genehmigung alleine reicht also nicht, es muss auf dem Gutachten auch ersichtlich sein das dieses Teil speziell für dieses Motorrad (fürs Auto gilt dasselbige) genehmigt ist.

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Genau ...

 

eine Typengenehmigung ist Vorraussetzung und sagt aus, dass der Teil (in dem Fall der Endtopf) geprüft wurde mit allen Vorschriften etc.

 

Sofern keine Eintragung im Zulassungsschein vorgenommen, muss der Genehmigungsbescheid mitgeführt werden.

Eine Änderung im Zulassungsschein ist/war kostenlos ... ggf. bei der Zulassungsstelle nachfragen ...

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